Strafverfahren eingestellt. und nun?

Hallo,
Angenommen, ein Mensch bietet bei eBay sehr viele Artikel im Wer von jeweils ca. 250 Euro an und nachdem zumindest einer der Artikel bezahlt wurde, meldet diese Person sich ab.

Der gutgläubige Käufer nimmt daraufhin per Mail und Brief Kontakt auf und droht mit einer Anzeige. Die er mangels Rückmeldung auch durchführt.

Diese Anzeige wird aber seitens der Staatsanwaltschaft eingestellt, da der Verkäufer aus einer anderen Sache eine erheblich höhere Strafe zu erwarten habe und die Tat so in der Gesamtsumme nicht mehr ins Gewicht fiele.

Ist es richtig - so der geprellte Käufer sein Geld noch wiedersehen möchte - jetzt einen gerichtlichen Mahnbescheid aufzusetzen? Oder welches andere Vorgehen böte sich an?

Besten Dank!

Ansprüche sichern

Ist es richtig - so der geprellte Käufer sein Geld noch
wiedersehen möchte - jetzt einen gerichtlichen Mahnbescheid
aufzusetzen?

Das ist so machbar und wäre auch erstmal das schnellste und kostengünstigste. Was aber noch nicht heißt, dass der Gläubiger sein Geld wiedersieht.
Kommt es zum Vollstreckungsbescheid ohne Einspruch, hat er zumindest einen 30 Jahre gültigen vollstreckbaren Titel. Ist auch was.

Ich habe jetzt nicht ganz verstanden, warum du uns die Sache mit der Einstellung des Strafverfahrens erzählt hast. Möchtest du zum Strafverfahren auch noch irgendwas wissen? Wenn ja, was?

Die zivilrechtliche Seite:

Grundsätzlich kann ein Mahnbescheid sinnvoll sein. Denn wenn der nicht zum Erfolg führt, werden die Kosten auf die späteren Kosten für die Klage angerechnet. Der Gläubiger hat also nichts zu verlieren.

Levay

Verkäufer zahlungsfähig?
Hallo

Diese Anzeige wird aber seitens der Staatsanwaltschaft
eingestellt, da der Verkäufer aus einer anderen Sache eine
erheblich höhere Strafe zu erwarten habe und die Tat so in der
Gesamtsumme nicht mehr ins Gewicht fiele.

Unter solchen Umständen würde ich nicht damit rechnen, dass der Verkäufer in den nächsten 10, 20 oder auch 30 Jahren wieder zahlungsfähig wird. Wenn er irgendwie zahlungsfähig oder kreditwürdig wäre, dann hätte er doch sowas nicht gemacht, was seine bürgerliche Existenz auf sehr lange Zeit hinaus vernichtet.

Wenn es sich nicht um sehr sehr viel Geld handelt, würde ich die Sache als nicht lohnend abschreiben.

Na ja, vielleicht kann man sich noch irgendwie erkundigen, was das für ein Typ ist (natürlich Verjährungsfristen dabei beachten), aber ich finde die Wahrscheinlichkeit sehr gering, dass sich das lohnt.

Viele Grüße
Simsy

Wenn er irgendwie zahlungsfähig
oder kreditwürdig wäre, dann hätte er doch sowas nicht
gemacht, was seine bürgerliche Existenz auf sehr lange Zeit
hinaus vernichtet.

Simsy Mone, in welcher Welt lebst du denn?

Warum hinterzieht ein Zumwinkel Steuern in Millionenhöhe?

Und ist dir wirklich nicht klar, dass sehr viele Menschen Straftaten begehen, um sich zu bereichern, obwohl sie das nicht nötig hätten?

Levay

Hallo

Simsy Mone, in welcher Welt lebst du denn?

Warum hinterzieht ein Zumwinkel Steuern in Millionenhöhe?

Und ist dir wirklich nicht klar, dass sehr viele Menschen
Straftaten begehen, um sich zu bereichern, obwohl sie das
nicht nötig hätten?

Doch schon, aber die werden doch in der Regel nicht erwischt, oder jedenfalls nicht so richtig bestraft.

Wenn man bei Ebay Artikel einstellt und einfach nicht liefert, also das ist doch eine sehr auffällige Straftat. Das ist doch was ganz anderes.

Herr Zumwinkel ist ja nicht der einzigste Steuerhinterzieher, ich bin überzeugt davon, dass es in bestimmten Kreisen schon sehr sehr lange üblich ist, Steuern zu nicht zu zahlen bzw. Vorteile zu erschleichen, wie zum Beispiel in Köln Firma Trienekens, Müllverbrennungsanlage. Großer Schaden für die Stadt, jeder weiß es, man wusste es eigentlich vorher (war irgendwie klar), keiner wurde verurteilt, es war nur etwas peinlich für die Betroffenen.

Das sind doch ganz andere Geschichten als solche Ebay-Verkäufer.

Na ja, ich weiß natürlich nicht, was der sonst noch auf dem Kerbholz hat. Ich hatte einfach gedacht, er hätte ganz viele Sachen verkauft, die er gar nicht hat, aber das weiß ich natürlich in Wirklichkeit gar nicht. Aber wenn er das gemacht haben sollte, dann wird er schon deswegen verurteilt, weil er dümmer ist als die Polizei erlaubt.

Viele Grüße
Simsy

Wenn man bei Ebay Artikel einstellt und einfach nicht liefert,
also das ist doch eine sehr auffällige Straftat. Das ist doch
was ganz anderes.

Natürlich ist das was anderes. Aber daraus zu schließen, der Täter müsse es wohl besonders nötig gehabt haben, ist völlig verfehlt.

Levay