Hallo zusammen,
nehmen wir an, jemand möchte den Telekommunikationsanbieter wechseln und beauftragt ein Unternehmen.
Nach 2 Monaten wird vom alten Anbieter (Telekom) die Leitung abgeschaltet.
Der neu angeschlossene Router (des neuen Anbieters) „findet“ die Leitung nicht, nichts funktioniert.
Nach 2 Monaten ohne Telefon (!) und unzähligen teuren und nutzlosen Telefonaten mit der Hotline geht immernoch nichts.
Auf schriftliche Mahnung, innerhalb einer Frist die Leitung endlich freizuschalten, da ansonsten der Auftrag entzogen würde, erwidert der Anbieter, er habe das Recht, 3 Mal nachzubessern, bevor eine Kündigung möglich wäre.
Kann das sein? Kann sich der Anbieter beliebig lange Zeit lassen mit dem freischalten (Monate? Jahre?), ohne daß der Kunde irgendwelche Rechte hat?
Welche Vorgehensweise wäre empfehlenswert, um entweder eine Freischaltung zu erreichen (scheitert offensichtlich an der Inkompetenz des Anbieters) oder den Vertrag aufzulösen?
Gespannt auf eure Meinungen grüßt
Oliver
Es müßte sichergestellt sein, bei wem das Verschulden liegt. Ich kenne ähnliches bei Wechsel von Telekom zu Arcor. Hier schoben sich die beiden Gesellschaften 90 Tage den schwarzen Peter zu. Was steht in den AGB?
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Welche Vorgehensweise wäre empfehlenswert, um entweder eine
Freischaltung zu erreichen (scheitert offensichtlich an der
Inkompetenz des Anbieters) oder den Vertrag aufzulösen?
Ein Beschwerdebrief mit Fristsetzung an den Vorstandsvorsitzenden von Alice als „Einschreiben Persönlich Rückschein“ hat bei mir geholfen, aus dem Vertrag rauszukommen.