Baugenehmigung

Hi!

Sagt mal, kann die Gemeinde einen Flächennutzungsplan der Art ändern, dass nachdem eine Baugenehmigung beantragt wurde, sie festlegt, dass die beantragte Bebauung nur auf einem bestimmten Flurstück zulässig ist? Habt ihr Normen?

Vielen Dank

Hallo,

nun, also grundsätzlich ist der Flächennutzungsplan ja noch kein bindender Bebauungsplan und eine beantragte Baugenehmigung noch keine rechtskräftige Genehmigung. Insofern sehe ich hier keinerlei Bindungswirkung.

Die Gemeinde kann den Flächennutzungsplan natürlich jederzeit ändern, sie muss nur später den Bebauungsplan aus diesem entwickeln. Da der Flächennutzungsplan auch keine Außenwirkung hat, besteht keine Interferenz mit einer Beantragten Baugenehmigung.

Ist die Baugenehmigung erstmal erteilt, kann ihr natürlich keine Änderung entgegenwirken. Aber bis dahin ist eigentlich alles offen.

Gruß
Gruß

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Hallo,

nun, also grundsätzlich ist der Flächennutzungsplan ja noch
kein bindender Bebauungsplan und eine beantragte
Baugenehmigung noch keine rechtskräftige Genehmigung. Insofern
sehe ich hier keinerlei Bindungswirkung.

gibt es da nicht so etwas wie Vertrauensschutz ?
Man stelle sich mal nur vor, man kaufe sich für seinen Hausbau ein zur Bebauung freigegebenes Grundstück und reiche die Baugenehmigung ein.
Und danach kommt die Kommune unvermittelt an und sagt, wir haben uns das nun anders überlegt, dort darf nicht mehr gebaut werden. Das unter der Voraussetzung, die Änderung des Bebauungsplanes war objektiv für den Grundstückkäufer nicht vorhersehbar/erkennbar.

Gruß
Karl

Hallo

gibt es da nicht so etwas wie Vertrauensschutz ?
Man stelle sich mal nur vor, man kaufe sich für seinen Hausbau
ein zur Bebauung freigegebenes Grundstück und reiche die
Baugenehmigung ein.
Und danach kommt die Kommune unvermittelt
an und sagt, wir haben uns das nun anders überlegt, dort darf
nicht mehr gebaut werden. Das unter der Voraussetzung, die
Änderung des Bebauungsplanes war objektiv für den
Grundstückkäufer nicht vorhersehbar/erkennbar.

Nein, hier gibt es noch keinen Vertrauensschutz. Erstens wäre dann überhaupt keine Planung mehr möglich, weil diese ständige durch irgendwelche Anträge aufgehalten würde. Zudem ist für das Vertrauen auf die Rechtslage ja nun einmal der Bebauungsplan da, so dass man weiß, dass bis dahin eben noch viel geändert werden kann.

Und wer wirklich Interesse an einer bestimmten Bebauung hat, der lässt sich entweder einen Bauvorbescheid erteilen, oder aber man setzt sich einfach rechtzeitig mit der Gemeinde in Verbindung und bespricht die Planung. Das funktioniert häufig gut.

Gruß
Dea