Vertragsbruch

Hallo erstmal an alle!

Ok hier der Rechtsfall.
Angenommen Person A unterschreibt einen Vertrag in dem Fitnessstudio B. Vertragsmindestlaufzeit sind 12 Monate mit einem nicht zu kleinen Monatsbeitrag. Person A hat den Vertrag abgeschlossen weil sie sich mit Aerobic fithalten will. Nach 3 Monaten entfallen alle Aerobickurse, da das Studio B keine Trainer mehr hat.

Im wöchentlichen Veranstalltungsprogamm des Studios B sind die Aerobickurse noch ausgeschrieben aber finden nicht statt. So läuft das schon seit 2 Monaten.

Person A war auch schon beim Betreiber C des Studios um diesen Punkt anzusprechen und wurde persönlich beleidigt und weggeschickt mit der Begründung das Person A den Vertrag unterschrieben hat.

Nur die Frage: Kann Person A den Vertrag mit Studio B fristlos kündigen und die Einzugsermäßigung stoppen. Da das Studio B Teile des Vertrages nicht einhällt? Muss Person A in irgendeiner Form nachweisen das diese Kurse nicht stattfinden falls es zu einem Gerichtsverfahren kommen sollte? Wie lässt sich sowas nachweisen?

Vielen Dank für die rechtlichen Tips in diesem Phantasievollen Fall :wink:

Mit freundlichem Gruß
Patrick

Hallo Patrick,

Angenommen Person A unterschreibt einen Vertrag in dem
Fitnessstudio B. Vertragsmindestlaufzeit sind 12 Monate mit
einem nicht zu kleinen Monatsbeitrag. Person A hat den
Vertrag abgeschlossen weil sie sich mit Aerobic fithalten
will. Nach 3 Monaten entfallen alle Aerobickurse, da das
Studio B keine Trainer mehr hat.

Der Vertrag mit dem Fitnesscenter beläuft sich sicherlich nicht alleine auf Aerobic-Kurse. Insofern kann das Studio genutzt werden. Es liegt also kein Vertragsbruch vor.

Im wöchentlichen Veranstaltungsprogamm des Studios B sind die
Aerobickurse noch ausgeschrieben aber finden nicht statt. So
läuft das schon seit 2 Monaten.

Person A war auch schon beim Betreiber C des Studios um diesen
Punkt anzusprechen und wurde persönlich beleidigt und
weggeschickt mit der Begründung das Person A den Vertrag
unterschrieben hat.

Diese Gebaren legen leider viele Fitness-Studios an den Tag, da es ihnen um’s Geld geht. Daher ist auch eine Kündigung sinnlos, da sie ignoriert wird. Vorstellbar wäre eine Minderung der Gebühren, da Aerobic-Kurse nicht stattfinden. Darauf wird sich aber das Studio nicht einlassen, wie ich das sehe.
Versuchen kann man die Kündigung. Wenn aber im Vertrag nicht genau diese Aerobic-Veranstaltungen genannt sind, sieht es eher schlecht aus.

Grüße Heinz

möglich

Person A hat den
Vertrag abgeschlossen weil sie sich mit Aerobic fithalten
will. Nach 3 Monaten entfallen alle Aerobickurse, da das
Studio B keine Trainer mehr hat.

Wenn es sich um einen reinen „Kurs-Angebote“-Vertrag, hier Aerobic, handelt, kommt der Studiobetreiber in Verzug, wenn er die vereinbarte Leistung, Durchführung der Kurse, nicht erbringt.

Im wöchentlichen Veranstalltungsprogamm des Studios B sind die
Aerobickurse noch ausgeschrieben aber finden nicht statt. So
läuft das schon seit 2 Monaten.

Dies stellt dann einen Kündigungsgrund dar.

Person A war auch schon beim Betreiber C des Studios um diesen
Punkt anzusprechen und wurde persönlich beleidigt

Ggf. ist dies strafrechtlich zu bewerten, wenn er es gegenüber anderen Anwesenden tat.

und
weggeschickt mit der Begründung das Person A den Vertrag
unterschrieben hat.

Ist natürlich keine Begründung. Verträge werden unterschrieben um sich dran zu halten, was der C nicht mehr wissen möchte.

Nur die Frage: Kann Person A den Vertrag mit Studio B fristlos
kündigen und die Einzugsermäßigung stoppen.

Ja.

Da das Studio B
Teile des Vertrages nicht einhällt?

