ganz einfach
welche Möglichkeiten hat man, wenn ein Gerichtsurteil
vorliegt, nachdem man „vollstrecken“ kann, d.h. eine gewisse
Forderung wird einem rechtmäßig bescheinigt.
Also zunächstmal muss eine s.g. vollstreckbare Ausfertigung des Urteils sein! Nicht das Urteil selber.
Der Beklagte zahlt allerdings nicht freiwillig.
Kommt immer wieder vor. Möglicherweise ist er Zahlungsunfähig.
(sorry, dass ich mich :so unprofessionell ausdrücke, aber ich hoffe, :ihr versteht mich)
Ich kenne nur die Lohnpfändung. Wie bekommt man hier
allerdings den Arbeitgeber heraus?
Da das einem der Schuldner auf Anfrage eher nicht freiwillig mitteilt, geht das über das Vermögensverzeichnis der eidesstattlichen Versicherung. Hier muss es angeben, sofern er einen Arbeitgeber hat.
Auch alle anderen Vermögenswerte sind anzugeben, so dass der Gläubiger möglicherweise auch Sachpfändung vornehmen kann.
Gibt es auch eine Kontopfändung? Wie kommt man an die
Bankdaten?
Siehe oben. Es gibt auch Gläubiger, welche allen größeren Banken in der Stadt einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss in einem Durchgang zustellen. In der Hoffnung, dass „ein Los zieht“.
Ist aber eher nicht zu empfehlen.
Was für Möglichkeiten habe ich noch und gibt es eine
vorgeschriebene (oder empfohlene) Reihenfolge?
Nein. Der Gläubger entscheidet.
Aber bitte! Keine falschen Hoffnungen machen. Einem Schuldner dem die eidest. Vers. (früher Offenbarungseid) angedroht wird, hat i.d.R. wirklich nichts mehr. Und die Konten sind meist vorher schon leer gemacht worden. Ggf. liegt beim AG (sofern vorhanden) schon eine Abtretung.
Aber es kommt immer auf den Einzelfall an.
Besser ist es ersteinmal beim Amtsgericht -Schuldnerverzeichnis- unter Vorlage des Titels anzufragen, ob er bereits eingetragen ist und wann ggf. die EV abgegeben wurde. Gegen Kostenerstattung erhält dann der Gläubiger auf Wunsch eine Abschrift davon.