Ärger mit der GEZ

Hallo,

Sachverhalt:
Die GEZ schickt einer gebührenpflichtigen Person eine Aufforderung, Gebühren für mehrere im Jahre 2006 und 2007 liegende Monate plus einen Säumniszuschlag zu bezahlen. Die Gesamtforderung ist rund 50 € höher als die Summe der Einzelpositionen, aus denen sich die Gesamtforderung zusammensetzen sollte.
Die Person kann in ihren Kontoauszügen sehen, dass sie alle Gebühren im angegebenen Zeitraum per Lastschrift regelmäßig und rechtzeitig bezahlt hat. Daraus schließt sie, dass die GEZ sich in ihrer Forderung irrt, was ja auch schon an der in sich fehlerhaften Rechnung zu vermuten war.

Fragen:
Wie geht die Person ordnungsgemäß in den Widerspruch? Formuliert sie ein Schreiben „Ich widerspreche der Forderung, weil ich alles schon bezahlt habe“ und legt diesem Kopien der Auszüge bei?

In der Forderung wird darauf hingewiesen, dass ein Widerspruch keine aufschiebende Wirkung habe. Muss die Person also erst bezahlen und dann darauf hoffen, dass sie das Geld zurückbekommt, wenn die GEZ ihren Fehler eingesehen hat?

Was wäre dann mit den Zinsen, die der Person dadurch entgehen, dass sie der GEZ das Geld für eine gewisse Zeit überlassen hat, während derer die Person das Geld nicht anlegen konnte?

Die GEZ droht mit Vollstreckung im Fall einer Zahlungsverweigerung. Was meint sie mit Vollstreckung?

Die Person führt ihr Konto bei einer „Internetbank“, deren Auszüge sich mühelos mit WORD nachahmen ließen. Sind diese Auszüge als Beweis geeignet?

Wenn die GEZ sich irrt: kann die Person eine Entschädigung für die Mühe und die Umstände verlangen, die der Nachweis des Fehlers sie gekostet hat (Ärger, Zeit, Papier, Briefmarke, Toner)?

Vielen Dank für Anworten, Tychi

Formuliert sie ein Schreiben „Ich widerspreche der Forderung,
weil ich alles schon bezahlt habe“ und legt diesem Kopien der
Auszüge bei?

So würde ich es machen, allerdings keine Kontoauszüge beifügen, sondern beispielhaft die letzten sechs Überweisungsdaten angeben (und das Konto, auf das überwiesen wurde).

In der Forderung wird darauf hingewiesen, dass ein Widerspruch
keine aufschiebende Wirkung habe.

Da bezahlt worden ist, ist die Forderung dem Grunde nach unbegründet, desdwegen würde ich nicht noch einmal überweisen.

Die GEZ droht mit Vollstreckung im Fall einer
Zahlungsverweigerung. Was meint sie mit Vollstreckung?

Sie schickt einen Gerichtsvollzieher. Dem kann gelassen entgegen gesehen werden, da man diesem durchaus die Kontoauszüge zeigen kann.

Die Person führt ihr Konto bei einer „Internetbank“, deren
Auszüge sich mühelos mit WORD nachahmen ließen. Sind diese
Auszüge als Beweis geeignet?

Etwas anderes hast Du ja nicht.

Wenn die GEZ sich irrt: kann die Person eine Entschädigung für
die Mühe und die Umstände verlangen, die der Nachweis des
Fehlers sie gekostet hat (Ärger, Zeit, Papier, Briefmarke, Toner)?

Wenn die Person sich geirrt hat (z.B. falsches Konto), wäre sie dann bereit, der GEZ eine Entschädigung zu zahlen ?

Hally Tychi,

Zuerst - die GEZ ist ein knallharter Verein, mit dem nicht zu spaßen ist!

Die GEZ schickt einer gebührenpflichtigen Person eine
Aufforderung, Gebühren für mehrere im Jahre 2006 und 2007
liegende Monate plus einen Säumniszuschlag zu bezahlen.

Wieso kommt für 2006 erst jetzt eine Mahnung?

Die Gesamtforderung ist rund 50 € höher als die Summe der
Einzelpositionen, aus denen sich die Gesamtforderung
zusammensetzen sollte.

Sind hier vielleicht Gebühren, Zinsen dabei?

