Hallo,
mal angenommen Person X stirbt, hinterläßt nichts, hat keine Kinder, so dass der Bruder am Ende die Beerdigung bezahlt. Der Bestatter kündigt noch im selben Monat den Telefonanschluss von X bei der Dt. Telekom per Fax, welches dort entweder nicht ankommt oder ignoriert wird. Jedenfalls verfügt der Bestatter über keine Bestätigung. Der Anschluss läuft 5 Monate lang weiter, bis der Bruder von X vom ehemaligen Vermieter von X die Telefonrechnungen (plus Mahnungen) zugeschickt bekommt. Daraufhin kündigt der Bruder den Anschluss, was von der Telekom bestätigt wird mit dem Hinweis, dass die Kündigung erst jetzt wirksam wird, also 5 Monate nach dem Tod von X und dass eine Abschlussrechnung erfolgt.
Frage: Wäre der Bruder als Nachlass-Verwalter von X verpflichtet, die noch ausstehenden Rechnungen zu begleichen?
Hallo,
was hat es mit der „Nachlassverwaltung“ auf sich?
Der Sachverhalt klingt eher so, dass in Ermangelung von Kindern und vorverstorbenen Eltern der Bruder Erbe geworden ist, und als solcher dann auch in die Verträge des Erblassers eingetreten ist. Mangels Nachweis früherer Kündigung wird er dann auch bis Vertragsende zahlen müssen.
Gruß vom Wiz