Krankenkassenmitgliedschaft bei Trennung

Guten Morgen alle zusammen.
Wenn man getrennt lebt und noch nicht geschieden ist, bleibt man als Frau(incl. 11J.Kind) die vorher schon bei d. Ehemann familienversichert war, weiterhin automatisch mitversichert, auch wenn es 2 unterschiedliche Wohnanschriften gibt?
LG Sandra

familienversichert war, weiterhin automatisch mitversichert,
auch wenn es 2 unterschiedliche Wohnanschriften gibt?

Meines Wissens ja, erst ab dem Scheidungstag muß sich die Frau mit ihrem Kind selber versichern.

Hallo Sandra,
ich sag mal „du“. Ich weiss das jetzt aus eigener Erfahrung. Bis drei Monate nach der Scheidung seid ihr bei Mann und Vater mitversichert, auch wenn mann zwei Wohnungen hat. Sollte dein Mann privatversichert sein, bei der Versicherung nachfragen.

Lisa

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Vielen Dank für eure Antworten!
Wünsche noch e. schönen Abend zusammen
Sandra

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Hallo,
der Anspruch auf Familienversicherung für die Ehefrau endet mit
dem Tag, an dem das Scheidunsurteil Rechtskraft erhält.
Das Datum steht auf dem Urteil.
Für das Kind ändert sich grundsätzlich nichts, ausser, dass es ab diesem Tag ggf. Anspruch auf Familienversicherung bei beiden Elternteilen hat (kann natürlich nur einmal ausgeübt werden).
Gruß
Czauderna