Hallo alle zusammen,
ich hab mir überlegt, wenn Mitglied A in einen Fitnesscenter B ist und er die Kündigungsfrist 2 Wochen überzogen hat, hat dann Mitglied A noch die Möglichkeit aus dem Vertrag auszusteigen?
Danke.
Gruß
Bjoern
Hallo alle zusammen,
ich hab mir überlegt, wenn Mitglied A in einen Fitnesscenter B ist und er die Kündigungsfrist 2 Wochen überzogen hat, hat dann Mitglied A noch die Möglichkeit aus dem Vertrag auszusteigen?
Danke.
Gruß
Bjoern
Hallo!
ich hab mir überlegt, wenn Mitglied A in einen Fitnesscenter B
ist und er die Kündigungsfrist 2 Wochen überzogen hat, hat
dann Mitglied A noch die Möglichkeit aus dem Vertrag
auszusteigen?
Na klar! Allerdings ein wenig später…
Hallo,
und jetzt hab ich noch eine Frage zu den Sonderregelungen:
z.B. wenn man vor Vertragsbeginn nicht wusste das man jetzt im moment (und es wird in Zukunft auch nicht besser) keine Zeit mehr hat, weil man wegen Schule und Beruf stark eingespannt wird, kann man dann Kündigen hab nämlich eine Website (http://www.netzwerkrecht.de/216.0.html) gefunden,
und da steht
Zitat:
Sonstige Abwesenheit…
…Die AGB-Klausel „Bei Anmeldung nicht vorhersehbare Ausfallzeiten oder Unterbrechungen (zB Schwangerschaft, Urlaub, berufliche Verhinderung) entbinden nicht aus dem Vertrag“ ist unwirksam (AG Bautzen NJW-RR 98, 130)…
Ist das jetzt Rechtens?
Gruß
Bjoern
Huhu!
Der Unterschied: Wenn man sc
Hallo wwf.
Andres ist es, wenn man einfach nur
Geld sparen will, aber trotzdem jeden Tag ins Studio gehen
könnte.
Das kann der Frager ja offenbar nicht:
weil man wegen Schule und Beruf stark eingespannt wird
Wobei sich schulische und/oder berufliche Verpflichtungen freilich nicht so einfach nachweisen lassen wie etwa eine Schwangerschaft bzw. theoretisch auch als Tarnung für einen tatsächlichen Geldsparwunsch herhalten müssen könnten.
Gruß,
Zeh_14