Hallo,
ist eigentlich jeder Verkäufer verpflichtet, seine Ware mit einem Preisschild zu versehen ?
Muß also z.B. ein Bäcker Schildchen aufstellen, wieviel sein Kuchen kostet ?
Eine weitere Frage: Darf ein Bäcker Brötchen und Kuchen vom Vortag verkaufen, ohne darauf hinzuweisen b.z.w. erst auf Nachfrage angeben, das es vom Vortag ist ?
Muß Ware vom Vortag preisreduziert sein ?
Bin gespannt auf die Antworten !
Gruß bingobine