Büro zieht um. AN müssen Urlaub nehmen?!

Hallo Experten,

unsere Firma zieht mit den Büros in eine anderes Gebäude, ein paar Strassen weiter.
Jetzt kommt gerade die Info mit dem Terminplan und dort steht jetzt noch:

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Damit die engen Termine eingehalten werden können, wurde folgender Ablauf festgelegt:

* Am Tag vor dem Umzug werden von jedem Mitarbeiter selbst oder einem speziell dafür bestimmten Kollegen des Teams die Umzugscontainer gepackt.
* Am Tag nach dem Umzug müssen diese Container entsprechend ausgepackt werden, damit sie dann für andere Bereiche verwendet werden können.
* Am Umzugstag selbst nehmen die betroffenen Mitarbeiter einen Gleittag oder Urlaubstag.
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Muss ich tatsächlich einen Urlaubstag opfern, wenn die Firma umzieht??!!! Das kann ja wohl nicht sein, oder?!

Wer klärt mich bitte auf?

D@nkbar Zauberm@us

Bist Du nicht flexibel…??
Wo liegt das Problem ??

Wegen einem Tag ist das Doch nicht so schlimm, oder ??

dennis

Frage nicht verstanden,
lieber Dennis?

Nicht mit Gegenfragen antworten!

Aus dem Bundesurlaubsgesetz ergibt sich nirgends ein Hinweis darauf, dass man wegen Betriebsumzuges Urlaub nehmen MUSS. Stünde m. E. dem Erholungszweck auch völlig entgegen - der Urlaub soll ja möglichst zusammenhängend genommen werden. Eure Tarifverträge, Betriebsvereinbarungen bzw. Einzelverträge zur Gleitzeit odgl. kenne ich nicht. Wenn die Arbeitnehmer die freien Zeiten selbst bestimmen, kann kein „Zwangsabfeiern“ angeordnet werden. Biete dem Betrieb an, dass Du bereit bist einen Tag bezahlt von der Arbeit freigestellt zu werden. D. h. Du bietest an, auf die Erbringung Deiner Arbeitsleistung für den Umzugstag zu verzichten.

Hallo Zauberm@us,

wenn Ihr die Umzugsleute ersetzt, selber packt und auspackt, muss dafür keine Freizeit geopfert werden.

Sollte das so sein, weil dein Arbeitgeber dachte, ne gute Idee zu haben, biete ihm deine nach dem Arbeitsvertrag vorgesehene Arbeit an. Nimmt sie der Arbeitgeber nicht an, befindet er sich im Annahmeverzug. Das ist dann ein für dich bezahlter Arbeitstag. Sagt er, er kann sie nicht annehmen, weil Ihr am Umziehen seid, und deshalb müsse jeder anpacken, ist das ein regulärer Arbeitstag mit einer abwechslungsreichen Tätigkeit.

Viel Spaß beim Packen wünscht bebro

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Sagt er, er kann sie nicht annehmen, weil Ihr am
Umziehen seid, und deshalb müsse jeder anpacken, ist das ein
regulärer Arbeitstag mit einer abwechslungsreichen Tätigkeit.

Und was sagt die BG dazu? Uns wurde mal gesagt, wenn ein Arbeitnehmer solche Arbeiten verrichtet und dabei einen Unfall hat, kriegen beide Parteien Ärger mit der Berufsgenossenschaft.

Gruß
Stefan

Hallo Bebro,

danke für Deinen Beitrag.

Wir müssen unsere Kisten einen Tag packen, dann werden sie rübergebracht (wir sollen frei nehmen) und nächsten Tag sollen wir die Kisten wieder auspacken, damit die nächsten Kollegen die Kisten verwenden können.

