ich habe eine etwas kniffelige Frage zum Domainrecht:
Mal angenommen, Person A hat auf seinen Namen eine Domain namens www.die-firma.de reserviert, um diese meistbietend in einer Onlineauktion zu verkaufen. Die Domain ist jedoch zunächst nur geparkt.
2 Monate später reserviert sich Firma B die Domain www.diefirma.de und zieht darunter einen reinen Onlineshop auf.
A wird weitere 2 Monate später darauf aufmerksam und bietet B die Domain www.die-firma.de kostenlos (!) zur Übernahme an. B bedankt sich für die Ehrlichkeit und schenkt A einen Gutschein für seinen Onlineshop, macht aber von dem Übernahme-Angebot keinen Gebrauch. A leitet daraufhin seine Domain auf B’s Domain um - kostenlos.
5 Monate später lässt sich B „DieFirma“ als Markennamen eintragen.
Ein weiteres Jahr später - A’s Domain leitet immer noch kostenlos auf B’s Shop um - entdeckt A, dass B inzwischen ein Partnerprogramm anbietet, in dem Provisionen für neu vermittelte Kunden ausgezahlt werden. A meldet sich beim Partnerprogramm an, wird akzeptiert und leitet nun seine Domain über das Partnerprogramm auf B’s Onlineshop um.
Keine 4 Tage später bekommt A plötzlich Post von B’s Anwalt mit der Aufforderung, die Domain binnen 4 Tagen auf B zu übertragen, da hierdurch Markenrechte verletzt werden, es wird mit Klage auf Schadenersatz gedroht. Die Partnerschaft über das Partnerprogramm hat B gleich wieder storniert, es wurden A keine Provisionen gewährt.
Frage nun hierzu: Ist B im Recht, obwohl A die Domain schon besaß, BEVOR B mit fast gleichem Namen online ging und sich die Markenrechte sicherte? Und woraus soll sich der Schaden zusammensetzen, den A B angeblich zugefügt hat, wo er doch jahrelang kostenfrei und von B wissentlich geduldet zig Kunden an B vermittelt hat, was diesen ja erst anfing zu stören, als das Partnerprogramm ins Spiel kam?
Ich wäre froh über Meinungen und Einschätzungen zu diesem Fall. Vielen Dank.
Mit Erfolg scheint auch immer Arroganz einher zu gehen.
5 Monate später lässt sich B „DieFirma“ als Markennamen
eintragen.
Keine 4 Tage später bekommt A plötzlich Post von B’s Anwalt
mit der Aufforderung, die Domain binnen 4 Tagen auf B zu
übertragen, da hierdurch Markenrechte verletzt werden
Dem ist nach Deiner Schilderung wohl so.
Frage nun hierzu: Ist B im Recht, obwohl A die Domain schon
besaß, BEVOR B mit fast gleichem Namen online ging und sich
die Markenrechte sicherte?
Markenrechte sind Markenrechte. B hat sie eingetragen, A nicht. Von dem Standpunkt aus ist B (IMHO selbstverständlich) im Recht.
Und woraus soll sich der Schaden zusammensetzen
Sowas wissen nur Anwälte :-/
Ich wäre froh über Meinungen und Einschätzungen zu diesem
Fall. Vielen Dank.
Einfach nochmal mit Firma B reden, den Fall schildern, auf die schriftlich sicher noch belegbare Korrespondenz bzgl. der angebotenen Übergabe der Domain hinweisen. Und dann die Domain her- oder freigeben, wie es anfangs auch schon geplant war, auch wenn man das am liebsten nicht mehr tun würde.
vielen Dank für deine Antwort. Soweit ich weiß, kann B ja nur die Freigabe der Domain verlangen, nicht jedoch die Übertragung per KK-Antrag verlangen.
Wenn A nun der Freigabe zustimmt, jedoch für eine Übertragung an B ein entsprechendes Kaufangebot unterbreitet bekommen möchte, wäre das doch OK, oder? Laut Domainbewertung ist der Domainname 1400-1600 EUR wert. Wenn B nichts dafür zahlen möchte, wird A die Domain dann eben nur wieder freigeben, aber nicht übertragen.
Ist natürlich nickelig von A, aber B’s Verhalten nun fördert auch nicht gerade den Wunsch in A, hier entgegenkommend zu sein.
vielen Dank für deine Antwort. Soweit ich weiß, kann B ja nur
die Freigabe der Domain verlangen, nicht jedoch die
Übertragung per KK-Antrag verlangen.
Das würde ja reichen. Aufwand würde ich da auch nicht betreiben wollen.
Wenn A nun der Freigabe zustimmt, jedoch für eine Übertragung
an B ein entsprechendes Kaufangebot unterbreitet bekommen
möchte, wäre das doch OK, oder?
Nach meinem Verständnis nein, denn A hat kein Anrecht auf diese Domain. Der Name ist ja schließlich markenrechtlich geschützt.
Laut Domainbewertung ist der
Domainname 1400-1600 EUR wert.
Was bedeuten diese Zahlen schon?
Wenn B nichts dafür zahlen
möchte, wird A die Domain dann eben nur wieder freigeben
Nach meinem Verständnis über Domainrecht (was man sich halt so anliest, wenn man selbst Websites erstellt) wird da wohl auch nichts anderes übrig bleiben.
