Forderung gegen Gesellschaft

Hi

Habe da einen Passus den ich nicht ganz versehe (vor lauter fach-chinesisch):

„Die Abtretung von Forderungen gegen die Gesellschaft ist ausgeschlossen. Die Aufrechnung gegen Forderungen der Gesellschaft ist ausgeschlossen.“

Mit dem ersten Satz kann ich ja grad noch was anfangen. Aber an wen könnte ich da etwas abtreten?.

Den zweiten Satz verstehe ich überhaupt nicht. Google und Wikipedia „erklären“ zwar den Begriff Aufrechnung aber ich als nicht-jurist verstehe da nur Bahnhof.

Kann mir da einer bitte die zwei Sätze in nicht-fachchinesisch übersetzen?.

mfg :smile:

Hallo,

der erste Satz bedeutet:

Wenn Du (aus irgendwelchem Grund) eine Forderung gegen die Gesellschaft hast, darfst Du die nicht abtreten. Wäre diese Klausel nicht, könntest Du z.B. Deine Forderung an diese Gesellschaft per Vertrag auf jemand anderen übergehen lassen (abtreten) und z.B. dafür einen Betrag x kassieren. Je nachdem, was diese Gesellschaft so macht, ist das Abtretungsverbot im Normalfall ohne Belang.

Das Aufrechnungsverbot ist Folgendes: Du hast eine Forderung gegen die Gesellschaft. (z.B. aus Schadenersatz). Parallel hat die Gesellschaft auch Forderungen gegen Dich (z.B. Monatsgebühr). Aufrechnung wäre, wenn Du Dich hinstellst und sagst: Ich zahle eure Rechnung nicht, ich verrechne das mit meiner Forderung („ich erkläre die Aufrechnung“).

Gruss Hans-Jürgen
***

Endlich mal jemand, der einfache Dinge einfach erklärt. Wenn du dich jetzt bitte meinem verwaltungsrechtlichen Problemchen ein paar Zeilen weiter unten widmen und das ebenso einfach erklären könntest, wäre ich dir tief verbunden!

Levay

Hi Gruss Hans-Jürgen

Danke für die Antwort. Hört sich für mich nach Standard-Sätzen in einem Vertrag an. Aber wozu genau dienen diese Absicherungen (was für Nachteile könnte das Unternehmen haben wenn diese Sätze nicht drinnen stehen würden?).

mfg claus

Hi,

vielen Dank für die Blumen!

Bei Deinem Verwaltungsproblem kann ich Dir leider auch nicht helfen. War ja schon eine Sternstunde für mich, als ich Dir mal im Kontoführungsbrett mal was beantworten konnte.

Gruss Hans-Jürgen
***

Hi,

solche Formulierungen denken sich studierte und hochbezahlte (ich hörs schon wieder aufstöhnen) Juristen aus und die werden sich (hoffentlich) was dabei gedacht haben. Was genau, kann ich nur mutmassen.

Was das Aufrechnungsverbot soll, geht aus meiner Antwort ja schon hervor. Die wollen ihre Monatsraten haben und sich nicht mit (angeblichen) Gegenforderungen herumschlagen.

Zum Abtretungsverbot kann ich mir zwei Begründungen vorstellen. Zum einen wollen die, dass nur ihr Vertragspartner ihr Schuldner ist und nicht jemand anderes, den man gar nicht kennt. Zum anderen ist Abtretung immer ein Risiko. Wenn also jemand kommt mit einer Abtretungsurkunde in der Hand und sagt „mir ist die Forderung abgetreten, zahl an mich“, kann da einiges schief gehen. (Fälschungsrisiko, Risiko der zwischenzeitlichen Rückabtretung…) Auf so was will man sich garnicht erst einlassen, daher das Verbot.

Gruss Hans-Jürgen
***

1 „Gefällt mir“

vielen Dank für die sehr professionelle Hilfe :smile: