Forderung vollstrecken - wie?

Hallo,

welche Möglichkeiten hat man, wenn ein Gerichtsurteil vorliegt, nachdem man „vollstrecken“ kann, d.h. eine gewisse Forderung wird einem rechtmäßig bescheinigt. Der Beklagte zahlt allerdings nicht freiwillig. (sorry, dass ich mich so unprofessionell ausdrücke, aber ich hoffe, ihr versteht mich)
Ich kenne nur die Lohnpfändung. Wie bekommt man hier allerdings den Arbeitgeber heraus?
Gibt es auch eine Kontopfändung? Wie kommt man an die Bankdaten?
Was für Möglichkeiten habe ich noch und gibt es eine vorgeschriebene (oder empfohlene) Reihenfolge?

Vielen vielen Dank für wertvolle Tips und Hinweise,

S

ganz einfach

welche Möglichkeiten hat man, wenn ein Gerichtsurteil
vorliegt, nachdem man „vollstrecken“ kann, d.h. eine gewisse
Forderung wird einem rechtmäßig bescheinigt.

Also zunächstmal muss eine s.g. vollstreckbare Ausfertigung des Urteils sein! Nicht das Urteil selber.

Der Beklagte zahlt allerdings nicht freiwillig.

Kommt immer wieder vor. Möglicherweise ist er Zahlungsunfähig.

(sorry, dass ich mich :so unprofessionell ausdrücke, aber ich hoffe, :ihr versteht mich)
Ich kenne nur die Lohnpfändung. Wie bekommt man hier
allerdings den Arbeitgeber heraus?

Da das einem der Schuldner auf Anfrage eher nicht freiwillig mitteilt, geht das über das Vermögensverzeichnis der eidesstattlichen Versicherung. Hier muss es angeben, sofern er einen Arbeitgeber hat.
Auch alle anderen Vermögenswerte sind anzugeben, so dass der Gläubiger möglicherweise auch Sachpfändung vornehmen kann.

Gibt es auch eine Kontopfändung? Wie kommt man an die
Bankdaten?

Siehe oben. Es gibt auch Gläubiger, welche allen größeren Banken in der Stadt einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss in einem Durchgang zustellen. In der Hoffnung, dass „ein Los zieht“.
Ist aber eher nicht zu empfehlen.

Was für Möglichkeiten habe ich noch und gibt es eine
vorgeschriebene (oder empfohlene) Reihenfolge?

Nein. Der Gläubger entscheidet.

Aber bitte! Keine falschen Hoffnungen machen. Einem Schuldner dem die eidest. Vers. (früher Offenbarungseid) angedroht wird, hat i.d.R. wirklich nichts mehr. Und die Konten sind meist vorher schon leer gemacht worden. Ggf. liegt beim AG (sofern vorhanden) schon eine Abtretung.
Aber es kommt immer auf den Einzelfall an.

Besser ist es ersteinmal beim Amtsgericht -Schuldnerverzeichnis- unter Vorlage des Titels anzufragen, ob er bereits eingetragen ist und wann ggf. die EV abgegeben wurde. Gegen Kostenerstattung erhält dann der Gläubiger auf Wunsch eine Abschrift davon.

geht das über das Vermögensverzeichnis der

eidesstattlichen Versicherung.

Ist da jeder aufgeführt? Doch nur die, die schon Schulden haben, oder?
Wenn der Beklagte bisher keine Schulden hat, ist er dann auch da aufgeführt? Ich denke ja nicht. Dann bekomme ich das ja nie raus. :frowning:

Siehe oben. Es gibt auch Gläubiger, welche allen größeren
Banken in der Stadt einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss
in einem Durchgang zustellen. In der Hoffnung, dass „ein Los
zieht“.
Ist aber eher nicht zu empfehlen.

Warum nicht - außer den Portokosten doch nichts zu verlieren. Oder habe ich was übersehen?

Aber bitte! Keine falschen Hoffnungen machen. Einem Schuldner
dem die eidest. Vers. (früher Offenbarungseid) angedroht wird,

Das ist ihm ja gar nicht angedroht worden! Evtl. hat der Beklagte bisher einen ganz normalen Lebenswandel.

Besser ist es ersteinmal beim Amtsgericht
-Schuldnerverzeichnis- unter Vorlage des Titels anzufragen, ob
er bereits eingetragen ist und wann ggf. die EV abgegeben
wurde. Gegen Kostenerstattung erhält dann der Gläubiger auf
Wunsch eine Abschrift davon.

Die Anfrage an sich - kostet die auch was?

Vielen Dank für die schnellen Antworten,
S

Ist da jeder aufgeführt? Doch nur die, die schon Schulden
haben, oder?
Wenn der Beklagte bisher keine Schulden hat, ist er dann auch
da aufgeführt? Ich denke ja nicht. Dann bekomme ich das ja nie
raus. :frowning:

Einfach dort anfragen (unter Vorlage des Titels), das kostet erstmal nichts. Steht er drin, ist das eine hilfreiche Information. Liegt eine EV vor, nimmt man die in Kopie mit.
Steht er nicht drin, ist die Info auch gut, vielleicht ist wirklich noch nichts weiter aufgelaufen. Wenn man jetzt schnell handelt, kann man sein Glück versuchen zu vollstrecken.

Siehe oben. Es gibt auch Gläubiger, welche allen größeren
Banken in der Stadt einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss
in einem Durchgang zustellen. In der Hoffnung, dass „ein Los
zieht“.
Ist aber eher nicht zu empfehlen.

Warum nicht - außer den Portokosten doch nichts zu verlieren.
Oder habe ich was übersehen?

Ja, die Zustellung geht nur über Gerichtsvollzieher. Der muss bezahlt werden. Z.B. 5 Banken = 5 Zustellungen!
Die Kosten sind überschaubar, aber müssen auch im gesunden Verhältnis zur Forderung stehen.

Aber bitte! Keine falschen Hoffnungen machen. Einem Schuldner
dem die eidest. Vers. (früher Offenbarungseid) angedroht wird,

Das ist ihm ja gar nicht angedroht worden! Evtl. hat der
Beklagte bisher einen ganz normalen Lebenswandel.

Umso besser, dann einfach den GV losschicken mit einem Sachpfändungsauftrag und dem Zusatz, für den Fall der nicht oder nicht vollständigen Befriedung die EV sofort abzunehmen.

Besser ist es ersteinmal beim Amtsgericht
-Schuldnerverzeichnis- unter Vorlage des Titels anzufragen, ob
er bereits eingetragen ist und wann ggf. die EV abgegeben
wurde. Gegen Kostenerstattung erhält dann der Gläubiger auf
Wunsch eine Abschrift davon.

Die Anfrage an sich - kostet die auch was?

Nein.