Abhilfe gegen Werbematerial im Briefkasten

Hallo.

Jemand wohnt in einem Haus mit 8 Parteien. Die Briefkästen hängen unten im Eingangsbereich.
Da ein Bewohner keine Werbung haben möchte, hat er ein auffälliges Schild an seinen Briefkasten geheftet, wo drauf steht „Kein Werbung einwerfen“. ‚Auffällig‘ heißt: 15cm x 3 cm, schwarze Schrift auf grellgelben Grund.
Und um es ganz schlau zu machen, hat er sogar im (!) Briefkasten das gleiche Schild nochmals angebracht, sodass jemand, der in den Schlitz schaut, den Schriftzug gar nicht übersehen kann.

Soweit die Theorie.
Doch anscheinend tragen die Werbeblättcheneinwerfer entweder drei schwarze Punkte auf dem Ärmel, oder sie sind des Deutschen nicht mächtig. Jedenfalls landen täglich Unmengen von Werbeprospekten, Werbezeitungen, Flyer, Werbekarten und anderer Unrat in diesem Kasten.

Welche rechtlichen (wirksame) Schritte kann man einleiten, damit das Verbot beachtet wird?

Warren

  1. mal Abmahnung

Und um es ganz schlau zu machen, hat er sogar im (!)
Briefkasten das gleiche Schild nochmals angebracht, sodass
jemand, der in den Schlitz schaut, den Schriftzug gar nicht
übersehen kann.

Prima Tipp! :smile:

Welche rechtlichen (wirksame) Schritte kann man einleiten,
damit das Verbot beachtet wird?

Man kann zunächst mit einer Abmahnung gegen den Verteiler/Werbenden vorgehen.

Hallo

das wüßte ich gerne genauer: gegen wen den nun? Nehmen wir an, der Werbende hat keinen eigenen „Postboten“, sondert vergibt diese Tätigkeit an einen Dienstleister. Gegen wen richtet sich der Anspruch auf Unterlassung? Ist der werbende direkt haftbar zu machen? Falls ja, woraus ergibt sich das? Ist er ggf. zur Herausgabe von Namen und Anschrift seines „Postboten“ verpflichtet? Falls ja, warum?

Greetz, T.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo Warren,

bisher hat immer ein freundlicher Anruf bem Werbenden geholfen mit der Bitte um Unterlassung. In den seltensten Fällen kommt die Ausrede „dafür sind nicht wir verantwortlich, sondern die Firma, die die Werbung einwirft“. Ein dann folgender, freundlicher Hinweis, dass die Gerichte dies regelmässig anders beurteilen erledigte dann den Rest.

Ralph

Hallo Teutoburger,
IANAL, aber
meines bescheidenen Wissens ist letzten Endes derjenige Verantwortlich, für den geworben wird. Der muss sich darum kümmern, da eine evtl. Abmahnung auch an ihn gehen wird.

Ralph