Ist Kostenvoranschlag Grundlage für Schadensersatz

Hallo,
folgender hypothetischer Fall:

Firma F übernimmt für Auftraggeber A die Gestaltung einer Außenanlage: Terrasse pflastern, Mäuerchen mauern und verfliesen - Arbeitslohn 10000 Euro, Material wird von A gestellt.

Firma F wird vorher bezahlt und schafft es nicht den Auftrag sach- und fachgerecht auszuführen. Selbst nach mehrmaligen Nachbesserungsversuchen gibt sie auf: zurück bleibt eine zwar fertiggestellte, aber fehlerhafte Arbeit, die einen Teilabriss notwendig macht.

Eine neue Firma kalkuliert für die Restarbeiten 8000€.

Auf was muss Firma F verklagt werden.
a) Auf diese 8000€ für die Restarbeiten.
b) Es muss der Wert des bisher Hergestellten geschätzt - und von den 10000 Euro abgezogen werden.

Bitte nicht Bauchgefühlantworten, sondern juristisch fundierte Meinungen.
Gruß n.

Das kommt ein bisschen darauf an …

Hier geht es um Schadensersatz statt der Leistung, den es in der Untervariante statt der „ganzen“ Leistung gibt. Davon hängt dann auch die Gegenleistungspflicht ab, und die wechselseitigen Ansprüche, soweit sie bestehen bleiben, können schließlich noch miteinander aufgerechnet werden …

Im Ergebnis läuft es darauf hinaus, dass der Kunde am Ende 10.000 Euro zahlen muss. Beauftragt er eine Zweitfirma, so trägt die Kosten dafür die zuerst beauftrage Firma. Nur der Weg zu diesem Ergebnis, der kann verschieden sein.

Levay

Na, ja… das Ergebnis ist evtl. doch verschieden…
Variante b) könnte doch darauf hinauslaufen, dass als bereits erbrachte Leistung 4000 Euro festgestellt und 6000 Euro zurückgezahlt werden.

Gruß n.

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Das Ergebnis muss lauten:

  • Kunde zahlt insg. 10.000 Euro

  • Kunde erhält dafür das ihm versprochene Werk

Wenn schon so viel gearbeitet wurde, dass es einen Wert von ca. 4.000 Euro hat, dann wird der neu beauftragte Werkunternehmer entsprechend weniger verdienen; unter dem Strich gleicht sich alles aus.

Levay

Ich habe mich vielleicht ungeschickt ausgedrückt…

Deine Auffassung stimmt natürlich nur, wenn das Komplettwerk objektiv 10000 Euro kostet. Aber das ist nur Theorie. Denn

a) Die Firma hatte natürlich vormals einen sehr günstigen Preis - deswegen hatte sie seinerzeit auch die Ausschreibung gewonnen.
b) Inzwischen sind Löhne und MwSt. gestiegen.
c) Natürlich kosten Abriß- und Entsorgungsarbeiten zusätzlich.

Für 6000 Euro sind die Restarbeiten nicht zu bekommen.

Gruß n.

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Deine Auffassung stimmt natürlich nur, wenn das Komplettwerk
objektiv 10000 Euro kostet.

Nein. Woraus schließt du das?

Für 6000 Euro sind die Restarbeiten nicht zu bekommen.

Ja und?

Levay