Höhe des Mobiliars auf dem Balkon

Hallo,

in einem Mehrfamilienhaus spricht Frau X Herrn Y darauf an, dass sein Regal auf dem Balkon von der Höhe her zu hoch sei, da man es trotz Sichtschutz über die Balkonbrüstung hinaus sehen könne. Sie bittet ihn, das Regal aufgrund der geltenden Gesetzeslage auf die entsprechende Höhe anzupassen.
Herr Y kratzt sich zunächst am Kopf, er weiß nichts von solch einer Verordnung und auch eine Recherche im Internet ist erfolglos. Wie ist die Meinung der Leser hier in diesem Forum zu diesem Fall?

Viele Grüße,
Stefan Link

Hallo,

in einem Mehrfamilienhaus spricht Frau X Herrn Y darauf an,
dass sein Regal auf dem Balkon von der Höhe her zu hoch sei,
da man es trotz Sichtschutz über die Balkonbrüstung hinaus
sehen könne. Sie bittet ihn, das Regal aufgrund der geltenden
Gesetzeslage auf die entsprechende Höhe anzupassen.

Ich würde annehmen, dass so etwas eher in der Hausordnung bzw. im Mietvertrag steht.
Cheers, Felix