Hallo!
Für die Zurückstellung vom Zivildienst gilt:
„(3) Hat ein anerkannter Kriegsdienstverweigerer seiner Aufstellung für die Wahl zum Bundestag, zu einem Landtag oder zum Europäischen Parlament zugestimmt, so ist er bis zur Wahl zurückzustellen. Hat er die Wahl angenommen, so kann er für die Dauer des Mandates nur auf
seinen Antrag einberufen werden.“
Was heißt „seiner Aufstellung […] zugestimmt“? Einfach, dass man sich um ein Mandat bewirbt?
Wenn ja, kann man „einfach“ eine Partei gründen und sich bei der jeweiligen Wahl aufstellen lassen und man wird vom Zivildienst zurückgestellt?
Danke schonmal!,
Gruß
Paul