Kfz Verk./ Rückabwicklung/ VK u. K keine Einigung

Hallo,

ich bin neu hier und hoffe das ich den Beitrag richtig schreibe mit allen nötigen Infos.

Nun zu einem Problem:

Wenn jemand vor 2 Wochen ein Motorrad verkauft hat ( bj.81 für 700€ mit optischen Mängel und Technisch gut). Der Käufer hatte leider kein Geld gehabbt und zusicherte, es am nächsten Tag zu zahlen. Also wäre ein Kaufvertrag gemacht worden und vereinbart, das er am nächsten Tag zahlt. Wenn dies nun nie geschah und er ihn immer vertrößtete. Und dann nach einer Woche eine Anzahlung von 300€ gemacht hat und er das Motorrad sowie Schein und Schlüssel bekommen hat.

Letztendlich hat er das rest Geld nicht auftreiben können und zu einem vereinbarten Termin, das Motorrad wieder gebracht. Nun wär es wieder da und der Käufer würde seine Anzahlung wieder wollen. Der Verkäufer hätte das Geld nicht mehr und würde ihm auch auch nichts geben wollen, da er 2Wochen sich Zeit lies und auf der Versicherung des Verkäufers fuhr.

Leider wollte er die Schlüßel und den Schein nicht rausrücken.
Er sagt er gibt die sachen erst wieder wenn er 250€ bekommt. Das Motorrad steht aber wieder beim Verkäufer.

Nun meine Fragen:
-Wie bekommet der Verkäufer seine Schlüssel und sein Schein wieder?
-Muss der Verkäufer die Anzahlung zurückerstatten? Wenn ja Wieviel? (er nutze es ja einfach)
-Kann der Verkäufer das Motorrad weiterverkaufen?
-Kann der Verkäufer den Käufer wegen unterschlagung Anzeigen?
-Kann der Verkäufer auf einen Anwalt verzichten?
-Wie kann der Verkäufer den Sachverhalt regeln ohne Geld zu bezahlen?
-Kann der Verkäufer einfach die Schlüßel austauschen, das Motorrad verkaufen und wenn er verpflichtet wird die Anzahlung zurückzuerstattend, das Geld für die Schlösser davon abziehen?
-Wie geht das mit einer Einstweiligen Verfügung? Wäre dies angebracht?Wie macht man das?

So wie siehts Rechtlich aus (habe ledier keine Ahnung von Rechtsangelegenheiten Traurig )? Wer hat recht der Käufer (er muss die Anzahlung erstatten) oder der Verkäufer (er hat nicht rechtzeitig bezahlt sowie das Motorrad genutzt das geld ist futsch)

würde mich über Antworten sehr freuen.

Moin,

Wenn jemand vor 2 Wochen ein Motorrad verkauft hat ( bj.81 für
700€ mit optischen Mängel und Technisch gut). Der Käufer hatte
leider kein Geld gehabbt und zusicherte, es am nächsten Tag zu
zahlen. Also wäre ein Kaufvertrag gemacht worden und
vereinbart, das er am nächsten Tag zahlt. Wenn dies nun nie
geschah und er ihn immer vertrößtete. Und dann nach einer
Woche eine Anzahlung von 300€ gemacht hat und er das Motorrad
sowie Schein und Schlüssel bekommen hat.

Dann hat der Verkäufer recht fahrlässig gehandelt und lernt hoffentlich daraus.

Letztendlich hat er das rest Geld nicht auftreiben können und
zu einem vereinbarten Termin, das Motorrad wieder gebracht.
Nun wär es wieder da und der Käufer würde seine Anzahlung
wieder wollen. Der Verkäufer hätte das Geld nicht mehr und
würde ihm auch auch nichts geben wollen, da er 2Wochen sich
Zeit lies und auf der Versicherung des Verkäufers fuhr.

Da müsste man sich einigen. Das Motorrad hat mehr KM auf dem Tacho und Steuer und Versicherung wurden vom Verkäufer getragen.
In der Praxis einigen sich Käufer und Verkäufer besser auf eine Summe, denn beim Käufer scheint ja nichts zu holen zu sein.

Leider wollte er die Schlüßel und den Schein nicht rausrücken.
Er sagt er gibt die sachen erst wieder wenn er 250€ bekommt.
Das Motorrad steht aber wieder beim Verkäufer.

Rausrücken muss er aber. Da der vertraglich vereinbarte Kaufpreis nicht in voller Höhe entrichtet wurde hat der Käufer kein Eigentum erworben.
Demnach hat er kein Recht auf Rückbehaltung der Fahrzeugpapiere, des Fahrzeugs oder der Schlüssel.

Nun meine Fragen:
-Wie bekommet der Verkäufer seine Schlüssel und sein Schein
wieder?

Einklagen.

-Muss der Verkäufer die Anzahlung zurückerstatten? Wenn ja
Wieviel? (er nutze es ja einfach)

Entweder man einigt sich gütlich oder zieht vor Gericht.

-Kann der Verkäufer das Motorrad weiterverkaufen?

Ohne die erforderlichen Papiere sicher nicht.

-Kann der Verkäufer den Käufer wegen unterschlagung Anzeigen?

Evtl., nach meinem dafürhalten ja. Aber das sollte einer der hier zahlreich vorhandenen Rechtskundigen beantworten können.

