Noch eine Erbfrage

Hi.

Folgendes Gedankenspiel:

Eine Frau A hat eine jüngere Schwester B.
Frau A heiratet einen Mann M, der Besitztümer hat.
Wenn der Mann M stirbt – es gibt keine Kinder --, erbt ja (wenn kein Testament besteht) die Frau A den Besitz. Richtig?
Wenn diese Frau A nun wiederum stirbt, erbt dann die jüngere Schwester B?

Zusatzfrage:
Wenn A und M nicht offiziell verheiratet waren, aber 30 Jahre zusammen lebten, wie sieht es dann die ganze Geschichte aus?

Warren

Frau A heiratet einen Mann M, der Besitztümer hat.
Wenn der Mann M stirbt – es gibt keine Kinder --, erbt ja
(wenn kein Testament besteht) die Frau A den Besitz. Richtig?

Frau A (die Hälfte) und die Eltern von Mann M. (die andere Hälfte).

Wenn diese Frau A nun wiederum stirbt, erbt dann die jünger Schwester B?

B beerbt A andere Verwandte kööten aber auch erbberechtigt sein.

Wenn A und M nicht offiziell verheiratet waren, aber 30 Jahre
zusammen lebten, wie sieht es dann die ganze Geschichte aus?

Wenn es kein Testament gibt, geht A leer aus.

nicht ganz
Hallo,

Frau A (die Hälfte) und die Eltern von Mann M. (die andere
Hälfte).

nicht automatisch. Das Ehegattenerbrecht ist etwas komplizierter. Da kommt es noch darauf an, welche Erben von M sonst noch da sind (je weiter entfernt, desto mehr bekommt der Ehegatte), es kommt auch auf den Güterstand an, der in der Ehe vereinbart war.

Gruss Hans-Jürgen
***

aber so?

Hallo,

Frau A (die Hälfte) und die Eltern von Mann M. (die andere
Hälfte).

Okay machen wir es noch komplett:
Die Eltern von Mann M leben nicht mehr, er hat aber einen Bruder.
Erbt dann die Frau A alles?

Warren

Hallo,

guckst Du § 1931 ff BGB

Gruß

Tina

Hallo,

in diesem Fall bekommt erstmal jeder die Hälfte (§1931 BGB). Wie gesagt, es ist noch der Güterstand der Ehe wichtig. War Zugewinngemeinschaft vereinbart, erhöht sich der Anteil des Ehegatten pauschal um ein Viertel, er bekäme dann 3/4 und der Bruder 1/4.

Gruss Hans-Jürgen
***

Frau A heiratet einen Mann M, der Besitztümer hat.
Wenn der Mann M stirbt – es gibt keine Kinder --, erbt ja
(wenn kein Testament besteht) die Frau A den Besitz. Richtig?

Frau A (die Hälfte) und die Eltern von Mann M. (die andere
Hälfte).

Haben A und M im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft gelebt, erbt A drei Viertel und Ms Eltern ein Viertel.

Wenn diese Frau A nun wiederum stirbt, erbt dann die jünger Schwester B?

B beerbt A andere Verwandte könnten aber auch erbberechtigt
sein.

B beerbt A nur, wenn ein Elternteil beim Tod von B nicht mehr lebt.

Wenn A und M nicht offiziell verheiratet waren, aber 30 Jahre
zusammen lebten, wie sieht es dann die ganze Geschichte aus?

Wenn es kein Testament gibt, geht A leer aus.