Habe ich § 2309 BGB richtig verstanden?

Folgt aus § 2309 BGB, dass ein Enkelkind pflichtteilsberechtigt wird beim Erbfall seiner Großmutter, wenn die Tochter der Großmutter zum Zeitpunkt des Todes der Großmutter selbst schon verstorben ist?

Danke für eure Hilfe.

Der Pflichteilsanspruch der Enkelin folgt aus § 2303 BGB
Pflichtteilsberechtigt ist nach § 2303 ein Abkömmling, der durch Verfügung von Todes wegen von der (gesetzlichen) Erbfolge ausgeschlossen ist. Nach dem Tod der Tochter wäre die Enkelin gesetzliche Erbin. Wenn auch sie nach dem Testament nichts erben soll, dann ist sie pflichtteilsberechtigt.

§ 2309 regelt dagegenden Ausschluss vom Pflichteilsrecht. Im vorliegenden Fall wäre die Enkelin als Pflichteilsberechtigte nicht mehr ausgeschlossen. Würde die Mutter noch leben, dann entfiele der Pflichtteilsanspruch der Enkelin nach § 2309, da ihrerseits die Mutter einen eigenen Pflichteilsanspruch geltend machen könnte.

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Danke!