Hallo,
Sachverhalt:
Die GEZ schickt einer gebührenpflichtigen Person eine Aufforderung, Gebühren für mehrere im Jahre 2006 und 2007 liegende Monate plus einen Säumniszuschlag zu bezahlen. Die Gesamtforderung ist rund 50 € höher als die Summe der Einzelpositionen, aus denen sich die Gesamtforderung zusammensetzen sollte.
Die Person kann in ihren Kontoauszügen sehen, dass sie alle Gebühren im angegebenen Zeitraum per Lastschrift regelmäßig und rechtzeitig bezahlt hat. Daraus schließt sie, dass die GEZ sich in ihrer Forderung irrt, was ja auch schon an der in sich fehlerhaften Rechnung zu vermuten war.
Fragen:
Wie geht die Person ordnungsgemäß in den Widerspruch? Formuliert sie ein Schreiben „Ich widerspreche der Forderung, weil ich alles schon bezahlt habe“ und legt diesem Kopien der Auszüge bei?
In der Forderung wird darauf hingewiesen, dass ein Widerspruch keine aufschiebende Wirkung habe. Muss die Person also erst bezahlen und dann darauf hoffen, dass sie das Geld zurückbekommt, wenn die GEZ ihren Fehler eingesehen hat?
Was wäre dann mit den Zinsen, die der Person dadurch entgehen, dass sie der GEZ das Geld für eine gewisse Zeit überlassen hat, während derer die Person das Geld nicht anlegen konnte?
Die GEZ droht mit Vollstreckung im Fall einer Zahlungsverweigerung. Was meint sie mit Vollstreckung?
Die Person führt ihr Konto bei einer „Internetbank“, deren Auszüge sich mühelos mit WORD nachahmen ließen. Sind diese Auszüge als Beweis geeignet?
Wenn die GEZ sich irrt: kann die Person eine Entschädigung für die Mühe und die Umstände verlangen, die der Nachweis des Fehlers sie gekostet hat (Ärger, Zeit, Papier, Briefmarke, Toner)?
Vielen Dank für Anworten, Tychi
