4-jähriges Mädchen beschädigt parkendes Auto

Während des Transport von Einkäufen vom Markt zum parkenden Auto rennt die 4-jährige plötzlich los und reißt die Seitentür des Autos auf. Dabei wird ein daneben parkendes Auto von der Autotür beschädigt.

Wie sieht hier die Haftungsfrage der Eltern bzw. Fahrzeughalter aus?

Wenn gehaftet wird, greift dann die Ghzg-HP oder Priv.-HP?

Gruß

Matthias

Während des Transport von Einkäufen vom Markt zum parkenden
Auto rennt die 4-jährige plötzlich los und reißt die Seitentür
des Autos auf. Dabei wird ein daneben parkendes Auto von der
Autotür beschädigt.

Wie sieht hier die Haftungsfrage der Eltern bzw.
Fahrzeughalter aus?

In der deutschen Gesetzgebung gibt es keine generelle Haftung der Eltern. Grundsätzlich ist jeder egal ob 1 Jahr alt oder 100 Jahre alt ist, er haftet im Regelfall nur für sich selbst.
In diesem Fall wäre die 4-jährige Haftbar.
Sie kann aber nicht Haftbar gemacht werden weil sie zu jung dafür ist.
Entscheident hier ist aber die Aufsichtspflicht der Eltern. Ist diese verletzt worden? Hier gibt es dieverse Urteile. Ich gehe davon aus, das hier kein Verschulden der Eltern vorliegt. So wäre keiner rechtlich belangbar, und der geschädigte müsste den Schaden selbst tragen.

Wenn gehaftet wird, greift dann die Ghzg-HP oder Priv.-HP?

Gruß

Matthias

Hallo,

Ich gehe davon aus, das hier kein Verschulden der Eltern vorliegt.
So wäre keiner rechtlich belangbar, und der geschädigte müsste
den Schaden selbst tragen.

Sehe ich anders
Hier wurde die Aufsichtspflicht verletzt?
Einem Kind die Autotür selber öffnen zu lassen und nicht zu helfen verletzt die Pflicht schon.
Desweiteren sagt jetzt jeder, allen 4 Jährigen Kindern, macht mal das Auto vom Sebastian kaputt?
es passiert ja nix :smile:
Gruss
Frank

Hi,

Einem Kind die Autotür selber öffnen zu lassen und nicht zu
helfen verletzt die Pflicht schon.

Im ersten Beitrag stand: Während des Transport von Einkäufen vom Markt zum parkenden Auto rennt die 4-jährige plötzlich los
Da würde im Einzelfall entschieden werden müssen, ob die Eltern ihre Aufsichtspflicht verletzt haben.
Mal als unjuristische Idee:
Wenn die junge Dame üblicherweise immer brav war und nicht zu erwarten war, daß sie diesmal beim Einkauf ihren Rennanfall bekommt, dann haben die Eltern ihre Pflicht IMHO nicht verletzt.

Desweiteren sagt jetzt jeder, allen 4 Jährigen Kindern, macht
mal das Auto vom Sebastian kaputt?
es passiert ja nix :smile:

So isses. Das BGB sagt nämlich: http://dejure.org/gesetze/BGB/828.html
(1) Wer nicht das siebente Lebensjahr vollendet hat, ist für einen Schaden, den er einem anderen zufügt, nicht verantwortlich.

Ulrich

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Wie sieht hier die Haftungsfrage der Eltern bzw.
Fahrzeughalter aus?

Diese Frage hatten wir hier schon mehrfach und konnten uns nicht einigen. Ich gebe zu bedenken, dass auch die KFZ-Haftpflicht in Frage kommen könnte, da der Schaden aus dem Gebrauch des Fahrzeuges entstand.