Gefahrenübergang

Hallo zusammen,

Kunde A bestellt eine Ware Marke XYZ auf Vorkasse.
Verkäufer B schickt jedoch eine gleichwertige Ware der Marke ZXY.

Kunde A möchte diese Ware Marke ZXY nicht haben und schickt die mit an Verkäufer B zurück. (Postpäckchen unversichert)

Nun behauptet Verkäufer B das er die Ware nicht zurückgesendet bekommen hat.

Hat A ein anrecht darauf den in Vorkasse geleisteten Betrag zurückbekommt?

Wann ist der Gefahrenübergang bei einem Rückversand?

Gruß
Phillip

Kunde A bestellt eine Ware Marke XYZ auf Vorkasse.
Verkäufer B schickt jedoch eine gleichwertige Ware der Marke
ZXY.

Ist B Unternehmer?

Kunde A möchte diese Ware Marke ZXY nicht haben und schickt
die mit an Verkäufer B zurück. (Postpäckchen unversichert)

Nun behauptet Verkäufer B das er die Ware nicht zurückgesendet
bekommen hat.

Nun, das kann ja stimmen, schließlich war ohne Übergabebeleg.

Hat A ein anrecht darauf den in Vorkasse geleisteten Betrag
zurückbekommt?

Wie hoch war denn der Warenwert?

Kunde A bestellt eine Ware Marke XYZ auf Vorkasse.
Verkäufer B schickt jedoch eine gleichwertige Ware der Marke
ZXY.

Ist B Unternehmer?

ja

Kunde A möchte diese Ware Marke ZXY nicht haben und schickt
die mit an Verkäufer B zurück. (Postpäckchen unversichert)

Nun behauptet Verkäufer B das er die Ware nicht zurückgesendet
bekommen hat.

Nun, das kann ja stimmen, schließlich war ohne Übergabebeleg.

darum ja die frage nach dem Gefahrenübergang

Hat A ein anrecht darauf den in Vorkasse geleisteten Betrag
zurückbekommt?

Wie hoch war denn der Warenwert?

90 €

Ab 40,- EUR Warenwert trägt der Unternehmer die Kosten und Gefahr der Rücksendung. Der Verbraucher teilt dies dem Unternehmer mit, mit der Aufforderung zur Abholung oder Überlassung eines Retouren-Aufklebers für den Paketdienst.
Macht der Verbraucher von seinem Rückgaberecht gebrauch, ohne den Unternehmer zu informieren, so dass dieser selbst die Rücksendung bestimmen kann, haftet der Verbraucher für den Untergang der Ware sofern er nicht nachweisen kann, diese abgesendet zu haben.

Hallo,

Ab 40,- EUR Warenwert trägt der Unternehmer die Kosten und
Gefahr der Rücksendung.

der übliche Unsinn: die Gefahr trägt der Unternehmer bei einem Verbrauchsgüterkauf immer, d.h. unabhängig vom Kaufpreis (§357 Abs. 2 BGB).

Der Verbraucher teilt dies dem
Unternehmer mit, mit der Aufforderung zur Abholung oder
Überlassung eines Retouren-Aufklebers für den Paketdienst.
Macht der Verbraucher von seinem Rückgaberecht gebrauch, ohne
den Unternehmer zu informieren, so dass dieser selbst die
Rücksendung bestimmen kann, haftet der Verbraucher für den
Untergang der Ware sofern er nicht nachweisen kann, diese
abgesendet zu haben.

Auch Unsinn. Wenn es zu einem Rechtsstreit kommen sollte, muß der Verbraucher das so oder so nachweisen bzw. den Richter davon überzeugen können, daß er den Krempel zurückgeschickt hat.

Gruß
C.

der übliche Unsinn

… und zwar leider immer wieder von derselben Person :frowning: Ich verstehe nicht, wieso jemand, der so wenig vom Recht weiß, sich so oft zum Recht äußern muss. Es ist ein nicht unerheblicher Aufwand, hier ständig jockis Fehler zu korrigieren.

Levay

So viel Unsinn auf einmal …

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Richtig

Auch Unsinn. Wenn es zu einem Rechtsstreit kommen sollte, muß
der Verbraucher das so oder so nachweisen bzw. den Richter
davon überzeugen können, daß er den Krempel zurückgeschickt
hat.

Richtig und das wird er nicht können, da er keinen Nachweis hat. Nicht anderes habe ich in der ersten Antwort eingefügt.

Daß Du rein fachlich ständig daneben liegst, ist ja schon ärgerlich, aber daß Du nun versuchst, mich zu veralbern, finde ich unverschämt.

Du hast explizit zwischen dem Fall unterschieden, daß der Käufer den Verkäufer über seinen Widerruf informiert bzw. daß er die Ware einfach nur zurückschickt und dadurch den Eindruck vermittelt, der Käufer müsse die Rücksendung im ersten Fall nicht beweisen.

Aber das ist ohnehin nur ein Nebenaspekt. Tatsache ist, daß Du hier und in anderen Brettern immer wieder falsche Antworten gibst. Das verursacht Arbeit bei denjenigen, die die falschen Antworten korrigieren und Fehlinformation der Fragesteller, falls rechtzeitige Korrekturen ausbleiben. Aus diesem Grunde bist Du in den Brettern sowie auch per Email gebeten worden, fehlerhafte Antworten zu unterlassen. Richte Dich doch bitte danach.

Gruß
C.

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