Namensgebung-> Könnt ihr kurz mal kontrollieren

Hallo Leute,

wir haben im Rechtslehreunterricht folgende Aufgabe(n) bekommen, könnt ihr mal kurz schauen ob meine Ergebnisse richtig sind. Wir hatten keine Chance mehr die Ergebnisse zu vergleichen im Unterricht und das war auch die letzte Stunde vor der Arbeit. Wäre nett wenn mir jemand sagen kann ob irgendwas falsch ist :smile: Es ist somit KEINE Hausaufgaben Erledigung. Es geht nur darum, dass meine Aufzeichnungen richtig sind, damit ich nichts falsches lerne!

Ich habe mich auf §1355 BGB bezogen, da ist das ja gereglt.

Es geht um folgende Aufgabe:

1.)Frau Eva Maus möchte Herrn Achim Mais heiraten.

Welche Möglichkeiten der Namensführung in der Ehe haben die Beiden

2.) Schon bald lässt sich Eva von Achim scheiden. Ohne lange zu zögern geht sie sofort eine neue Ehe mit Hans Feld ein.

Welche Möglichkeiten der Namensführung in der Ehe haben Eva und Hans?

3.) Nachdem auch diese Ehe geschieden wird schließt Eva schließlich mit Werner Kolbe den Bund fürs Leben

Welche Möglichkeiten der Namensführung in der Ehe haben Eva und Werner?

Man sollte jetzt alle Namenskombinationen aufschreiben die möglich sind:

Frau - Mann

Hallo Thoni.

Ich kann Dir nicht weiterhelfen; von Namensrecht habe ich keine Ahnung. Folgendes aber ist mir aufgefallen:

Warum kann im dritten Fall laut Deiner Aufzählung zwar die Frau den Doppelnamen Maus-Kolbe oder Kolbe-Maus tragen, der Herr Kolbe aber nicht?

Desweiteren finde ich es interessant, dass gemäß Deiner Aufzählung der Zweit- oder Drittmann den Namen seines Vorgängers oder gar Vorvorgängers (als Bestandteil des Doppelnamens seiner gebrauchten Frau) annehmen kann. Dass ich mir nicht vorstellen kann, dass irgendein Mann dies wollen würde, ist natürlich bedeutungslos; ich staune aber, dass diese Möglichkeit besteht.

Grüße,
Zeh_14

Hallo Zeh_14

Oh ja,das stimmt, das habe ich vollkommen vergessen. Das dürfte gehen mit z.B. Maus-Kolbe (Also das beide so heißen),das ist der Fall wenn sie in den ersten beiden Ehen den Name Maus behalten hat und ihn jetzt in die Ehe mit einbringt und beide ihren Namen als Doppelnamen kombinieren.

Zum 2. Absatz:

Ja das geht, wenn sie in der ersten Ehe Mais angenommen hat, kann sie in der 2. Ehe Mais-Feld heißen. Sie kann ihren alten Namen übernehmen aus der 1. Ehe. Da kann auch der ehemalige Ehepartner nichts sagen. (Habe jedenfalls nichts gefunden)

Nur eins geht nicht:
Mais-Feld-Kolben, also 3 Doppelnamen

Das geht nur über Umwegen… ist aber zu kompliziert :wink:

Aber danke für den Hinweis,war mir absolut entfallen… :smile:

Gruß

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Moin Thoni.

Was mich erstaunt (es mag schon möglich sein; ich weiß es nicht), ist weniger, dass die Frau den Namen ihres „alten“ Mannes behalten kann, wenn sie erneut heiratet, sondern, dass der neue Mann ebenfalls den Namen seines Vorgängers oder sogar seiner beiden Vorgänger tragen kann (indem er den Doppelnamen der Frau annimmt): Herr Kolbe könnte gemäß Deiner Liste Maus-Mais (halb Frau, halb Vorvorgänger), Maus-Feld (halb Frau, halb Vorgänger) oder sogar Mais-Feld heißen (beide Vorgänger).

Grüße,
Zeh_14