Wir sind eine EDV-Firma und soweit ich mich erinnere in keinem Tarifvertrag. Der Betriebsrat soll der Regelung aber zugestimmt haben…
Auch haben wir Jahresarbeitszeit. Ich würde meine 8 Stunden schon irgendwo unterkriegen, aber mich interessiert, ob der AG einfach so bestimmen kann, wann ich frei zu machen habe… Denn andererseits sollen alle anwesend sein, damit der Umzug klappt. Ist übrigens genau über Weihnachten. Ich soll z.B. am 22.12. packen, am 27.12. ist der Umzug, am 28.12. ist auspacken… Aber Urlaub kriege ich nicht über Weihnachten…, eben wegen dem Umzug. Nur so, wie es dem AG paßt?? :o((

Noch nicht überzeugt
Zauberm@us

Ratlos in Seattle

Hallo Zauberm@us,

ich verstehe deinen Missmut, aber alles kann ich leider auch nicht beantworten. Wenn der Betriebsrat zugestimmt hat, hat man ohnehin kaum noch eine Chance.

Mein erster Vorschlag entsprang der schlichten Theorie. Dass die Praxis oft vielfältiger und meist auch noch anders aussieht, als die juristische Lösung, zeigt sich in deinem Fall exemplarisch.

Zu dem Einwurf des Ratgebers unter mir, es könne Schwierigkeiten mit der Berufsgenossenschaft geben, wenn man selbst packt, kann ich nur sagen, hier weiß ich aus der Praxis (!!!), dass selber ein - und auspacken zumutbar ist. Ganze Ministerien sind nach Berlin auf diese Weise umgezogen.

Gruß, bebro

Zu dem Einwurf des Ratgebers unter mir, es könne
Schwierigkeiten mit der Berufsgenossenschaft geben, wenn man
selbst packt, kann ich nur sagen, hier weiß ich aus der Praxis
(!!!), dass selber ein - und auspacken zumutbar ist. Ganze
Ministerien sind nach Berlin auf diese Weise umgezogen.

Sorry, Missverständnis: Mir ging es nicht ums >packenschleppen

dachte ich mir, dass du das meinst, …
…nach dem Posting von Zauberm@us gehe ich davon aus, dass sie nicht schleppen muss. Das wäre in der Tat versicherungstechnisch nicht machbar.

gruß, bebro

Hallo,

gerade letztes Jahr hatten wir den gleichen Fall, nur nicht ueber Weihnachten. Ich habe das auch nicht als Problem gesehen.

Grundsaetzlich hat der AN Anspruch auf seinen Urlaub und kann ihn nehmen, wann er will. Der AG hat ihn wohlwollend zu pruefen und zu genehmigen. Abweichungen hiervon sind zulaessig, wenn dringende betriebliche Belange dem entgegenstehen (dann kann sogar ein bereits genehmigter Urlaub gestrichen werden, der Chef muss dann aber alle damit einhergehenden Kosten tragen). Inwiefern dies bei dir der Fall ist, waere zu pruefen.
Bei dir kommt aber erschwerend hinzu, dass du nicht deinen Erholungsurlaub einsetzen musst, sondern es ueber die Gleitzeit regeln kannst. Es betrifft also nicht einmal deinen Urlaub.
Kurz gesagt erfordern die betrieblichen Belange eine eintaegige Schliessung deiner Abteilung.
Der Umgang mit Akten u. Bueromaterial (das Verpacken als Vor- u. Nacharbeit) erscheint mir auch keine unzumutbare, oder besonders gefaerliche Taetigkeit.
Denke auch mal, dass viele Firmen ueber Weihnachten Betriebsferien machen (zB wir) und dass dann der AG auch bestimmen kann, dass fuer diese Zeit Urlaub genommen werden muss.
Dass der Umzug „zwischen den Jahren“ stattfindet, entspricht auch betrieblichen Belangen, da zu diesem Zeitpunkt eher wenige regulaere Arbeit anfaellt.
Die Tatsache, dass der Erholungsurlaub am Stueck genommen werden sollte, kann auch kaum geltend gemacht werden, da es auch von AN-Seite ueblich ist, hin und wieder mal einen Tag Urlaub zu machen (oder moechtest du, dass dein AG dich darauf festnagelt?).

