Arbeitgeber verteilt Adressen der Angestellten

Hallo,

ich würde gerne mal eure Meinung zu folgendem fiktiven Fall einholen:

Ein Arbeitgeber gibt zweimal pro Jahr für seine Mitarbeiter eine Adressenliste heraus, auf der Name, vollständige Adresse, Telefonnummer und E-Mail der Mitarbeiter aufgelistet sind. Diese dient einer eventuellen Kontaktaufnahme unter den Mitarbeitern (ca. 40 Angestellte). Solch eine Kontaktaufnahme ist im normalen Arbeitsalltag nicht notwendig.
Ein Arbeitnehmer hat schon mehrfach darum gebeten, dass seine Daten nicht angegeben werden sollen, weil er das nicht möchte. Gelegentlich kommt es vor, dass ein Angestellter die Liste liegen lässt und dadurch auch andere Personen (keine Mitarbeiter) an die Daten kommen.
Die Gründe, die gegen eine Veröffentlichung sprechen, seien jetzt mal außer Acht gelassen. Wenn ein Kollege mit einem anderen in Kontakt treten möchte, dann kann er über das Personalbüro jederzeit die Daten erfragen.
Was kann ein Angestellter unternehmen, wenn nach seinem Widerspruch wiederholt die Daten in dieser Liste veröffentlicht werden?

Vielen Dank für eure Meinungen.
Gruß,
Booze

Moin,

Ein Arbeitnehmer hat schon mehrfach darum gebeten, dass seine
Daten nicht angegeben werden sollen, weil er das nicht möchte.

Dann sollte er im Bezug auf §20 BDSG (möglichst schriftlich) widersprechen.
Auch interessant ist folgender Link:
http://www.baden-wuerttemberg.datenschutz.de/lfd/tb/…

Viele Arbeitgeber scheinen sich nicht im Klaren zu sein was sie da tun.
Es fängt mit öffentlich gemacht wordenen Geburtstagslisten an und geht bi zur Veröffentlichung von Fotos der Mitarbeiter im Internet.
In den seltensten Fällen liegt wohl eine schriftliche Zustimmung der Betroffenen vor.

Gelegentlich kommt es vor, dass ein Angestellter die Liste
liegen lässt und dadurch auch andere Personen (keine
Mitarbeiter) an die Daten kommen.

Hier muss unbedingt sichergestellt werden dass dies nicht passieren kann.

Die Gründe, die gegen eine Veröffentlichung sprechen, seien
jetzt mal außer Acht gelassen. Wenn ein Kollege mit einem
anderen in Kontakt treten möchte, dann kann er über das
Personalbüro jederzeit die Daten erfragen.

Und wenn die freudig Auskunft geben befinden die sich auf verdammt dünnem Eis, auch das ist nicht zulässig.

Was kann ein Angestellter unternehmen, wenn nach seinem
Widerspruch wiederholt die Daten in dieser Liste
veröffentlicht werden?

Schriftlich der Veröffentlichung seiner personenbezogenen Daten wiedersprechen. Im Notfall sollte er sich an den Datenschutzbeauftragten der Firma wenden. Grössere Firmen sind meist verpflichtet einen DSB zu haben. mehr dazu hier:
http://www.frankfurt-main.ihk.de/recht/themen/arbeit…
Wenn das nicht hilft, dann an den Landesdatenschutzbeauftragten wenden.

Gruss Jakob

Hallo.

Keine Antworten, nur mehr Fragen:

Ein Arbeitgeber gibt zweimal pro Jahr für seine Mitarbeiter
eine Adressenliste heraus

Dann sollte der Arbeitgeber seine Arbeitnehmer wenigstens zum entsprechend sorgsamen Umgang mit der Liste anhalten.

Telefonnummer und E-Mail

Die private Telefonnummer? Wozu müssen die Kollegen einander außerhalb der Arbeitszeit erreichen können?

auf der Name, vollständige Adresse

Inwiefern zur Kontaktaufnahme die Wohnanschrift nötig sein soll, ist mir schleierhaft. Was ist das für ein Gewerbe, bei dem jeder jederzeit bei jedem auf der Matte stehen können muss?

Was kann ein Angestellter unternehmen, wenn nach seinem
Widerspruch wiederholt die Daten in dieser Liste
veröffentlicht werden?

Da verweise ich auf weitere, hoffentlich noch eingehende Antworten auf die datenschutzrechtlich interessante Frage. Natürlich dürfte der Arbeitnehmer an einer diplomatischen Lösung interessiert sein.

Gruß,
Zeh_14

Wieder mal langsamer. (kT)
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