Beschluss Eigentümerversammlung - Anfechtung ?

Welche Beschlüsse, die in der WE-Versammlung gefasst werden, kann ein Eigentümer anfechten? Nur die, bei denen Formalien verletzt werden oder auch alle Beschlüsse, die ihm inhaltlich nicht „passen“. Beispiel: Es wird beschlossen, dass die Fenster im Hausflur nur zu bestimmten Zeiten zum Lüften geöffnet werden dürfen, auch wenn die Witterung ein längeres Lüften zuläßt und im Haus ein permanent schlechter Geruch herrscht. Kann der Eigentümer hier Widersprechen und ein verlängertes Lüften fordern?

verletzt werden oder auch alle Beschlüsse, die ihm inhaltlich nicht „passen“.

Wenn das so wäre, müßte man keine Beschlüsse fassen. Selbstverständlich kann man jeden Beschluß gerichtlich überprüfen lassen, aber dabei geht es wohl primär um Formalien und Zulässigkeiten und weniger um „das gefällt mir aber nicht“.

herrscht. Kann der Eigentümer hier Widersprechen und ein verlängertes Lüften fordern?

Natürlich kann er es fordern, aber wenn er überstimmt wird, ist er mit seiner Forderung gescheitert.