Ist natürlich nickelig von A, aber B’s Verhalten nun fördert
auch nicht gerade den Wunsch in A, hier entgegenkommend zu
sein.
Mal angenommen, Person A hat auf seinen Namen eine Domain
namens www.die-firma.de reserviert, um diese meistbietend in
einer Onlineauktion zu verkaufen. Die Domain ist jedoch
zunächst nur geparkt.
2 Monate später reserviert sich Firma B die Domain www.diefirma.de und zieht darunter einen reinen Onlineshop
auf.
hierzu wurden ja schon einige falsche Antworten abgegeben. Grundsätzlich kann man sich eine Marke nur für bestimmte Bereiche sichern. Eine Markenrechtsverletzung liegt in jedem Fall dann vor, wenn unter beiden Adressen Geschäfte betrieben werden, für die B die Markenrechte hat. Ist die Seite von A leer, sieht es schon seeeeeehr viel schwieriger für B aus, die Herausgabe der Domain zu verlangen. Dafür muss die Bekanntheit der Marke schon sehr groß sein, so dass B ein berechtigtes Interesse daran hat.
Ob hier überhaupt ein Verstoß gegen das Markenrecht vorliegt, lässt sich Anhand der vorliegenden Informationen gar nicht beurteilen.
Nach meinem Verständnis nein, denn A hat kein Anrecht auf
diese Domain. Der Name ist ja schließlich markenrechtlich
geschützt.
man kann keine Marke für „alles“ schützen. Somit ist die Verwendung eines gleichlautenden Namens auch nur in den wenigsten Fällen ein Verstoß. Sofern der Markenname „Mercedes“ vom Markeninhaber Daimler Benz nicht für Damenunterwäsche geschützt ist, kann ich diesen bedenkenlos nutzen. Bei einer Markeneintragung muss sehr detailliert angegeben werden, für welche Bereiche Markenschutz bestehen soll. Daher gibt es immer wieder Überschneidungen bei Marken. Beispiele:
AVIS (Autovermietung, Kleinanzeigenblatt, Lampen)
Triumph (Autos, Büromaschinen, Feinstrumpfhosen)
Müller (792 eingetragene Marken)
Sun (Computer, Hörgeräte, Textilveredelung und 997 weitere)
…
Dass A in jedem Fall Anrecht auf die Domain von B hat, kann ich zunächst überhaupt nicht erkennen.
Doch, mit viel Geld in allen Kategorien , oder geht das nicht?
Aber Du hast insofern recht, als dass ich an die Klasseneinteilung nicht gedacht habe. Aber gibt es eine Klasse für Domainnamen?
Meine Antwort fundierte in dem, was ich über Domainrecht gelesen habe. Normalerweise hat man das Recht auf eine Domain mit seinem Namen, wenn man nicht gerade Siemens heißt. Der Bekanntheitsgrad der Firma, die Ansprüche auf den Namen stellt, hat auf jeden Fall auch eine Bedeutung.
Somit ist die
Verwendung eines gleichlautenden Namens auch nur in den
wenigsten Fällen ein Verstoß.
Ja, das beste Beispiel für die Klasseneinteilung ist der Fall Focus gegen Focus (Zeitschrift, Auto), der ja noch nicht so lange her ist.
hierzu wurden ja schon einige falsche Antworten abgegeben.
Was noch nicht raus ist
Ich hab hier http://www.domain-recht.de/marken/index.php etwas, das leider nicht wirklich aussagekräftig ist, aber meinen Ausführungen, so wie ich das verstehe, auch nicht widerspricht.
Ist die Seite von A
leer, sieht es schon seeeeeehr viel schwieriger für B aus, die
Herausgabe der Domain zu verlangen.
Das ist allerdings verständlich. Immerhin wird ja mit der Domain von A sogar auf B umgeleitet.
gibt es so nicht. Allerdings kann eine Marke, die nicht innerhalb von 5 Jahren nach Eintragung genutzt wurde, auf Antrag gelöscht werden. Das ermöglicht einerseits die Eintragung einer Marke bereits in der frühen Projektphase, andererseits verhindert dies die „Hortung“ von Marken. Aber eine Löschung wird immer nur auf Antrag durchgeführt.
Aber Du hast insofern recht, als dass ich an die
Klasseneinteilung nicht gedacht habe. Aber gibt es eine Klasse
für Domainnamen?
logischerweise wohl kaum. denk mal drüber nach warum nicht :o)
Da fallen mir prompt ein paar Ansätze ein, aber ob die in die
richtige Richtung gehen…warum also nicht?
also erstmal sind marken und domains zwei grundverschiedene Dinge. eine marke ist wie ein siegel auf einer ware oder dienstleistung mit dem ursprung, qualität, herkunft etc. der ware oder dienstleistung gekennzeichnet wird. eine domain ist mehr oder weniger wie eine postadresse.
also, was willst du mit einem herkunftssiegel auf einer postadresse erreichen ?
aber andersrum wird ein schuh draus: die marke als adresse zu benutzen … :o)
also, was willst du mit einem herkunftssiegel auf einer
postadresse erreichen ?
aber andersrum wird ein schuh draus: die marke als adresse zu
benutzen … :o)