Man kennt das aus Kitschfilmen, der Mann gibt der Frau eine Kreditkarte(nnummer) und sagt "Schatz, kauf Dir soviel wie Du willst, ich vertraue Dir.
Wenn die Frau das dann nun auch tut, und die beiden sich irgendwann trennen (das Happy End gibts meist nur im Film
), die Frau aber weiter herzhaft shoppt, läge dann ein Kreditkartenbetrug vor?
Bzw. würde die Frau dann nicht unrechtmäßig über die Karten shoppen?
Hallo
Meiner laienhaften Meinung nach würde sie allerdings unrechtmäßig über die Karte shoppen, da ihr wohl klar ist, dass er das zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht mehr möchte. Er hat ihr ja auch deutlich gesagt, dass er ihr die Karte gibt, weil er ihr vertraut. Wenn er gesagt hätte: Ich gebe dir die Karte, weil ich das Geld nicht mehr brauche, dann wäre das etwas anderes.
Aber Kreditkartenbetrug ist das trotzdem nicht, indem sie ja nicht unrechtmäßig an die Geheimnummer oder die Karte rangekommen ist. Ich würde denken, das fällt so unter ‚bei geplatzter Hochzeit wertvolle Verlobungsgeschenke zurückgeben‘ oder sowas.
Ich frage mich aber, wieso er denn nicht die Karte sperrt?
Meine Ansicht
Simsy
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Hi,
…
die Frau aber weiter herzhaft shoppt, läge dann ein
Kreditkartenbetrug vor?
Der paßt irgendwie nicht ganz: http://de.wikipedia.org/wiki/Kreditkartenbetrug
Bzw. würde die Frau dann nicht unrechtmäßig über die Karten
shoppen?
Der § 266b StGB paßt IMHO besser: http://dejure.org/gesetze/StGB/266b.html
Ulrich (IANAL)