nehmen wir an, das wäre Teil eines Vertrages in einem Fitnessstudio:
[…]
„Die Mitgliedschaft beginnt ab 01.04.2005. Sie kann nur schriftlich, erstmals zum 31.03.2007 mit 6 Monaten Frist gekündigt werden. Die Mitgliedschaft verlängert sich nach der Erstlaufzeit um jeweils 12 Monate, wenn Sie nicht schriftlich mit Frist von 6 Monaten gekündigt wird. Hiervon unberührt bleibt das Kündigungsrecht aus wichtigem Grund.“
[…]
Wäre dann vertraglich der nächste Termin zur Kündigung der 31.03.2009?
Falls ja, wären die Passagen aus diesem Vertrag gesetzlich korrekt? Falls ja, was wären es für wichtige Gründe, um frühzeitig kündigen zu können?
„Die Mitgliedschaft beginnt ab 01.04.2005. Sie kann nur
schriftlich, erstmals zum 31.03.2007 mit 6 Monaten Frist
gekündigt werden. Die Mitgliedschaft verlängert sich nach der
Erstlaufzeit um jeweils 12 Monate, wenn Sie nicht schriftlich
mit Frist von 6 Monaten gekündigt wird. Hiervon unberührt
bleibt das Kündigungsrecht aus wichtigem Grund.“
[…]
Wäre dann vertraglich der nächste Termin zur Kündigung der
31.03.2009?
Wenn bisher nicht gekündigt wurde, ja. Also spätestens am 31.09.2008 zum 31.03.2009 kündigen.
Falls ja, wären die Passagen aus diesem Vertrag gesetzlich
korrekt?
Natürlich. Da ist nichts dran auszusetzen.
Falls ja, was wären es für wichtige Gründe, um
frühzeitig kündigen zu können?
Sehr schwierig. Wenn die andere Seite ihren Teil erfüllt, gibt es bei Fittnessstudios nur manchmal außerordentliche Kündigungsgründe, wenn man aufgrund einer Verletzung oder Krankheit nicht mehr trainieren kann oder, wenn man wshr weit weg zieht. Aber auch das kommt immer auf den Einzelfall an.
Ansonsten gilt wie immer: Verträge sind einzuhalten.
In der Tat waere hilfreich, z.B. ein aerztliches Attest zu haben, demzufolge der Betroffene nicht mehr im Studio trainieren darf. Hilfreich ist auch eine melderechtliche Verlegung des Wohnsitzes und Vorlage der Abmeldebescheinigung.
Gelegentlich sind die Studios auch kulant. Kommt aber eher selten vor.
Moeglich waere auch, dass das Mitglied fristlos kuendigt, die Zahlungen einstellt und sich gegenueber dem Studio auf die Unwirksamkeit der Kuendigungsfrist beruft, wenn es meint, die Regelung zur Kuendigungsfrist und zur automatischen Verlaengerung sei unwirksam.
Moeglich waere auch, dass das Mitglied fristlos kuendigt, die
Zahlungen einstellt und sich gegenueber dem Studio auf die
Unwirksamkeit der Kuendigungsfrist beruft, wenn es meint, die
Regelung zur Kuendigungsfrist und zur automatischen
Verlaengerung sei unwirksam.
Supertolle Idee. Und das Gericht stellt dann fest, dass alles in Ordnung ist mit der Kündigungsfrist und das Mitglied darf dann neben den ohne Gegenleistung des Studios nachzuzahlenden Beiträgen auch noch die Kosten des Verfahrens tragen.
Ach ja, und wenn er nicht ersatzweise neben der fristlosen Kündigung eine fristgemäße Kündigung ausgesprochen hat, bleibt er dann auch noch Mitglied.
Oder was genau habe ich da nicht mitgekriegt?
Gruß
loderunner (ianal)