Hallo Zusammen,
ich habe eine Frage bezüglich Wohnhaft und ständigem Aufenthaltsort.
Angenommen ein italienisches Ehepaar mit dt. Aufenthaltsgenehmigung möchte nach Italien ziehen aber in D angemeldet bleiben um u.a. weiterhin in D krankenversichert zu sein und meldet seine Wohnhaft deshalb in der Wohnung eines seiner Kinder, ist dies doch beim Wohnmeldeamt zu melden.
Erfährt dann der Vermieter davon oder muss er sogar darüber informiert werden, obwohl das Ehepaar zu 80% in Italien lebt? Ist das generell nicht erlaubt oder gibt es eine Sonderregelung?
Vielen Dank im Voraus…
G.S.
Hallo,
Angenommen ein italienisches Ehepaar mit dt.
Aufenthaltsgenehmigung möchte nach Italien ziehen aber in D
angemeldet bleiben um u.a. weiterhin in D krankenversichert zu
sein und meldet seine Wohnhaft deshalb in der Wohnung eines
seiner Kinder, ist dies doch beim Wohnmeldeamt zu melden.
Erfährt dann der Vermieter davon oder muss er sogar darüber
informiert werden, obwohl das Ehepaar zu 80% in Italien lebt?
Ist das generell nicht erlaubt oder gibt es eine
Sonderregelung?
§ 11 Allgemeine Meldepflicht
(1) Wer eine Wohnung bezieht, hat sich bei der Meldebehörde anzumelden.
(2) Wer aus einer Wohnung auszieht und keine neue Wohnung im Inland bezieht, hat sich bei der Meldebehörde abzumelden.
Wenn also das Ehepaar bei den Kindern wohnt, so muss sich das Ehepaar für die Wohnung anmelden.
Der Vermieter ist vor dem Einzug von weiteren Personen in die Wohnung zu verständigen (zwecks Zustimmung und Berechnung der Nebenkosten etc.).
Wenn sich das Ehepaar aber vielleicht eigentlich nur zu Besuchszwecken bei den Kindern aufhält, dann ist eine Abmeldung von Deutschland notwendig, da ja keine Wohnung in Deutschland ständig bewohnt wird.
Nur wegen der Krankenversicherung gemeldet zu bleiben, aber eigentlich nicht in Deutschland wohnhaft zu sein, gilt als Scheinmeldung und kann mit Ordnungswidrigkeit bestraft werden.
Gruss Sid