hallo zusammen
ich habe gehört, das innere des mundes (also der freie
raum im mund) gehört nicht der person, sondern dem staat.
weiß da jemand genaueres? gibt es einen paragraphen, der das
regelt?
herzliche grüße
claudia
hallo zusammen
ich habe gehört, das innere des mundes (also der freie
raum im mund) gehört nicht der person, sondern dem staat.
weiß da jemand genaueres? gibt es einen paragraphen, der das
regelt?
herzliche grüße
claudia
Hallo,
ich habe gehört, das innere des mundes (also der freie
raum im mund) gehört nicht der person, sondern dem staat.
weiß da jemand genaueres? gibt es einen paragraphen, der das
regelt?
und ist die BLASE leer gehört die auch dem Staat 
Was will der damit machen?
Platzsteuer ?
Gruss
Frank
Der Raum „gehört“ niemandem.
Levay
ich habe gehört, das innere des mundes (also der freie
raum im mund) gehört nicht der person, sondern dem staat.
Hallo claudia,
immer wenn ich kaue, ist das eine staatsfeindliche Aktivität. Ich muss mal von unabhängiger Seite meine Plomben kontrollieren lassen, ob das per Funk durch Schäuble überwacht wird.
Grüße
Ulf
wie kommt man auf sowas?? (o.w.t.)
.
Der Raum „gehört“ niemandem.
Levay
ist das sicher?
und vielen dank für die einzige vernünftige antwort auf eine ernst gemeinte frage 
lg
claudia
.
es gibt einen arzt, der behauptet, der staat würde den rauminhalt deines mundes für sich beanspruchen.
mich hätte interessiert, ob das tatsächlich auf irgendeiner grundlage basiert oder ob es ihm das geträumt hat.
gruß
claudia
.
es gibt einen arzt, der behauptet, der staat würde den
rauminhalt deines mundes für sich beanspruchen.
Hallo Claudia, vielleicht ist das eine etwas andere Umschreibung der potentiellen aber offenbar verbreiteten Ansicht: „Der Staat nimmt dir noch die Luft zum Atmen“
Gruß Susanne
Hallo!
ist das sicher?
Da ist ja außer Luft nichts. Und Luft „an sich“ ist niemandes Eigentum, gar nicht erst eigentumsfähig. Dem Staat gehört ja auch nicht die Luft in meiner Wohnung - und die gehört auch nicht dem Vermieter. Und mir auch nicht.
Gruß,
Florian.
Hallo,
Da ist ja außer Luft nichts. Und Luft „an sich“ ist niemandes
Eigentum, gar nicht erst eigentumsfähig. Dem Staat gehört ja
auch nicht die Luft in meiner Wohnung - und die gehört auch
nicht dem Vermieter. Und mir auch nicht.
schon mal von der Luftsteuer gehört?
Hier verlangt der Staat auch was nur weil sein Luftraum benutzt wird.
Also im erfinden von Steuern sind wir schon die besten.
Gruß Katie
Gruß,
Florian.
Ich weiß nicht, was du mit deinem Luftsteuer-Einwand sagen willst. Es bleibt jedenfalls dabei, dass Raum und Luft niemandem gehören. Nur an Sachen kann man Eigentum erwerben, und Sachen sind gem. § 90 BGB körperliche Gegenstände.
Levay
Hallo!
Dem Staat gehört ja
auch nicht die Luft in meiner Wohnung - und die gehört auch
nicht dem Vermieter. Und mir auch nicht.schon mal von der Luftsteuer gehört?
Hier verlangt der Staat auch was nur weil sein Luftraum
benutzt wird.
Ist wie bei einer Wohnung: die Luft dort gehört dem Eigentümer nicht, sie ist aber nun mal in der Wohnung und für die Nutzung der Wohnung (nicht der Luft) verlangt er Miete (Atmen ist kostenlos, der Rest nicht).
Also im erfinden von Steuern sind wir schon die besten.
Da stehen wir in Österreich euch um nichts nach, die „Luftsteuer“ gibt’s hier auch (ist aber eigentlich keine Steuer, sondern eine Gebühr).
