Hallo,
ab wann erfüllt denn wohl ein Osterfeuer die Bedingung, ein Traditionsfeuer zu werden?
Habe gelesen, dass:
„Die Verordnung Brauchtumsfeuer nur dann vorsieht, wenn die Feuer als Brauchtumspflege im Sinne einer öffentlichen, im Gemeinschaftsleben einer örtlichen Gemeinschaft verankerten Veranstaltung ausgerichtet werden und die Feuer als alter Brauch, der in der Vergangenheit gepflegt wurde, zielgerichtet fortgeführt werden.“
Wenn eine Nachbarschaft erst seit z.B. 6 Jahren besteht und zuerst Nachbar A alle eingeladen hätte, danach 3x Nachbar B, bzw. Lebenspartner C mit derselben Adresse, den Antrag gestellt hätte, ist das nicht dann ein Alter Brauch, der in der Vergangenheit gepflegt worden wäre?
Oder müsste man unbedingt seit Urzeiten irgendwo wohnen, um Bräuche schaffen zu können?
Interessiert an einer Antwort,
grüßt Finjen
Hallo Finjen.
Ich kenne die Antwort auf Deine Frage nicht; die kennt nur die zuständige Behörde, die der Nachbarschaft das Feuer erlaubt oder untersagt. Ich wage aber zu behaupten, dass die zitierte Verordnung unter „Brauchtum“, „verankert“, „öffentlich“ und „Vergangenheit“ etwas anderes versteht als „seit sechs Jahren“ und „im privaten Kreis von ein paar Nachbarn“. Inwiefern die von Dir zitierte Verordnung für das Nachbarschaftsfeuer relevant ist, weißt nur Du: ist die Nachbarschaft behördlicherseits auf ebendiese Verordnung hingewiesen worden oder hast Du die einfach irgendwo im Netz gefunden?
Grüße,
Zeh_14
Ab wann besteht Brauchtum? (Ab 4 mal in 6 Jahren?)
Hallo Zeh_14,
danke erst mal für Dein Mitüberlegen 
(…)Ich wage aber zu behaupten, dass die zitierte Verordnung unter „Brauchtum“, „verankert“, „öffentlich“ und „Vergangenheit“ etwas anderes versteht als „seit sechs Jahren“ und „im privaten Kreis von ein paar Nachbarn“.
Das mag wohl so sein…
Deshalb wollte ich gern wissen, ob es da irgendwelche Regelungen/ Gesetze „ab wann ist etwas in der Tradition einer Nachbarschaft verankert“ oder so ähnlich gibt.
Für manch völlig frei erfundene Nachbarschaft wäre so ein, in der Vergangenheit fiktiv genehmigtes Ritual ein liebgewonnenes, wichtiges Brauchtum… und immens wichtig für das soziale Miteinander…
Das es diese Nachbarschaft erst so „kurz“ geben würde, dazu könnte sie ja nichts 
…ist die Nachbarschaft behördlicherseits auf ebendiese Verordnung :hingewiesen worden oder hast Du die einfach irgendwo im Netz gefunden?
Gäbe es eine tatsächliche Begebenheit, die meiner Frage zugrunde liegen würde, so wäre der Antrag der fiktiven Osterfeuerveranstalter mit diesen Worten angelehnt worden, obgleich an selbiger Stelle in den Jahren davor 2x (und 2 fiktive Gärten weiter 1x) das Feuer vom selben Amt genehmigt stattgefunden hätte, wenn es denn je ein Solches gegeben hätte 
Grübelgrübel, wie kann man so ein vollkommen ausgedachtes Problem nur lösen?
Grüße von Finjen
… vielleicht hätte ich eher in Ämter und Behörden fragen sollen?
Hallo Finjen.
Ich bedaure, Dir nicht mehr als den Vorschlag anbieten zu können, die fiktiven Nachbarn mögen bei der Behörde vorstellig werden, um ggf. einerseits die Größenordnung des feurigen Vorhabens bzw. das Brennmaterial zu besprechen und andererseits nachzufragen, aus welchem Grund das in vorangegangenen Jahren bereits genehmigte Vorhaben (als es sich dabei ja noch weniger um einen Brauchtum gehandelt hat) diesmal untersagt wird. Da die Nachbarschaft vermutlich kein Recht auf ihr Osterfeuer hat, könnte sie allenfalls auf ihren vereinten Charme und/oder auf einen Kompromiss setzen.
Gruß,
Zeh_14
Danke
owT
…gebe im Sinne der fiktiven Nachbarschaft *mein Bestes* 
Schönen Tag noch!