Zivildienst, Wahl

Hallo!

Für die Zurückstellung vom Zivildienst gilt:
„(3) Hat ein anerkannter Kriegsdienstverweigerer seiner Aufstellung für die Wahl zum Bundestag, zu einem Landtag oder zum Europäischen Parlament zugestimmt, so ist er bis zur Wahl zurückzustellen. Hat er die Wahl angenommen, so kann er für die Dauer des Mandates nur auf
seinen Antrag einberufen werden.“

Was heißt „seiner Aufstellung […] zugestimmt“? Einfach, dass man sich um ein Mandat bewirbt?
Wenn ja, kann man „einfach“ eine Partei gründen und sich bei der jeweiligen Wahl aufstellen lassen und man wird vom Zivildienst zurückgestellt?

Danke schonmal!,
Gruß
Paul

Hi,

Was heißt „seiner Aufstellung […] zugestimmt“? Einfach, dass
man sich um ein Mandat bewirbt?

das bedeutet, daß man auf der Landesliste einer Partei für eine Wahl zu den genannten Parlamenten steht.

Wenn ja, kann man „einfach“ eine Partei gründen und sich bei
der jeweiligen Wahl aufstellen lassen und man wird vom
Zivildienst zurückgestellt?

Richtig. Wobei ich das notwendige Prozedere nicht gerade als einfach bezeichnen würde (und ein wenig Geld sollte man auch übrig haben).

Gruß Stefan