Erben auch ein Kuckuckskind?

Folgende reale Geschichte:
Ein Erblasser, der aus der älteren Genaration war, war es selbst peinlich über ein Kuckuckskind zu reden und verweigerte zu Lebzeiten jegliche Auskunft darüber.
Das vermeintliche Kuckuckskind (selbst jetzt schon 61 Jahre) des Erblassers soll seit einigen Jahrzehnten schon wissen, dass der Erblasser nicht der leibliche Vater ist!
Die Erben beabsichtigen, dass vorhandene Testament anzufechten, weil das vermeintliche Kuckuckskind ebenfalls als Erbe eingesetzt ist.
Die Erben wollen sich bei der Anfechtung auf den Passus:
„arglistige Täuschung“
berufen.
Kann die Anfechtung erfolgreich enden, wenn z.B. eine DNA-Analyse durch ein Gericht verfügt wird und die Vaterschaft NEGATIV verläuft?

Ein Erblasser, der aus der älteren Genaration war, war es
selbst peinlich über ein Kuckuckskind zu reden und verweigerte
zu Lebzeiten jegliche Auskunft darüber.

Vermutlich hat der Erblasser dann auch die Vaterschaft niemals angefochten, oder ?

Das vermeintliche Kuckuckskind (selbst jetzt schon 61 Jahre)
des Erblassers soll seit einigen Jahrzehnten schon wissen,
dass der Erblasser nicht der leibliche Vater ist!

Und ?

Die Erben beabsichtigen, dass vorhandene Testament
anzufechten, weil das vermeintliche Kuckuckskind ebenfalls als
Erbe eingesetzt ist.

Das nenne ich Charakter !

Die Erben wollen sich bei der Anfechtung auf den Passus:
„arglistige Täuschung“ berufen.

Wer hat hier denn wen getäuscht ? Das Kuckuckskind ist doch der, der getäuscht wurde. Der Erblasser wußte Bescheid und hat bewußt das Kuckuckskind bedacht. Den Willen des Erblassers zu ignorieren, halte ich gelinde gesagt für befremdlich.

Kann die Anfechtung erfolgreich enden, wenn z.B. eine

Wohl kaum, aber IANAL.

Vermutlich hat der Erblasser dann auch die Vaterschaft niemals
angefochten, oder ?

So ist es leider, aus Peinlichkeit und Scham hat der Erblasser die Vaterschaft nicht angefochten.
Das Kuckuckuskind ist aus erster Ehe (Mutter und zweite Tochter 1950 tödlich verunglückt), der leibliche Vater soll der Vater des heutigen Erblassers sein.
Der Erblasser soll 1947 aus moralischen Gründen mit 17 Jahren in die Ehe halbwegs gezwungen worden sein!
Jedoch verbat ihn seine übertriebene Gutmütigkeit sowie o.a. Argumente, die Vaterschaft anzufechten!

Ein Standesbeamter soll jetzt geäußert haben, dass Kuckuckskinder NICHT erbberechtigt seien!

Ein Standesbeamter soll jetzt geäußert haben, dass
Kuckuckskinder NICHT erbberechtigt seien!

So weit ich weiß, gelten Kinder, die in einer Ehe geboren werden, automatisch als ehelich, wenn der Ehemann die Vaterschaft nicht anficht. Und das ist hier ja offenbar nicht geschehen. Außerdem wurde das „Kuckuckskind“ ausdrücklich im Testament bedacht. Da ist wohl nichts zu machen.

Hallo erstmal,

Folgende reale Geschichte:

Dann ist ja eigentlich schon Schluss mit der Sache, da wir dann ja von einem konkreten Fall reden, oder?

Aber mal ganz generell: Ein Erblasser kann jeden x-beliebigen zu seinem Erben einsetzen, darunter selbstverständlich auch ein in seiner Familie aufgewachsenes aber nicht von ihm stammendes Kind (den diskriminierenden Begriff Kuckuckskind sollte man vermeiden, dass Kind kann schließlich nichts für den Fehltritt der Mutter).

Fraglich kann höchstens sein, ob durch die Erbeinsetzung ggf. Pflichtteilsansprüche Pflichtteilsberechtigter beeinträchtigt werden. Dies muss man im konkreten Fall durchrechnen. Da hier aber alle Pflichtteilsberechtigten offenbar auch Erben sind, dürfte es vorliegend kein Problem geben.

Von arglistiger Täuschung wird man zudem nicht ausgehen können, weil der Erblasser ja nach Sachverhaltsschilderung wusste, dass das Kind nicht von ihm stammte. Zudem greift hier ohnehin offenbar die Ehelichkeitsvermutung.

Gruß vom Wiz

Die Erben wollen sich bei der Anfechtung auf den Passus:
„arglistige Täuschung“
berufen.

genau. solche erben wünscht man sich doch! so wie sie würde ich es hypothetisch auch machen. das kind ist eindeutig rechtswidrig und mit betrügerischer absicht auf diese welt gekommen. wo kommen wir denn da hin?

aber da die erben scheinbar keinerlei angst haben, sich in kaum zu überbietender weise der lächerlichkeit preiszugeben: warum lassen sie nicht den erblasser exhumieren und stellen ihn vor gericht? schließlich hat er doch, indem er das kind wie sein eigenes groß zog, die erben um ihren anteil betrogen!

ne, jetzt höre ich auf, mich gruselts. wenn ich mir ausmale, wie die erben erst mit adoptivkindern ungehen würden … !

Steht der Erblasser als Vater in der Geburtsurkunde des „Kuckuckskindes“? Dann gilt dieses auch als leibliches Kind und ist damit voll erbberechtigt. Aufschluss über die tatsächliche Vaterschaft kann nur ein Vaterschaftstest geben, diesem müsste der Erbe aber selbst zustimmen, was er wohl kaum tun wird.

Die Erben sollten sich fragen, ob sie wirklich so weit sinken wollen, hier den Erbanspruch anzufechen zu versuchen (was in meinen Augen eh keine Aussicht auf Erfolg hätte), anstatt den Wunsch des Erblassers zu respektieren, der hier ein Kind wie sein Eigenes großgezogen hat, vielleicht nicht aus Scham, wie Sie annehmen, sondern aus Herzensgüte, weil das arme Würmchen mit 3 Jahren Mutter und Schwester verloren hatte, eine Tragödie, die den Erblasser vielleicht mehr an das Kind gebunden hat, als die Erben nun in ihrer Gier wahrhaben möchten. Gierfrist bekanntlich oft Hirn, aber noch viel öfter Herz. :frowning:

1 „Gefällt mir“