Gruss, Niels

D@nke an alle…

…nach dem Posting von Zauberm@us gehe ich davon aus, dass
sie nicht schleppen muss. Das wäre in der Tat
versicherungstechnisch nicht machbar.

genau, nur packen und auspacken. Nicht schleppen. Das wäre ja auch ein Ding - schleppen + Urlaub nehmen ;o)

Das Packen ist auch kein Problem, ich laß eh keinen an meine Unterlagen…

Mir ging es um das Freinehmen müssen.
Es ist auch nicht so, daß wir zwischen den Jahren eine ruhige Kugel schieben. Wie gesagt sind wir eine EDV-Firma. Viele unserer Kunden haben Monats-/Jahresabschluß und wir müssen teilweise dabei Helfen bzw. Bereitschaft schieben.
Deswegen ziehen wir auch nur Abteilung für Abteilung um, damit wir EDV-Technisch erreichbar sind. Die eine Abteilung muß also Montag frei machen, die nächste Dienstag usw.

Mich hat zwar noch niemand überzeugen können, aber ich nehme es jetzt mal so hin. Wir werden ja hoffentlich nicht jedes Jahr umziehen ;o))

Habt Dank nochmals.

Zauberm@us

Um endgültig Klarheit zu schaffen …

… kurz Folgendes:

  1. Betriebliche Belange können den Arbeitgeber (AG) dazu
    berechtigen, Urlaub zu verweigern. Urlaub erzwingen kann er nicht
    (der Sinn des Urlaubs ist es ja, sich zu erholen, und nicht, dem
    AG Bezahlung für einen Tag zu ersparen, an dem er die Arbeit
    nicht annehmen will).
  2. Auch Gleitzeit liegt im Souveränitätsbereich des Arbeitnehmers
    (AN). Um ihm das zu garantieren, wurde ja eine
    Betriebsvereinbarung ausgehandelt.
  3. Wenn allerdings eine Vereinbarung zwischen Betriebsrat (BR)
    und Geschäftsleitung über diese Sache ausgehandelt ist, sieht es
    anders aus: Urlaubsregelungen unterliegen der Mitbestimmung. Der
    BR vertritt hier alle AN. Wenn er sich über den Tisch ziehen
    lässt und nicht auf sein Mitbestimmungsrecht pocht (wenn keine
    Einigung erzielt wird, entscheidet eine Einigungsstelle), solltet
    Ihr mal Euren Vertretern die Leviten lesen, dass sie hier nicht
    die Interessen des AG, sondern die der AN zu vertreten haben
    (viele BR haben eine Schere im Kopf).
    Mit vielen Grüßen
    R.B.
    der auch BR ist, sich aber nicht so übern Tisch ziehen lässt

Doch, wollte nur etwas provozierend hinterfragen
Wegen EINEM Tag…

Wegen EINEM Tag…

WIE und WANN ich meinen Urlaub und meine Gleitzeit verbringen möchte bestimme allein ICH. Und wenn es nur EIN Tag ist.

Der AG behält sich ja auch vor, den Urlaubsantrag abzulehnen, wenn der ihm nicht in den Kram paßt. Außerdem begrüßt er es sehr, wenn wir in diesem Jahr nicht über Weihnachten Urlaub nehmen - eben wegen dem Umzug. Aber wenn es ihm genehm ist (Umzugstag selbst) dann SOLLEN wir plötzlich zu Hause bleiben?

Es geht ums Prinzip.

kopschüttelnd Zauberm@us

P.S. DU bist wohl Arbeitgeber?

§7 Bundesurlaubsgesetz (zur finalen Klarheit)
Hallo,

§ 7 Zeitpunkt, Übertragbarkeit und Abgeltung des Urlaubs

(1) Bei der zeitlichen Festlegung des Urlaubs sind die
Urlaubswünsche des Arbeitnehmers zu berücksichtigen, es sei denn,
daß ihrer Berücksichtigung DRINGENDE BETRIEBLICHE Belange oder
Urlaubswünsche anderer Arbeitnehmer, die unter sozialen
Gesichtspunkten den Vorrang verdienen, entgegenstehen.
Der Urlaub ist zu gewähren, wenn der Arbeitnehmer dies im
Anschluß an eine Maßnahme der medizinischen Vorsorge oder
Rehabilitation verlangt.

