Hallo liebe Experten,
angenommen, ein eingetragener Verein besitzt Räumlichkeiten für die Benutzung durch die Mitglieder. Weiter angenommen, einem Mitglied wird die Nutzung dieser Räume durch den Vorstand plötzlich untersagt (warum, sei dahingestellt).
Wenn nun dieses Mitglied dieser Untersagung widerspricht, muss sich dann die Mitgliederversammlung mit dem Widerspruch befassen, oder wäre die Untersagung durch den Vorstand endgültig?
Die Satzung sagt dazu nichts aus, weder zur Nutzung noch zur Untersagung. Der einzige Widerspruch, mit dem sich die Mitgliederversammlung laut Satzung beschäftigen muss, wäre der Widerspruch gegen den Ausschluss eines Mitgliedes aus dem Verein. Wie wäre es dann in diesem Fall?
Vielleicht hat ja eine® von Euch eine Idee.
Wenn nun dieses Mitglied dieser Untersagung widerspricht, muss
sich dann die Mitgliederversammlung mit dem Widerspruch
befassen, oder wäre die Untersagung durch den Vorstand
endgültig?
Hallo,
dieser Jemand kann doch einen Antrag an die Mitgliederversammlung stellen. Wer soll ihm das verbieten?
Grüße
Ulf
Erstmal supervielen Dank für Deine superschnelle Antwort. Ich vergaß außerdem zu fragen, ob ein diesbezüglicher Beschluss zuvor auch in die Tagesordnung aufgenommen werden müsste, damit die Versammlung darüber abstimmen kann. Oder genügt hierzu der Punkt „Verschiedenes“?
Ich
vergaß außerdem zu fragen, ob ein diesbezüglicher Beschluss
zuvor auch in die Tagesordnung aufgenommen werden müsste,
damit die Versammlung darüber abstimmen kann. Oder genügt
hierzu der Punkt „Verschiedenes“?
Hallo,
kommt darauf an, ob die Satzung dazu etwas regelt.
Grüße
Ulf
Hallo,
kommt darauf an, ob die Satzung dazu etwas regelt.
Grüße
Ulf
Wie ich eingangs geschrieben habe ist es so:
Die Satzung sagt dazu nichts aus, weder zur Nutzung noch zur
Untersagung. Der einzige Widerspruch, mit dem sich die
Mitgliederversammlung laut Satzung beschäftigen muss, wäre der
Widerspruch gegen den Ausschluss eines Mitgliedes aus dem Verein.
Tja, äh, und nu?
kommt darauf an, ob die Satzung dazu etwas regelt.
Wie ich eingangs geschrieben habe ist es so:
Die Satzung sagt dazu nichts aus, weder zur Nutzung noch zur
Untersagung. Der einzige Widerspruch, mit dem sich die
Mitgliederversammlung laut Satzung beschäftigen muss, wäre der
Widerspruch gegen den Ausschluss eines Mitgliedes aus dem Verein.
Tja, äh, und nu?
Hallo,
was du eingangs geschrieben hast, sagt nur, dass die Satzung nichts zu Widersprüchen (bis auf Ausschluss) sagt. Du hast nicht informiert, ob bei Anträgen bestimmte Formen und Fristen eingehalten werden müssen. Danach musst du schauen. Wenn nichts geregelt ist, kann man seinen Antrag mündlich bei der Mitgliederversammlung stellen. Es wird ja nicht gleich um einen Antrag auf Satzungsänderung gehen.
Grüße
Ulf