Moment. Also wenn es ein Standard-Fitness-Studio-Vertrag ist, welcher die Nutzung des Studios zusichert, inkl. der vom Studio durchgeführten Kurse nach Wahl und Angebot, erfüllt der C dennoch den Vertrag.

Sinnvoll wäre es wenn C in seinen AGB ausdrücklich bestimmt, dass die Kurse nur eine Nebenleistung sind, welche beansprucht werden können, sofern eine Durchführung möglich, weil z.B. gewisse Mindestteilnehmerzahlen oder Trainer vorhanden sein müssen.

Die Hauptsache, Nutzung des Studios mit allen Geräten usw. ist aber weiterhin gegeben.

Muss Person A in
irgendeiner Form nachweisen das diese Kurse nicht stattfinden
falls es zu einem Gerichtsverfahren kommen sollte?

Also erstmal muss klar sein, dass dieser Kurs der eigentliche Vertragsgegenstand war! Ist dies der Fall kann A, soweit sie will, auch klagen und muss ihre eigenen Beweisführung erbringen.

Wie lässt sich sowas nachweisen?

Z.B. durch Zeugenaussagen. Ideal wäre auch eine offizielle Kursabsage des Studios, aber so einfach will es C seinen Mitgliedern wohl nicht machen.

Person A hat den
Vertrag abgeschlossen weil sie sich mit Aerobic fithalten
will. Nach 3 Monaten entfallen alle Aerobickurse, da das
Studio B keine Trainer mehr hat.

Wenn es sich um einen reinen „Kurs-Angebote“-Vertrag,

Was ja, wie sich aus der Fragestellung ergibt, nicht der Fall ist.

Im wöchentlichen Veranstalltungsprogamm des Studios B sind die
Aerobickurse noch ausgeschrieben aber finden nicht statt. So
läuft das schon seit 2 Monaten.

Dies stellt dann einen Kündigungsgrund dar.

Schließt Du woraus? Ich würde sagen, daß man das erst prüfen müßte und die Datenlage für eine Meinungsbildung noch nicht ausreicht. Wenn der Laden 100 Kurse anbietet und nur der Aerobic-Kurs nicht mehr durchgeführt wird, ist das sicherlich kein Kündigungsgrund.

Person A war auch schon beim Betreiber C des Studios um diesen
Punkt anzusprechen und wurde persönlich beleidigt

Ggf. ist dies strafrechtlich zu bewerten, wenn er es gegenüber
anderen Anwesenden tat.

Soso, und wenn ich jemanden unter vier Augen beleidige, ist das nicht „strafrechtlich zu bewerten“? Ist dann ein Mord in trauter Zweisamkeit vielleicht auch nicht strafbar?

und
weggeschickt mit der Begründung das Person A den Vertrag
unterschrieben hat.

Ist natürlich keine Begründung. Verträge werden unterschrieben
um sich dran zu halten, was der C nicht mehr wissen möchte.

Wenn der Vertrag die Aerobic-Kurse nicht ausdrücklich vorsah, wurde der Vertrag durchaus eingehalten.

Nur die Frage: Kann Person A den Vertrag mit Studio B fristlos
kündigen und die Einzugsermäßigung stoppen.

Ja.

Ich würde mal ein „nein“ oder vielleicht noch ein „kann man nicht sagen“ für richtiger halten. Ohne Kenntnis des Sachverhalts ist ein „ja“ aber so mutig, daß man sich darüber wundern würde, wenn es nicht von Dir käme.

Da das Studio B
Teile des Vertrages nicht einhällt?

Moment. Also wenn es ein Standard-Fitness-Studio-Vertrag ist,
welcher die Nutzung des Studios zusichert, inkl. der vom
Studio durchgeführten Kurse nach Wahl und Angebot, erfüllt der
C dennoch den Vertrag.

Ach, schau an. Ich hätte an der Stelle den Rest meines Artikels wieder gelöscht - obwohl: ich neige dazu, einen Artikel komplett zu lesen, bevor ich antworte.

Gruß
C.

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Ach, schau an. Ich hätte an der Stelle den Rest meines
Artikels wieder gelöscht - obwohl: ich neige dazu, einen
Artikel komplett zu lesen, bevor ich antworte.

Und wenn das nicht alles so traurig wäre, würde ich an dieser Stelle ganz schön lachen.

Levay

Person A hat den
Vertrag abgeschlossen weil sie sich mit Aerobic fithalten
will. Nach 3 Monaten entfallen alle Aerobickurse, da das
Studio B keine Trainer mehr hat.

Wenn es sich um einen reinen „Kurs-Angebote“-Vertrag,

Was ja, wie sich aus der Fragestellung ergibt, nicht der Fall
ist.