-Kann der Verkäufer auf einen Anwalt verzichten?

Natürlich, aber ob es in dem Fall sinnvoll ist wage ich zu bezweifeln.

-Wie kann der Verkäufer den Sachverhalt regeln ohne Geld zu
bezahlen?

Sich mit dem Käufer einigen.

-Kann der Verkäufer einfach die Schlüßel austauschen, das
Motorrad verkaufen und wenn er verpflichtet wird die Anzahlung
zurückzuerstattend, das Geld für die Schlösser davon abziehen?

Die Schlüssel austauschen würde ich bejahen. Er kann mit seinem Eigentum machen was er will. Verkaufen ohne die Papiere? Das könnte Ärger geben. Den Preis für die Schlösser könnte er sich wiederholen, allerdings würde er das wohl einklagen müssen. Letztlich wäre aber die Frage ob der Tausch der Schlösser gerechtfertigt wäre.

-Wie geht das mit einer Einstweiligen Verfügung? Wäre dies
angebracht?Wie macht man das?

Das hat selbst nach meinem rudimentären Kenntnisstand nicht Ansatzweise etwas mit diesem Fall zu tun.

So wie siehts Rechtlich aus (habe ledier keine Ahnung von
Rechtsangelegenheiten Traurig )? Wer hat recht der Käufer (er
muss die Anzahlung erstatten) oder der Verkäufer (er hat nicht
rechtzeitig bezahlt sowie das Motorrad genutzt das geld ist
futsch)

Der Verkäufer könnte die Erfüllung des Vetrages einklagen, aber dabei wird er nur Zeit, Geld und Nerven verlieren weils nix zu holen gibt.
Etwas schleierhaft erscheint mir noch die Rückgabe/Rückabwicklung.
Wurde da etwas vereinbart? Was hat der Verkäufer gegenüber dem Käufer erklärt? Ich las etwas von vereinbartem Rückgabetermin. War nur der Termin vereinbart ohne weitere Vereinbarungen? Wenn ja, was für einen Sinn macht dies?

Meine persönliche Empfehlung:
Der Verkäufer errechnet eine Summe X die die Steuer, Versicherung und Wertminderung (was bei 700,-EUR wohl nicht viel sein kann) für den Nutzungszeitraum ausmachen und erstattet den Rest der Anzahlung, also die Differenz. Einen Kaufgegenstand ohne Erhalt der vollen Summe herauszugeben ist riskant.
Der Verkäufer mag verärgert sein, ist aber letztlich dann ohne weiteren Aufwand aus der Sache raus.

Gruss Jakob (IANAL)

würde mich über Antworten sehr freuen.

Hallo,

danke für die schnelle und ausführliche Antwort.

Also es wurde nur der Termin vereinbart. Der Käufer wollte seine Anzahlung zurück und der Verkäufer hatte dies nicht. Deshalb konnte der Verkäufer sich nicht mit dem Käufer einigen.

Es fehlt ja nur der Fahrzeugschein. Wenn das Motorrad abgemeldet wird ist der ja hinfällig. Der Brief sowie die Schilder sind ja noch beim Verkäufer.

Ich denke der Verkäufer würde es auf eine Anklage ankommenlassen, da er sich dann ja ein Pflichtverteidiger besorgen könnte.

Es wurde auch keine Quittung gemacht sodass der Käufer nichts beweisen könnte.

Was wäre wenn der Verkäufer die Schlosser austauscht und das Motorrad verkauft (abgemeldet)?

Also wird man entweder ne einigung erreichen oder es wird vor gericht landen.

Der Verkäufer hat auf jedenfall aus der Sache gelernt. :smile:

Moin again,

Also es wurde nur der Termin vereinbart. Der Käufer wollte
seine Anzahlung zurück und der Verkäufer hatte dies nicht.
Deshalb konnte der Verkäufer sich nicht mit dem Käufer
einigen.

Also hat sich aber der Verkäufer grundsätzlich mit der Rückgabe einverstanden erklärt?

Es fehlt ja nur der Fahrzeugschein. Wenn das Motorrad
abgemeldet wird ist der ja hinfällig. Der Brief sowie die
Schilder sind ja noch beim Verkäufer.

Ohne Schein keine Abmeldung. Bei der Zulassungsstelle vorzugeben, man hätte den Schein verloren wäre gelogen und könnte empfindliche Konsequenzen nach sich ziehen.

Es wurde auch keine Quittung gemacht sodass der Käufer nichts
beweisen könnte.

Die Anzahlung wurde nicht quittiert???
Dann sollte auch der Käufer dazulernen.
Das ist aber eine recht abenteuerliche Geschichte.

Was wäre wenn der Verkäufer die Schlosser austauscht und das
Motorrad verkauft (abgemeldet)?

Abmeldung ist nicht (s.o.).

Also wird man entweder ne einigung erreichen oder es wird vor
gericht landen.

Genau. In diesem Fall haben wohl beide Fehler gemacht und müssen daher wohl auch beide Federn lassen. Ich würde versuchen mich gütlich zu einigen, alles andere geht wirklich nur an die Nerven.
Und um horrende Summen geht es hier ja auch nicht.

Der Verkäufer hat auf jedenfall aus der Sache gelernt. :smile:

Na, ich hoffe der Käufer auch :wink:

Gruss Jakob