Wann muss das Geld zurück bei erfolgtem Widerruf?

Hallo,

leider habe ich hierzu in den FAQ nichts gefunden.

Folgender Fall:

Man bestellt eine Ware im Internetshop und bezahlt sofort per Überweisung. Zwei Tage später widerruft man die Bestellung per Email, wie es auch in den Widerrufsbedingungen steht.

10 Tage später kommt die nicht mehr gewünschte Ware statt Geld zurück.
In den Bedingungen des Shops steht, die Ware soll mit dem beiliegenden Rücksendeschein zurückgeschickt werden, es liegt aber keiner bei.
Telefonate mit dem Shop sind erfolglos, da zwar jemand rangeht, aber immer nur sagt, er werde die Nachricht weiterleiten.
Mehrere Nachfragen, wie die Rücksendung erfolgen soll, per Mail, sind ebenfalls erfolglos, keine Antwort.
Um die Frist von 14 Tagen nach Erhalt nicht verstreichen zu lassen, wird die Ware unfrei zurückgeschickt (Wert über 100 EUR, die schon bezahlt wurden).

Der Shop reagiert nicht, keine Nachricht, kein Geld zurück, Reaktion auf Mails gab es ohnehin nie.

Innerhalb welcher Frist muss das Geld zurückbezahlt werden? Also wann kann/muss man einen Anwalt einschalten, wenn der Shop weder auf Anrufe noch auf Mails reagiert?

Julia

30 Tage

Man bestellt eine Ware im Internetshop und bezahlt sofort per
Überweisung. Zwei Tage später widerruft man die Bestellung per
Email, wie es auch in den Widerrufsbedingungen steht.

Hat der Händler die Mail bestätigt?

10 Tage später kommt die nicht mehr gewünschte Ware statt Geld
zurück.

D.h. der Kunde hat diese selber zurück gesandt?

In den Bedingungen des Shops steht, die Ware soll mit dem
beiliegenden Rücksendeschein zurückgeschickt werden, es liegt
aber keiner bei.

Fragt man mit dem Widerruf an, diesen zu übersenden oder eine Retoure-Abholung zu beauftragen, z.B. DHL kommt dann vorbai - holt ab - bestätigt die Entgegennahme.

Der Shop reagiert nicht, keine Nachricht, kein Geld zurück,
Reaktion auf Mails gab es ohnehin nie.

Nochmal per Fax oder per Einschreiben nachholen und Frist setzen.

Innerhalb welcher Frist muss das Geld zurückbezahlt werden?

30 Tage nach gültigem Wiederruf. Der Händler ist automatisch in Verzug ohne das es einer Mahnung bedarf.

Also wann kann/muss man einen Anwalt einschalten, wenn der
Shop weder auf Anrufe noch auf Mails reagiert?

Ob hier gleich ein Anwalt ran muss ist eine Frage der Kosten, denn dafür kommt zunächst mal der Kunde auf; sofern er keine RS-Vers. hat.

Sollte der Händler bis dahin nicht reagieren, kann der Kunde auch selber einen Mahnbescheid beantragen und sieht dann weiter. Der Händler weiß dann zumindest schonmal das es der Kunde ernst meint.

Hallo,

Man bestellt eine Ware im Internetshop und bezahlt sofort per
Überweisung. Zwei Tage später widerruft man die Bestellung per
Email, wie es auch in den Widerrufsbedingungen steht.

Hat der Händler die Mail bestätigt?

Nein, der Händler hat nie auf Mails reagiert. Die Mailadresse ist als Kontakt angegeben.

10 Tage später kommt die nicht mehr gewünschte Ware statt Geld
zurück.

D.h. der Kunde hat diese selber zurück gesandt?

Noch nicht. Die Ware kam beim Kunden an, obwohl schon 10 Tage vorher storniert wurde. Zurückgeschickt wurde die Ware dann erst 12 Tage nach Erhalt.

Fragt man mit dem Widerruf an, diesen zu übersenden oder eine
Retoure-Abholung zu beauftragen, z.B. DHL kommt dann vorbai -
holt ab - bestätigt die Entgegennahme.

Die Aussage von dir verstehe ich nicht, aber wie auch immer, es ging dann unfrei zurück, weil der Shop nicht reagierte.

Innerhalb welcher Frist muss das Geld zurückbezahlt werden?

30 Tage nach gültigem Wiederruf. Der Händler ist automatisch
in Verzug ohne das es einer Mahnung bedarf.

Ah! Super, das ist die Info, auf die es ankam!

Danke,

Julia

Wo geregelt?

Innerhalb welcher Frist muss das Geld zurückbezahlt werden?

30 Tage nach gültigem Wiederruf.

Hallo,

wo sind die 30 Tage denn geregelt?

Gruß

S.J.

Nirgendwo. Wie immer. Ich fange an, mich richtig zu ärgern. Worüber bzw. über wen, ist wohl klar.

Levay

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Hallo,

30 Tage nach gültigem Wiederruf. Der Händler ist automatisch
in Verzug ohne das es einer Mahnung bedarf.

Ah! Super, das ist die Info, auf die es ankam!

dummerweise ist die aber falsch.

Gruß
Christian

dummerweise ist die aber falsch.

Das ist ja wirklich eine waaaaaaaaaaaahnsinnig hilfreiche Antwort, da kann ich jetzt echt was mit anfangen

*genervt*

Julia

Oh je
Oh je S.J., was soll da blos

Hallo,

30 Tage nach gültigem Wiederruf. Der Händler ist automatisch
in Verzug ohne das es einer Mahnung bedarf.

Ah! Super, das ist die Info, auf die es ankam!

dummerweise ist die aber falsch.

http://www.it-recht-kanzlei.de/Besonderheiten_des_Wi…

Auf eine Entschuldigung verzichte ich.

Das ist ja wirklich eine waaaaaaaaaaaahnsinnig hilfreiche
Antwort, da kann ich jetzt echt was mit anfangen

An die genervte Julia:

http://www.it-recht-kanzlei.de/Besonderheiten_des_Wi…

http://dejure.org/gesetze/BGB/286.html

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Ach Gottchen, sollte ich tatsächlich einmal reflexhaft ohne hinreichende Würdigung Deiner Antwort „falsch“ gerufen haben, entschudlige ich mich natürlich dafür. Ich werde mich morgen mit der Sache noch einmal beschäftigen.

Damit steht es dann in der Irrtumsliste exc - jocki 1 : „locker zweistellig“.

Gruß
C.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Fälligkeit versus Verzug. Es gibt da Unterschiede

Oh je S.J., was soll da blos

Ja, so etwas ähnliches (was soll das bloß) frage ich mich auch.

Offensichtlich ist dir der Unterschied zwischen Fälligkeit und Verzug nicht bekannt…

Aber du weißt es sicher wieder besser…

1 „Gefällt mir“

Damit steht es dann in der Irrtumsliste exc - jocki 1 :
„locker zweistellig“.

Nein, es steht: 0 : „locker zweistellig“

Man beachte den Unterschied zwischen Fälligkeit und Verzug.

Levay

Danke!!
Der Link ist spitze, genau was ich brauche.
Vielen Dank!

Julia

Der Link ist spitze, genau was ich brauche.

Und die Antwort bleibt immer noch falsch. Lies mal die anderen. Meine ich zumindest.

Gruß
C.