Die Person kann in ihren Kontoauszügen sehen, dass sie alle
Gebühren im angegebenen Zeitraum per Lastschrift regelmäßig
und rechtzeitig bezahlt hat. Daraus schließt sie, dass die GEZ
sich in ihrer Forderung irrt, was ja auch schon an der in sich
fehlerhaften Rechnung zu vermuten war.

Das muß kein Beweis sein.

Wie geht die Person ordnungsgemäß in den Widerspruch?
Formuliert sie ein Schreiben „Ich widerspreche der Forderung,
weil ich alles schon bezahlt habe“ und legt diesem Kopien der
Auszüge bei?

So würde ich es machen. Hiermit lege ich Widerspruch gegen Ihre Forderung ein. Lt. beigefügten Kontoauszügen wurde Forderung 1 am xxx überwiesen, Forderung 2 am xxx usw.

In der Forderung wird darauf hingewiesen, dass ein Widerspruch
keine aufschiebende Wirkung habe. Muss die Person also erst
bezahlen und dann darauf hoffen, dass sie das Geld
zurückbekommt, wenn die GEZ ihren Fehler eingesehen hat?

Ich würde nicht bezahlen. Schlimmstenfalls wird die GEZ einen Mahnbescheid schicken und dann die Klage, aber die müsste sie ja, wenn alles so ist, verlieren.

Was wäre dann mit den Zinsen, die der Person dadurch entgehen,
dass sie der GEZ das Geld für eine gewisse Zeit überlassen
hat, während derer die Person das Geld nicht anlegen konnte?

Könnte man dann einklagen. Ein festgelegter Prozentsatz über dem Diskontsatz.

Die GEZ droht mit Vollstreckung im Fall einer
Zahlungsverweigerung. Was meint sie mit Vollstreckung?

Das wäre zuerst der Mahnbescheid, dem dann widersprochen werden müsste, dann die Klage. Einen Vollstreckungsbescheid bekommt sie m.E. nicht, wenn Widerspruch eingelegt wird, aber drohen war schon immer das Lieblingsthema der GEZ. (Werbung für die GEZ: Schon GEZahlt?) Vorsicht, daß der Mahnbescheid nicht an die SCHUFA gemeldet wird. Eventuell Anwalt hinzuziehen.

Die Person führt ihr Konto bei einer „Internetbank“, deren
Auszüge sich mühelos mit WORD nachahmen ließen. Sind diese
Auszüge als Beweis geeignet?

In dieser Form wohl nicht. Aber die Bank muß es auf Anforderung in gedruckter Form nachweisen.

Wenn die GEZ sich irrt: kann die Person eine Entschädigung für
die Mühe und die Umstände verlangen, die der Nachweis des
Fehlers sie gekostet hat (Ärger, Zeit, Papier, Briefmarke,
Toner)?

Ich denke Nein.

Hallo Heinz,

danke für deine Antwort.

Zuerst - die GEZ ist ein knallharter Verein, mit dem nicht zu
spaßen ist!

Mir kam zu Ohren, dass man keine Angst haben müsse, weil die GEZ keine Machtmittel habe. So müsse man auch keinen GEZ-Gesandten in die Wohnung einlassen und könne ihn ungestraft belügen. Ist das so?

Die GEZ schickt einer gebührenpflichtigen Person eine
Aufforderung, Gebühren für mehrere im Jahre 2006 und 2007
liegende Monate plus einen Säumniszuschlag zu bezahlen.

Wieso kommt für 2006 erst jetzt eine Mahnung?

Gute Frage. Vielleicht weil die GEZ zusätzliches Geld eintreiben will und hofft, dass genügend viele Menschen keine Zahlungsnachweise mehr erbringen können, wenn der Zeitraum lang zurückliegt, und aus Angst alles bezahlen.

Die Gesamtforderung ist rund 50 € höher als die Summe der
Einzelpositionen, aus denen sich die Gesamtforderung
zusammensetzen sollte.

Sind hier vielleicht Gebühren, Zinsen dabei?

Dann sollten diese aber aufgeführt sein. Eine Rechnung die so aussieht
„Position 1…100 EUR
Position 2…50 EUR
Bitte zahlen sie 200 EUR“
ist wohl nicht korrekt.

Die Person kann in ihren Kontoauszügen sehen, dass sie alle
Gebühren im angegebenen Zeitraum per Lastschrift regelmäßig
und rechtzeitig bezahlt hat. Daraus schließt sie, dass die GEZ
sich in ihrer Forderung irrt, was ja auch schon an der in sich
fehlerhaften Rechnung zu vermuten war.

