Gehaltspfändungen

In meinem Bekannten Kreis ist eine Diskussion zu Gehaltspfändungen aufgetreten und nur hab ich mal eine Frage dazu:
Nehmen wir mal an ein Mann lest sein Gehalt auf das Konto von seiner Frau überweisen und er ist nicht auf dem Konto als Mitinhaber oder Zugriffsberechtiger eingetragen. Der Mann hat auf seiner Arbeit schon eine Lohnpfändung am Laufen bekommt also nur den Pfändungsfreien betrag ausbezahlt. Ist es dann möglich das Konto von der Frau von einem Gläubiger gesperrt wird und das der Gläubiger das Geld vom Mann Pfändet. Obwohl der Gläubiger schon mit der Lohnpfändung Geld bekommt?
Im vor raus schon mal danke für eure Antworten

Nehmen wir mal an ein Mann lest sein Gehalt auf das Konto von
seiner Frau überweisen und er ist nicht auf dem Konto als
Mitinhaber oder Zugriffsberechtiger eingetragen. Der Mann hat
auf seiner Arbeit schon eine Lohnpfändung am Laufen bekommt
also nur den Pfändungsfreien betrag ausbezahlt. Ist es dann
möglich das Konto von der Frau von einem Gläubiger gesperrt
wird und das der Gläubiger das Geld vom Mann Pfändet. Obwohl
der Gläubiger schon mit der Lohnpfändung Geld bekommt?

Ist es nicht so, dass nur soviel gepfändet werden darf, dass ein Mindestbetrag „zum Überleben“ übrig bleibt? Wäre dann die Pfändung weiterer Beträge nicht von vorne herein unmöglich, egal ob der Rest auf das Konto des Schuldners oder sonst einer Person überwiesen wird?

Sinn der Lohnpfändung ist doch gerade der, dass man auf das Geld zugreift, solange man noch weiß, wo es ist. Selbst wenn der Arbeitgeber den Lohn auf ein Konto auf den Cayman Inseln überweist, der pfändbare Teil landet sicher beim Gläubiger.

Hallo,

sogenannte „Doppelpfändung“ darf nicht stattfinden. Ein Gläubiger kann nicht direkt auf das Konto der Frau zugreifen. Er kann die Frau als „Drittschuldnerin“ in Anspruch nehmen, z. B. wenn die Frau ihrem Mann regelmässig mit eigenem Geld unterstützt.

Gläubiger sperren nicht ein Konto, das macht meist die kontoführende Bank unter bestimmten engen Grenzen. Wenn eine Pfändung auf ein Konto kommt, das nicht dem Schuldner gehört, weißt die Bank die Pfändung ab.

Wir auf dem Konto der Frau speziell die dem Mann gehörende Einlagen gepfändet, könnte das theoretisch möglich sein. Aber die Banken können (wollen) oftmals keine Zuordnung machen, wem das Geld auf dem Konto des „Nichtschuldners“ gehört und weißen dann auch die Pfändung ab.

Tipp um auf Nummer sicher zu gehen: kein Geld länger als sieben Tage auf dem Konto lassen. Geld das länger dort ruht, ist pfändbar. Da können dann auch Sozialleistungen, Kindergeld, Kindesunterhalt usw. gepfändet werden. Wenn man diese Frist einhält, kann man locker ein eigenes Konto betreiben.

Ansonsten google mal nach § 850k ZPO

Gruß
Ingrid

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo,

Lohnpfändungen werden in der Regel vom Arbeitgeber ausgeführt.

Das heisst, man bekommt aufs Konto nur noch den Restbetrag, den Pfändungsbetrag überweist der Arbeitgeber direkt dem Gläubiger.

Anders jedoch die Kontopfändung.

grüsse
dragonkidd

Hallo,

nein, eine Doppelpfändung ist rechtlich nicht haltbar!

Es wäre hier jedoch zu klären, ob der Gläubiger eine Schuld gegenüber der Frau oder dem Mann eintreibt.
Sind beide Vertragspartner gewesen, kann eine Kontopfändung gegenüber der Frau ausgeübt werden. Aber auch hier gilt ein Pfändungsfreibetrag (wurde ja bereits erwähnt).

Sollte die Forderung allein gegenüber dem Mann gelten, dann wäre anzuraten beim zuständigen Amtsgericht vorzusprechen und sich eine entsprechende Verfügung zu besorgen, die der Bank untersagt eine Kontopfändung durchzuführen.

Angenommen die Bank hat eine gewünschte Kontopfändung vorliegen, die ausschließlich auf den Mann ausgestellt ist, der wie in diesem Fall beschrieben weder als Kontomitinhaber noch als Berechtigter eingetragen ist, so darf die Bank in gar keinem Fall das Konto der Frau dicht machen!

In einem solchen Falle wäre dringend der Besuch bei einem Anwalt anzuraten.

LG

gefährlicher Tipp
Hallo,

Tipp um auf Nummer sicher zu gehen: kein Geld länger als

sieben Tage auf dem Konto lassen. Geld das länger dort ruht,
ist pfändbar. Da können dann auch Sozialleistungen,
Kindergeld, Kindesunterhalt usw. gepfändet werden. Wenn man
diese Frist einhält, kann man locker ein eigenes Konto
betreiben.

das gilt aber wirlich nur für Sozialleistungen. Alles andere (auch Gehälter und auch dann, wenn sie schon durch eine Gehaltspfändung gegangen sind) unterliegt erstmal sofort der Pfändung. Nach Zustellung hat man als Privatperson 14 Tage Zeit, sich über das Amtsgericht einen Beschluss zu holen, sonst ist das Geld weg.

Gruss Hans-Jürgen
***

Hallo,
wie ist das den dann wenn die Frau als Drittschuldner in Anspruch genommen wird, darf sie das an das Geld vom Ehemann dran oder hat sie dieses an den Gläubiger zu überweisen?

Es ist ja nur der Pfändungsfreisatz vom Ehemann den sie auf Ihr Konto bekommt und braut die Familie ja um den Lebensunterhalt zu gewährleisten