ein privater Fernsehsender berichtete 2006 über die Delfintherapie eines Kindes und gab hierfür ein Foto im Pressearchiv frei - wörtlich nur zu nutzen ohne Rückfrage im Zusammenhang über diesen Bericht zur Therapie des Kind xy.
Nach fast zwei Jahren erscheint ein Artikel in einer Zeitung über eine
Studie, dass Delfintherapie wirkungslos wäre, bebildert mit dem besagten Foto der Pressemitteilung, ohne Rücksprache mit dem Fernsehsender und den Eltern. Die Zeitung beruft sich auf eine unerfahrene Jungredakteurin und der Fernsehsender verzichtet auf
Geltendmachung der Urheberrechtsverletzungen.
Die Eltern haben aus dem Artikel, da sie weiterhin für eine Therapie Spenden
sammeln, neben dem moralischen, nun auch den finanziellen Nachteil, der schwer zu beziffern ist, da man nie weiss was Leute gegeben hätten, denn eine konkrete Aktion wurde durch den Artikel abgesagt.
Welchen Schadenersatz können die Eltern, durch diese Verletzung der Persönlichkeitsrechte / Copyright, nun geltend machen ?
Welchen Schadenersatz können die Eltern, durch diese
Verletzung der Persönlichkeitsrechte / Copyright, nun geltend
machen ?
keinen. Die Bereitschaft zum Spenden wird doch nicht durch die Veröffentlichung des Bildes beeinträchtigt, sondern durch die Behauptung, dass Delphintherapie unwirksam sei.
Es dürfte auch schwierig sein, den Abdruck eines Photos, das schon mal unbeanstandet in der Zeitung war, nun plötzlich als Verletzung der Persönlichkeitsrechte hinzustellen.
sehr schwer vorstellbar…
…das dem so ist wie du schreibst…
Hallo Drambel.
keinen. Die Bereitschaft zum Spenden wird doch nicht durch die
Veröffentlichung des Bildes beeinträchtigt, sondern durch die
Behauptung, dass Delphintherapie unwirksam sei.
Dazu muss ich kein RA sein um zu verstehen das das Quatsch ist.
Es macht einen Unterschied ob ich sage das Programmiererer oft überbezahlt sind, oder ob ich die gleiche Aussage mit deinem Foto versehe und in einem Fachblatt veröffentliche.
Es dürfte auch schwierig sein, den Abdruck eines Photos, das
schon mal unbeanstandet in der Zeitung war, nun plötzlich als
Verletzung der Persönlichkeitsrechte hinzustellen.
Schwierig ist vieles. Aber ein Foto für eine Aktion freizugeben heisst nicht zwangsläufig, dass jeder damit tun und lassen kann was er will. Dazu müsste man schon genauer wissen wer das Urheberrecht/Copyright/Nutzungsrechte hat und was mit diesem vereinbart wurde.
Wenn ich belegen könnte dass wegen dieses Artikels mir ein (nennenswerter) Schaden entstanden ist, würde ich damit direkt zu einem Anwalt gehen um Sicherheit zu erlangen.
Es dürfte auch schwierig sein, den Abdruck eines Photos, das
schon mal unbeanstandet in der Zeitung war, nun plötzlich als
Verletzung der Persönlichkeitsrechte hinzustellen.
so, so. Ein ungeandeter Verstoss legitimiert dann unzählige weitere?
„honorarfrei für redaktionelle Zwecke, im Rahmen einer Programmankündigung
und nur mit Copyrightvermerk verwendet werden. Spätere Veröffentlichungen
sind nur nach Rücksprache und ausdrücklicher Genehmigung der XXXXXXXX
Television GmbH möglich. Die Fotos dürfen nicht an Dritte weitergeleitet
werden. Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an …“
M.E. wurde das Foto wiederrechtlich verwendet und die Eltern möchten die Verletzung des Persönlichkeitsrechts Ihres Kindes geltend machen.
Es geht weniger um die womöglich entgangenen Spenden, sondern viel mehr darum, dass das Foto unerlaubter Weise veröffentlicht wurde.
Wie stehen die Chancen, wenn die Eltern dies ahnden möchten?
Vielen Dank ! Cyba
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Wenn ich ein Foto von Dir rein stelle mit dem Satz „Held des Tages“ wirst Du wohl auch kaum dieses ahnden wollen. Schreib ich beim nächsten Mal aber „Depp des Tages“ daneben sollst Du nicht dagegen vorgehen dürfen?
@Drambeldier
Wer lesen kann, ist klar im Vorteil…
Es stand schon in meiner ersten Mail, dass es um das Persönlichkeitsrecht geht…man beachte meine Frage am Ende des Textes !
Gibts denn hier eventuell einen echten Juristen, der mir eine qualifizierte Antwort geben kann?
Vielen Dank ! Cyba
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
da darf ich Deinem Gedächtnis mal auf die Sprünge helfen:
Welchen Schadenersatz können die Eltern, durch diese
Verletzung der Persönlichkeitsrechte / Copyright, nun geltend machen ?
Hier laufen übrigens ein paar ganz scharfe Beißer rum: Juristen (oder auch angehende), die keinerlei falsche Behauptung stehen lassen
Nebenbei gesagt: @drambeldier ist als Überschrift ziemlich überflüssig. Ich sehe auch so, dass mir jemand schreibt, und andere Leute wird es vom Lesen nicht abhalten.
Warum hat Schadenersatz nichts mit der Verletzung des Persönlichkeitsrechts zu tun? Wie sonst wird denn die Verletzung des Persönlichkeitsrechts geahndet, wenn nicht in Form von Schadenersatz?
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Warum hat Schadenersatz nichts mit der Verletzung des
Persönlichkeitsrechts zu tun?
das habe ich nicht gesagt, sondern dass das 2 Paar Stiefel
sind: Das eine kann als Gesetzesverstoß (§ 201 a StGB)
geahndet werden, davon hat aber der Kläger nichts.
richtig. Deswegen war danach auch nie gefragt. Es wurde gefragt ob und wie wegen der Verletzung des Persönlichkeitsrechts/Copyrights (