Liebe Experten,
kann man bei §255 bzw §263 von einer den Vermögensschaden ausschließenden Kompensation ausgehen, wenn die abgepressten bzw durch Täuschung erlangten Waren versichert sind?
Viele Dank im voraus für Eure Antworten!
Maude.
Liebe Experten,
kann man bei §255 bzw §263 von einer den Vermögensschaden ausschließenden Kompensation ausgehen, wenn die abgepressten bzw durch Täuschung erlangten Waren versichert sind?
Viele Dank im voraus für Eure Antworten!
Maude.
Hi,
nein, denn dann hat der Geschädigte lediglich einen Anspruch gegen einen Dritten und ein solcher stellt niemals die Kompensation für das Verfügte dar.
Gruß
Dea
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