Ein selbstständiger Arbeiter im Baugewerbe, der als Sub-Unternehmer
für die Firma A arbeitet, wird von einem ebenfalls selbständigen
Sub-Unternehmer, der für die Firma B arbeitet, schwer verletzt.
Firma B arbeitet jedoch auch für Firma A.
Wie verhält es sich in diesem Fall mit Schmerzensgeld/Schadensersatz
Ansprüchen?
wenn es sich nicht um eine „Scheinselbstständigkeit“ handelt,ist
die Berufsgenossenschaft nicht zuständig.
Ebenso gibt es auch keinen Haftungsauschluss zwischen Arbeitnehmern,da es sich ja hier um die Unternehmer selber handelt.
Daher ist Schmerzensgeld oder Schadenersatz auf dem normalen Zivilrechtlichen Wege einzufordern.
Also in erster Linie Abwicklungen über die jeweiligen Haftpflichtversicherungen.
ich habe weiter oben ja bereits auf die „Scheinselbstständigkeit“ hingewiesen…
Sobald dieses zutrifft,sind gegenseitige Anprüche ausgeschlossen
(siehe dazu das Sozialgesetzbuch VII § 104 ff.),
außer bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
Bitte beachten,das der Begriff „Scheinselbstständigkeit“ im
-Sozialversicherungsrecht
-Gewerberecht
-Steuerrecht
unterschiedlich definiert wird.
Man sagte mir, dass in diesem Fall das Problem ist, dass beide gleichgestellt sind, nämlich durch ihre Selbstständigkeit und das deswegen der Verursacher nicht haftbar gemacht werden könnte.
nein,auch „Selbsständige“ haften für Ihre Handlungen genauso wie jeder…
Wenn Bauunternehmer A Bauunternehmer B den Radlader beschädigt,muss er genauso dafür aufkommen als wenn Lieschen Müller Fischers Fritze den Kutter versenkt…
Die Frage,die sich in dem Beispielfall stellt,ist halt die nach der wirklichen Selbstständigkeit…