Soll der Fragesteller richtig stellen.

Im wöchentlichen Veranstalltungsprogamm des Studios B sind die
Aerobickurse noch ausgeschrieben aber finden nicht statt. So
läuft das schon seit 2 Monaten.

Dies stellt dann einen Kündigungsgrund dar.

Schließt Du woraus? Ich würde sagen, daß man das erst prüfen
müßte und die Datenlage für eine Meinungsbildung noch nicht
ausreicht. Wenn der Laden 100 Kurse anbietet und nur der
Aerobic-Kurs nicht mehr durchgeführt wird, ist das sicherlich
kein Kündigungsgrund.

Person A war auch schon beim Betreiber C des Studios um diesen
Punkt anzusprechen und wurde persönlich beleidigt

Ggf. ist dies strafrechtlich zu bewerten, wenn er es gegenüber
anderen Anwesenden tat.

Soso, und wenn ich jemanden unter vier Augen beleidige, ist
das nicht „strafrechtlich zu bewerten“?

Oh je, jaaaaa ist es auch, aber nicht zu beweisen. Also was bringts.

Ist dann ein Mord in
trauter Zweisamkeit vielleicht auch nicht strafbar?

Wenn du umgebracht wirst, und kein Täter gefasst werden kann, bleibt es unbestraft.

und
weggeschickt mit der Begründung das Person A den Vertrag
unterschrieben hat.

Ist natürlich keine Begründung. Verträge werden unterschrieben
um sich dran zu halten, was der C nicht mehr wissen möchte.

Wenn der Vertrag die Aerobic-Kurse nicht ausdrücklich vorsah,
wurde der Vertrag durchaus eingehalten.

Nur die Frage: Kann Person A den Vertrag mit Studio B fristlos
kündigen und die Einzugsermäßigung stoppen.

Ja.

Ich würde mal ein „nein“ oder vielleicht noch ein „kann man
nicht sagen“ für richtiger halten. Ohne Kenntnis des
Sachverhalts ist ein „ja“ aber so mutig, daß man sich darüber
wundern würde, wenn es nicht von Dir käme.

Da das Studio B
Teile des Vertrages nicht einhällt?

Moment. Also wenn es ein Standard-Fitness-Studio-Vertrag ist,
welcher die Nutzung des Studios zusichert, inkl. der vom
Studio durchgeführten Kurse nach Wahl und Angebot, erfüllt der
C dennoch den Vertrag.

Ach, schau an. Ich hätte an der Stelle den Rest meines
Artikels wieder gelöscht - obwohl: ich neige dazu, einen
Artikel komplett zu lesen, bevor ich antworte.

Gruß
C.

Wenn es sich um einen reinen „Kurs-Angebote“-Vertrag,

Was ja, wie sich aus der Fragestellung ergibt, nicht der Fall
ist.

Soll der Fragesteller richtig stellen.

Steht doch hier:

Da das Studio B Teile des Vertrages nicht einhällt?

Ggf. ist dies strafrechtlich zu bewerten, wenn er es gegenüber
anderen Anwesenden tat.

Soso, und wenn ich jemanden unter vier Augen beleidige, ist
das nicht „strafrechtlich zu bewerten“?

Oh je, jaaaaa ist es auch, aber nicht zu beweisen. Also was
bringts.

Hier ist das Brett für allgemeine Rechtsfragen und nicht die Abteilung für die Prognose für den Ausgang von Gerichtsverfahren. Auch wenn einige Probleme damit haben, zwischen einer allgemeinen, theoretischen Rechtsfrage und einem konkreten Anliegen zu unterscheiden. Aber gut, auch mancher Antwortende hat Schwierigkeiten, den Sinn dieses Brettes zu verstehen.

Im übrigen werden vor Gericht auch Dinge geglaubt, die nicht durch Zeugenaussagen belegt werden.

Genauso wenig

Ist dann ein Mord in
trauter Zweisamkeit vielleicht auch nicht strafbar?

Wenn du umgebracht wirst, und kein Täter gefasst werden kann,
bleibt es unbestraft.

Auch hier: Allgemeine Rechtsfragen!! Liegen die Tatbestandsmerkmale eines Mordes vor, ist es ein Mord. Ganz egal, ob er in einem einsamen Steinbruch begangen wird oder auf dem Markusplatz. Das gleiche gilt für Beleidigungen.

Der Rest meines Artikels war Dir wohl keine Antwort wert. Ich hoffe, Du hast ihn trotzdem gelesen und verstanden.

Gruß
C.