Das muß kein Beweis sein.

Wie? Ein Zahlungsbeleg soll kein Beweis für eine Zahlung sein? Wie soll die Person, die wir vielleicht Josef K. nennen können, denn dann ihre Unschuld beweisen?

Wie geht die Person ordnungsgemäß in den Widerspruch?
Formuliert sie ein Schreiben „Ich widerspreche der Forderung,
weil ich alles schon bezahlt habe“ und legt diesem Kopien der
Auszüge bei?

In der Forderung wird darauf hingewiesen, dass ein Widerspruch
keine aufschiebende Wirkung habe. Muss die Person also erst
bezahlen und dann darauf hoffen, dass sie das Geld
zurückbekommt, wenn die GEZ ihren Fehler eingesehen hat?

Ich würde nicht bezahlen. Schlimmstenfalls wird die GEZ einen
Mahnbescheid schicken und dann die Klage, aber die müsste sie
ja, wenn alles so ist, verlieren.

Die GEZ hat eine Einzugsermächtigung. Wie entzieht K. ihre diese?

Die GEZ droht mit Vollstreckung im Fall einer
Zahlungsverweigerung. Was meint sie mit Vollstreckung?

Das wäre zuerst der Mahnbescheid, dem dann widersprochen
werden müsste, dann die Klage. Einen Vollstreckungsbescheid
bekommt sie m.E. nicht, wenn Widerspruch eingelegt wird, aber
drohen war schon immer das Lieblingsthema der GEZ. (Werbung
für die GEZ: Schon GEZahlt?) Vorsicht, daß der Mahnbescheid
nicht an die SCHUFA gemeldet wird. Eventuell Anwalt
hinzuziehen.

Einen Anwalt? Wer bezahlt den? Da kommt es K. billiger, die Rechung zu bezahlen.

Viele Grüße, Tychi

Hy

Mir kam zu Ohren, dass man keine Angst haben müsse, weil die

GEZ keine Machtmittel habe. So müsse man auch keinen
GEZ-Gesandten in die Wohnung einlassen und könne ihn
ungestraft belügen. Ist das so?

Reinlassen musst du die Typen nicht. Denen das Blaue vom Himmel lügen… hmmm ob man das ungestraft DARF - keine Ahnung, aber wer soll das feststellen? :wink:

Die Person kann in ihren Kontoauszügen sehen, dass sie alle
Gebühren im angegebenen Zeitraum per Lastschrift regelmäßig
und rechtzeitig bezahlt hat. Daraus schließt sie, dass die GEZ
sich in ihrer Forderung irrt, was ja auch schon an der in sich
fehlerhaften Rechnung zu vermuten war.

Das muß kein Beweis sein.

Wie? Ein Zahlungsbeleg soll kein Beweis für eine Zahlung sein?
Wie soll die Person, die wir vielleicht Josef K. nennen
können, denn dann ihre Unschuld beweisen?

Keine Sorge, wenn du mit deinen Kontoauszügen belegen kannst, gezahlt zu haben, bist du auf der sicheren Seite.

Die GEZ hat eine Einzugsermächtigung. Wie entzieht K. ihre
diese?

Um sicher zu gehen, kannst du ein Briefchen schreiben „Hiermit entziehe ich Ihnen die Einzugsermächtigung, blabla“.
Dann teilst du das deiner Bank mit. So richtig prüfen werden die das zwar dann nicht, ob die GEZ nicht doch was vom Konto zieht, aber das Geld könntest du dir dann wiederholen.

Gruß
Kathrina

Hallo Heinz,

danke für deine Antwort.

Mir kam zu Ohren, dass man keine Angst haben müsse, weil die
GEZ keine Machtmittel habe. So müsse man auch keinen
GEZ-Gesandten in die Wohnung einlassen und könne ihn
ungestraft belügen. Ist das so?

Soweit ich weiß, ja

Wieso kommt für 2006 erst jetzt eine Mahnung?

Gute Frage. Vielleicht weil die GEZ zusätzliches Geld
eintreiben will und hofft, dass genügend viele Menschen keine
Zahlungsnachweise mehr erbringen können, wenn der Zeitraum
lang zurückliegt, und aus Angst alles bezahlen.

Das traue ich der GEZ eigentlich nicht zu.

Sind hier vielleicht Gebühren, Zinsen dabei?

Dann sollten diese aber aufgeführt sein. Eine Rechnung die so
aussieht
„Position 1…100 EUR
Position 2…50 EUR
Bitte zahlen sie 200 EUR“
ist wohl nicht korrekt.