(2) Der Urlaub ist zusammenhängend zu gewähren, es sei denn, daß
DRINGENDE BETRIEBLICHE oder in der Person des Arbeitnehmers
liegende Gründe eine Teilung des Urlaubs erforderlich machen.
Kann der Urlaub aus diesen Gründen nicht zusammenhängend gewährt
werden, und hat der Arbeitnehmer Anspruch auf Urlaub von mehr als
zwölf Werktagen, so muß einer der Urlaubsteile mindestens zwölf
aufeinanderfolgende Werktage umfassen.

Gruss, Niels

Nö, nur habe Ich…
GENUG Urlaub und Stunden…

dennis

tut mir leid, wenn ich Dir auf den schlips getreten bin

ABER: Mann kann auch mal der Firma entgegenkommen. Sollte Dein Verhältnis zu Deinem AG so gespannt sein, daß Du deswegen penibel darauf pochst WANN Du EINEN TAG Urlaub antrittst, solltest Du Dir vielleicht Gedanken machen, ob Du dort überhaupt gerne arbeitest…

solltest Du Dir vielleicht Gedanken machen, ob Du dort
überhaupt gerne arbeitest…

Genau das ist das Problem. Die Firma pustet nur heiße Luft.
Keine Sorge, ich schaue mich schon um…

Außerdem habe ich genug Erfahrungen mit Firmen um zu wissen, daß AN nur Nummern sind. Je größer, desto schlimmer.
Ich habe mit angesehen wie die Leute auf die Straße gesetzt wurden u.a. mit der Begründung wir müssen wirtschaftlich denken und sind kein Sozialamt…
Wie ich meine neue Firma so überblicke sind das genau die gleichen Pappenheimer. Mir kommen sie auch nicht entgegen. Hauptsache Geldscheffeln.
Deswegen erkundige ich mich schon genau, was sie darf und nicht darf.

Ich nehme Dir Deine Postings nicht übel. Jeder hat seine Meinung und seine Erfahrungen. Aber alles, auch im Berufsleben lebt vom Geben und Nehmen.

Gruß Zauberm@us

Danke, für Dein Verständnis…

Außerdem habe ich genug Erfahrungen mit Firmen um zu wissen,
daß AN nur Nummern sind. Je größer, desto schlimmer.

Diese Erfahrung machte Ich bei SIEMENS. Dort hieß es vom Vorstandsvorsitzenden am 04.11.1998: „…um das Portfolio nachhaltig zu verbessern wurde beschlossen das Zehnpunkteprogramm konsequent umzusetzen…“

Ergebnis: Der Speyerer Standort, der sich gerade mühsam erholte wurde „ausgegliedert“: Verkauft an die Amerikaner, die Ihn radikal „gesundschrumpften“.

Nun ja, Ich bin ja nicht mehr dort, habe rechtzeitig die Flatter gemacht.

Ich habe mit angesehen wie die Leute auf die Straße gesetzt
wurden u.a. mit der Begründung wir müssen wirtschaftlich
denken und sind kein Sozialamt…
Wie ich meine neue Firma so überblicke sind das genau die
gleichen Pappenheimer. Mir kommen sie auch nicht entgegen.
Hauptsache Geldscheffeln.
Deswegen erkundige ich mich schon genau, was sie darf und
nicht darf.

Kann Ich verstehen. Mann schaut dann irgendwie genauer in die Gesetzesbücher. Weil DIE kenne Ihre Rechte ganz genau, nur mit den Pflichten…

Ich nehme Dir Deine Postings nicht übel. Jeder hat seine
Meinung und seine Erfahrungen. Aber alles, auch im Berufsleben
lebt vom Geben und Nehmen.

Eben. Danke nochmals…

Gruß Zauberm@us

dennis