Die Flucht an sich ist ja straffrei, es sind nur eventuelle Taten während der Flucht strafbar.
Ich habe folgenden Satz gefunden:
„So ist, nach erfolgreicher Übergabe der Personalien an die Polizei auch die Flucht vom Unfallort straffrei - wenn diese dann noch Sinn ergibt.“
Ist das mit den Personalien nur ein Sonderfall bei Unfällen im Straßenverkehr, da man sonst Fahrerflucht begehen würde?
Bei anderen strafbaren Handlungen muss man ja wohl nicht seine Personalien der Polizei übermitteln. (?!)
noch was hinzufügen
Ich habe gerade noch etwas Abenteuerliches gefunden:
Man soll angeblich für die durch die Flucht entstandenen Kosten herangezogen werden können. Wenn die Polizei also Fanhndungsplakate drucken muss, soll man die bezahlen müssen.
meiner Meinung nach vollkommener Schwachsinn
Ich habe gerade noch etwas Abenteuerliches gefunden:
Man soll angeblich für die durch die Flucht entstandenen
Kosten herangezogen werden können. Wenn die Polizei also
Fanhndungsplakate drucken muss, soll man die bezahlen müssen.
meiner Meinung nach vollkommener Schwachsinn
Keine Ahnung, ob das stimmt.
Aber wer sollte die Kosten denn deiner Meinung nach sonst tragen?
Die Polizei etwa, weil sie ja selbst schuld ist, wenn sie meint, jemanden suchen zu müssen?
da Du nur einen herausgerissenen Satz zitierst, kann man über den Zusammenhang nur Vermutungen anstellen. Ich gehe aber davon aus, dass hier „Flucht“ nicht im Sinne des Entzugs der Festnahme gemeint ist, sondern das Entfernen vom Unfallort vor dem Hintergrund der Frage, ob eine Fahrerflucht vorliegt. Wobei dann aber der Satz „wenn diese
dann noch Sinn ergibt“, nicht wirklich Sinn ergibt.
Gruß
Dea
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Ich gehe aber
davon aus, dass hier „Flucht“ nicht im Sinne des Entzugs der
Festnahme gemeint ist, sondern das Entfernen vom Unfallort
Dann kann man ja auch garnicht von Flucht sprechen, du hast Recht.
Man müsste während des Unfalls eine Straftat begangen haben, z.B. jemandem absichtlich reingefahren sein.
Muss man dann auch vorher auf die Polizei warten, um die Personalien zu übergeben?