Grüße, Peter
schon mal von der Luftsteuer gehört?
Hier verlangt der Staat auch was nur weil sein Luftraum
benutzt wird.
Das ist eine Kostenerstattung für radargeführte Instrumentenflüge. Von irgendwas müssen auch die Fluglotsen leben.
Wenn Du allerdings im Sichtflug mit dem kleinen Privatflieger unterwegs bist kostet es - nichts. Obwohl auch Dein Flug von der Flugüberwachung überwacht wird (und Du ggf. kostenlos vor nahenden Gefahren gewarnt wirst).
Soviel hierzu.
Gruß B
Es bleibt jedenfalls dabei, dass Raum und Luft
niemandem gehören. Nur an Sachen kann man Eigentum erwerben,
und Sachen sind gem. § 90 BGB körperliche Gegenstände.Levay
Das Raum niemandem gehört…kann ich nicht nachvollziehen. Der Luftraum über einem Staat gehört völkerrechtlich zum darunterliegenden Staat; und wer das nicht glaubt und mit dem Flugzeug den Luftraum verletzt, bekommt das i.d.R. recht schnell klargemacht.
Auch wenn ich ein Haus so baue, dass es in der Luft irgendwie auf das Nachbargrundstück rüberragt, durch ausladende Bauteile o.ä. mit dem Hinweis Raum gehöre niemanden, wird der Nachbar auch schnell seinen Rechtsanspruch über den Luftraum seines Grundstücks erfolgreich einklagen.
Gruß n.
Das Raum niemandem gehört…kann ich nicht nachvollziehen.
Der Luftraum über einem Staat gehört völkerrechtlich zum
darunterliegenden Staat;
Mit so einer feinsinnigen Differenzierung hätte ich wohl rechnen müssen 
Die Begriffe „jemandem gehören“ und „zu jemandem gehören“ (etwa i.S.d. Völkerrechts) sind nicht deckungsgleich. Wenn jemand fragt, wem etwas gehöre, meint er damit doch: „Wer hat Eigentum daran?“ Und eigentumsfähig sind nur Sachen, und Raum und Luft sind keine Sachen.
Auch wenn ich ein Haus so baue, dass es in der Luft irgendwie
auf das Nachbargrundstück rüberragt, durch ausladende Bauteile
o.ä. mit dem Hinweis Raum gehöre niemanden, wird der Nachbar
auch schnell seinen Rechtsanspruch über den Luftraum seines
Grundstücks erfolgreich einklagen.
Nur hat das eben nichts damit zu tun, dass ihm „der Raum“ oberhalb der Grundstücksfläche oder gar „die Luft“ im rechtlichen Sinn gehöre.
Levay
Hallo Levay,
wollte eigentlich nichts besonderes damit sagen. War eigentlich als ot Beitrag gedacht. Habe aber vergessen die Smilys zu setzen.
Aber wenn wir schon dabei sind:
Meines wissens nach (bitte nicht steinigen wenn es nicht stimmt) kann die Kommune Steuer verlangen für eine Werbung welche über dem Boden angebracht ist und damit keine Grundfläche berührt. Hier hat man den Begriff Luftsteuer erfunden. Allso der Luftraum wird benutzt und das muß ich zahlen.
Ansonsten stimmt natürlich was du sagst, das Luft niemanden gehört. Alleine schon die Definition aus dem BGB für Sache gibt ja genügend Erklärung.
Gruß Katie
Was ist juristisch körperlich? Verwirrt ich bin:wink:
Hi,
Mit so einer feinsinnigen Differenzierung hätte ich wohl
rechnen müssen
*leise fingerheb*
Ich hätte da auch noch was… 
Und eigentumsfähig sind nur Sachen, und Raum
und Luft sind keine Sachen.
http://bundesrecht.juris.de/bgb/__90.html
Tja, und damit habe ich irgendwie ein Problem. Denn auch Luft kann alles das, was viele andere körperliche Gegenstände können. Sie kann Kräfte ausüben, um nur mal so eine Idee zu nennen.