Könnte es vielleicht sein, daß die Rechnung gar nicht echt ist. Betrüger sind ja schon auf die Idee gekommen, Rechnungen zu verschicken, die eine solche Institution nachahmen und täuschend echt aussehen.

Die Person kann in ihren Kontoauszügen sehen, dass sie alle
Gebühren im angegebenen Zeitraum per Lastschrift regelmäßig
und rechtzeitig bezahlt hat. Daraus schließt sie, dass die GEZ
sich in ihrer Forderung irrt, was ja auch schon an der in sich
fehlerhaften Rechnung zu vermuten war.

Das muß kein Beweis sein.

Wie? Ein Zahlungsbeleg soll kein Beweis für eine Zahlung sein?
Wie soll die Person, die wir vielleicht Josef K. nennen
können, denn dann ihre Unschuld beweisen?

Das hast du falsch verstanden. Wenn die Addition falsch ist, heißt das nicht, daß die Forderung falsch ist. Das meine ich damit.

Die GEZ hat eine Einzugsermächtigung. Wie entzieht K. ihre
diese?

Einfach hinschreiben „Hiermit entziehe ich die Einzugsermächtigung per…“ Dann kann man ungestraft die nächste Lastschrift zurückgehen lassen. Aber das bringt ja nichts. Ist es so, daß die Beträge bislang eingezogen wurden, Dann ist die ganze Sache ja eh überaus merkwürdig.

Einen Anwalt? Wer bezahlt den? Da kommt es K. billiger, die
Rechung zu bezahlen.

Anwalt nur im äußersten Fall, und wenn du ganz sicher bist, Recht zu haben.

Viele Grüße
Heinz

GEZ-Gesandten in die Wohnung einlassen und könne ihn
ungestraft belügen. Ist das so?

Die Person aus Deinem Beispiel hat ja keinen Grund zu lügen.

Die GEZ hat eine Einzugsermächtigung. Wie entzieht K. ihre
diese?

Um sicher zu gehen, kannst du ein Briefchen schreiben „Hiermit
entziehe ich Ihnen die Einzugsermächtigung, blabla“.

Nicht nur, um sicher zu gehen. Wenn man jemandem die EInzugsermächtigung entziehen will, muss man diesem das mitteilen, damit der das auch weiß. Ob man das jetzt im Einschreiben machen sollte oder nicht, kann ich nicht verlässlich beurteilen. Sollte aber sicherer sein, damit man das im Zweifelsfalle beweisen kann.

Dann teilst du das deiner Bank mit.

Das ist völlig überflüssig.
Wenn die GEZ trotzdem abbucht, lässt man die Lastschrift einfach wieder rückgängig machen. Die GEZ ist verpflichtet, eine gültige Einzugsermächtigung der Bank vorzulegen und somit zu beweisen, dass sie abbuchen darf.

So richtig prüfen werden
die das zwar dann nicht

Die Bank interessiert das nicht. Erst, wenn die GEZ Einspruch erhebt gegen die Rückbuchung, wird sie von der GEZ eine Unterschrift verlangen.

Gruß,
-Efchen

Vorsicht, Phishing-Betrüger!
Hallo Tychi,

hat sich der Betroffene denn schlau gemacht, ob es sich bei diese recht merkwürdigen Rechnung nicht eventuell um eine Betrügerei handelt? Die GEZ, genau wie die Telekom, ist recht beliebt bei sogenannten Phishing-Attacken. Bei Bedarf kann ich mehr Informationen liefern (oder einfach mal selber googlen).

Viele Grüße,
Sibylle aus M

Hallo,
genau das war auch mein Gedanke. Man sollte sich ganz dringend mal schlaumachen, ob unter der angegebenen Telefonnummer wirklich die GEZ zu erreichen ist. Vielleicht mal im Telefonbuch nachschauen. Oder im Internet eine Inverssuche starten (z.B. unter http://telefonbuch.de/ Nummer eingeben und schauen, wem sie gehört).
Gruß
loderunner

Hallo,

die Rechnung kam mit der Post und nicht per E-Mail. Bevor Josef K. irgendetwas unternimmt, wird er prüfen, ob das auf dem Überweisungsschein angegebene Konto mit dem Konto übereinstimmt, auf das die Einzugsermächtigung sich bezieht.

Vielen Dank für Eure Warnungen, Tychi

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