Hallo,
Angenommen, ein Mensch bietet bei eBay sehr viele Artikel im Wer von jeweils ca. 250 Euro an und nachdem zumindest einer der Artikel bezahlt wurde, meldet diese Person sich ab.
Der gutgläubige Käufer nimmt daraufhin per Mail und Brief Kontakt auf und droht mit einer Anzeige. Die er mangels Rückmeldung auch durchführt.
Diese Anzeige wird aber seitens der Staatsanwaltschaft eingestellt, da der Verkäufer aus einer anderen Sache eine erheblich höhere Strafe zu erwarten habe und die Tat so in der Gesamtsumme nicht mehr ins Gewicht fiele.
Ist es richtig - so der geprellte Käufer sein Geld noch wiedersehen möchte - jetzt einen gerichtlichen Mahnbescheid aufzusetzen? Oder welches andere Vorgehen böte sich an?
Besten Dank!