Auch kann man die Luft (oder Teile davon) verflüssigen bezw. verfestigen. Und dann wäre sie doch juristisch-körperlich vorhanden, was sie, im physikalischen Sinne, ja sowieso schon ist.
Die Frage in einem physikalischen Labor: „Darf ich sie zu einem Glas Sauerstoff einladen?“ kann durchaus ernst gemeint sein. Der Laborant gießt dir bei Bedarf eine Portion Sauerstoff in dein Glas.
(Bitte nicht trinken, du mußt w-w-w erhalten bleiben! Außerdem ist der O2-Wein im Abgang ein wenig kühl:wink:)
Ebenfalls das sattsam bekannte Kohlendioxid gibt es in fester Form als Trockeneis und wurde früher für Kühlschränke benutzt. Ich kann mit Kohlendioxid sogar Starftaten vollbringen. Eisklotz auf Kopf und bingo!
Heißt das jetzt, daß temperatur- und druckabhängig aus der juristisch nicht körperlichen Sache eine doch juristisch körperliche Sache wird?
(IMHO haben wir Techniker uns das Leben doch deutlich einfacher gemacht.)
Ulrich
Hallo,
Aber wenn wir schon dabei sind:
Meines wissens nach (bitte nicht steinigen wenn es nicht
stimmt) kann die Kommune Steuer verlangen für eine Werbung
welche über dem Boden angebracht ist und damit keine
Grundfläche berührt.
das ist keine Steuer sondern eine Gebühr dafür, daß man öffentlichen Raum privat nutzen will. Das hat aber nichts damit zu tun, daß der Stadt das Eigentum an der Luft zustünde, die durch die Werbetafel verdrängt wird.
Gruß
Christian
Tja, und damit habe ich irgendwie ein Problem. Denn auch Luft
kann alles das, was viele andere körperliche Gegenstände
können.
Keine Ahnung, aber selbst wenn: Dadurch wird Luft ja nicht selbst zum körperlichen Gegenstand. Die Faustformel für die Körperlichkeit dürfte sein: „kann man anfassen“. Typisches Gegenbeispiel: elektrischer Strom. Allerdings ist das nicht alles, die Sache muss auch abgrenzbar sein. Wasser im Ozean ist darum keine Sache i.S.d. BGB, Wasser in einer Flasche aber schon.
Auch kann man die Luft (oder Teile davon) verflüssigen bezw.
verfestigen.
Ich bin ja kein Naturwissenschaftler, aber ich bin mir ziemlich sicher, dass man das nicht kann. Luft kann nicht flüssig und nicht fest sein, oder? „Teile davon“, etwa Sauerstoff - ja, das mag sein. Wobei der Sauerstoff in der Luft trotzdem keine Sache ist, weil er nicht fest abgrenzbar ist. Hättest du (flüssigen) Sauerstoff in einer Flasche, so würde es sich dabei um eine Sache handeln.
Levay
Hi,
Keine Ahnung, aber selbst wenn: Dadurch wird Luft ja nicht
selbst zum körperlichen Gegenstand. Die Faustformel für die
Körperlichkeit dürfte sein: „kann man anfassen“.
Sag das bloß nicht den Astronauten, die von einer Umlaufbahn zurückkehren. Da wirkt unsere Atmosphäre in etwa wie eine Betonwand.
Typisches
Gegenbeispiel: elektrischer Strom. Allerdings ist das nicht
alles, die Sache muss auch abgrenzbar sein. Wasser im Ozean
ist darum keine Sache i.S.d. BGB, Wasser in einer Flasche aber
schon.
Das wirklich plausible Argument ist für mich die Abgrenzbarkeit.
Ich bin ja kein Naturwissenschaftler, aber ich bin mir
ziemlich sicher, dass man das nicht kann.
http://de.encarta.msn.com/media_1201505881_761563758…
Und es gibt für viele Stoffe sogar Tripelpunkte. Unter bestimmten Drücken und Temperaturen können Stoffe gleichzeitig in der flüssigen, gasförmigen und festen Form vorliegen.
Wie auch immer, dann sind sie natürlich abgrenzbar, jedenfalls solange man seine Spitzfindigkeit zügelt.
Ulrich