Kosten Rücknahme Widerspruch Mahnbescheid
Von: , Frage gestellt am Do, 14. Feb 2008
Herr X erhält einen Mahnbescheid über ca. 2000 Euro, welchen er für ungerechtfertigt hält und daher Widerspruch einlegt. Firma Y, der Gläubiger, setzt durch einen Anwalt eine Frist bis beispielsweise 10.01.08 zum anweisen der Gesamtsumme. Dies erfolgt dann auch am 11.01.08 (Eingang laut Gläubiger-Vertreter erst am 17.01.08, Wochenende dazwischen). Am 15.01.08 wurde aufgrund des Widerspruchs das Verfahren beim AG beantragt. Am 14.02.2008 kommt daher Post vom AG zum (ehemaligen) Schuldner mit Hinweis auf die Aufnahme des Verfahrens. Der Schuldner rechnete eigentlich schon längst damit, daß diese Sache erledigt ist. Laut telefonischer Aussage des Gläubiger-Vertreters ist die einzige Möglichkeit, das Verfahren zu stoppen, die Rücknahme des Widerspruchs gegen den Mahnbescheid und dann auch die Übernahme der vorgeschossenen Kosten des Gläubigers an das AG in Höhe von etwa 200 Euro.
Gibt es tatsächlich keine andere Möglichkeit, obwohl der Betrag ja bereits bezahlt ist ? Erstattet das AG die vorgeschossenen Kosten zurück, wenn das Verfahren gestoppt wird ?
Danke für eure Hilfe und Grüße
Herr Z
