Hallo ihr Wissenden
folgender hypothetischer Fall.
Unverheiratetes Paar (sie ledig, er geschieden mit 2 Kindern) hat ein gemeinsames Kind. Vater hat ständig Kontakt zum Kind, bezahlt Unterhalt sowohl für die Mutter als auch das Kind.
Mutter weigert sich dem gemeinsamen Sorgereicht zuzustimmen.
Begründung: Sie will heiraten, dann hat er automatisch das Sorgerecht. Keine Heirat - keine gemeinsame Sorge.
Ansonsten hat sie dem Vater nichts vorzuwerfen.
Hat der Vater irgendeine Möglichkeit trotzdem ein gemeinsames Sorgerecht zu bekommen?
Danke fürs überlegen
Susanne
Hallo,
der Vater könnte hier die alleinige elterliche Sorge über das Familiengericht einklagen.
Zum anderen sollte man sich wirklich einer Eheschliessung/Scheidung aussetzen?
Das neue Unterhaltsrecht seit 01.01.2008 macht keinen Unterschied mehr zwischen Ehefrauen und „Freundinnen“.
Da noch nicht geheiratet wurde ist der Passus für eine langjährige Ehe sowieso nicht relevant.
grüsse
dragonkidd
Hi Drachenkind,
in diesem Fall wäre der Vater schon geschieden.
Es ginge ihm auch nicht darum das alleinige Sorgerecht zu haben oder den Lebensmittelpunkt des Kindes zu verändern.
Es ginge nur darum, bei Entscheidungen die die Schule oder auch ärztliche Behandlung betreffen ein Mitspracherecht zu haben bzw von Lehrern und Ärzten Auskunft zu bekommen.
viele Grüße
Susanne
Hallo,
Es ginge ihm auch nicht darum das alleinige Sorgerecht zu
haben oder den Lebensmittelpunkt des Kindes zu verändern.
Es ginge nur darum, bei Entscheidungen die die Schule oder
auch ärztliche Behandlung betreffen ein Mitspracherecht zu
haben bzw von Lehrern und Ärzten Auskunft zu bekommen.
Die genannten Punkte sind natürlich hauptsächlich wichtig, aber:
Hat nur die Mutter das Sorgerecht, so kann sie ohne Zustimmung des Vaters einen Pass oder Ausweis für das Kind beantragen und ohne Zustimmung des Vaters mit dem Kind aus Deutschland ausreisen.
Gemeinsames Sorgerecht besagt auch, dass zur Ausstellung eines Ausweises/Passes für das Kind beide sorgeberechtigte Personen zustimmen müssen.
Wenn aber die nichtverheiratete Mutter einem gemeinsamen Sorgerecht nicht zustimmt, bleibt m.E. nur der Klageweg, um gemeinsames Sorgerecht zu erstreiten.
Gruss Sid
Hallo
Mutter weigert sich dem gemeinsamen Sorgereicht zuzustimmen.
Begründung: Sie will heiraten, dann hat er automatisch das
Sorgerecht.
Sie will IHN heiraten, verstehe ich das richtig?
Keine Heirat - keine gemeinsame Sorge.
Dann ist es also ein Druckmittel?
Sie hat nichts gegen ihn, sondern eher im Gegenteil?
Hat der Vater irgendeine Möglichkeit trotzdem ein gemeinsames
Sorgerecht zu bekommen?
Wenn Obiges zutrifft, sollte der Vater keine Möglichkeiten aus dem Rechtsbrett suchen. Es müsste da doch besser Möglichkeiten finden lassen.
Haben die beiden es schon mal mit Mediation oder sowas versucht?
Viele Grüße
Simsy
Hallo,
mir sind bisher einige wenige Fälle bekannt geworden, wo der uneheliche Vater das gemeinsame Sorgerecht auf gerichtlichem Weg bekommen, also erfolgreich eingeklagt hat.
Waren aber durchweg Fälle, in denen die Mutter Defizite bei der Erziehungseignung hatte. Am häufigsten, weil sie das Umgangsrecht boykottierte. Dann gab es noch sehr wenige Fälle, da hatte die Mutter das Kind nicht ordentlich versorgt (Wohnung vermüllt usw.). Und noch viel weniger Fälle, da war die Mutter krank. Teilweise (sehr schwere) psychische Probleme, oder wegen Unfall Koma u. ä.)
Das Sorgerecht einfach so einzuklagen, haben schon viele mir bekannte Väter versucht, auch nach der sogenannten Altfallregelung (Kind vor 1998 geboren und Vater hat mit Kind in häuslicher Gemeinschaft gelebt). Mir ist nicht bekannt, das ein einziger Fall positiv für den Vater entschieden worden wäre.
Wenn diese Mutter meint eine Ehe erpressen zu können, würde ich mir genau überlegen, ob ich überhaupt noch mit ihr zusammen leben will.
Vielleicht wird ja auch umgekehrt ein Schuh draus, und Papa sagt, wenn ich nicht das Sorgerecht bekomme, ziehe ich aus und nehme eben nur das Umgangsrecht wahr? Zieht vielleicht, da ich einen solchen „Partner?“ eh in den Wind schießen würde.
Sie hat dem Vater nichts vorzuwerfen, außer dass er Vater in allen Funktionen sein will? Nun der Vater hat ihr einiges vorzuwerfen. An erster Stelle ihren Egoismus, da sie nicht an das Kind(eswohl) denkt.
Gruß
Ingrid
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Hi,
ja sie will unbedingt heiraten.
Er aber nicht, da er erstens schon eine gescheiterte Ehe hinter sich hat und sich natürlich auch nicht mit Hilfe des Kindes erpressen lassen will.
Der Tipp mit Mediation ist sehr gut - vielen Dank!
Susanne
Hi,
die Beziehung zur Mutter des Kindes hat auch unter dem Sorgerechtsstreit gelitten - aber Beziehungsprognosen sind ja bekanntlich schwierig.
Echte Erziehungsdefizite kann man der Mutter nicht vorwerfen - ausser dass sie ihn mehr oder weniger mit dem Kind erpresst.
Leider sieht es so aus als ob der keine Chance hat auch das Sorgerecht zu bekommen und nur Zahlvater ohne Rechte bleibt.
Da würde mich mal die Intention des Gesetzgebers interessieren…
viele Grüße
Susanne
Leider sieht es so aus als ob der keine Chance hat auch das
Sorgerecht zu bekommen und nur Zahlvater ohne Rechte bleibt.
So ist das nun mal. Als Mann sollte man sich daher vorher überlegen, ob man vor der Heirat ein Kind zeugen will und dann mit den Konsequenzen leben.
Da würde mich mal die Intention des Gesetzgebers interessieren…
Welche Intention ? Wenn sioch die Eltern eines Kindes schon nicht vernünftig einigen können, was soll da der Gesetzgeber mit Gesetzen ausrichten ?