Hallo
wenn jmd nur als Nebeneinkunft eine Homepage betreibt auf der ein Produkt erhältlich ist, er aber kein Gewerbe, Firma usw. hat und auch keine MwSt und Umsatzsteuer in Preisen ausgibt, wie muss er sich verhalten, um einer evtl. Abmahnung vorzubeugen.
Kann er einfach einen Preis von zB 150Euro einstellen oder ist weiterhin etwas zu beachten.
Die Frage ergab sich aus der Impressumspflicht, nachdem ja einiges bei der Veröffentlichung einer neuen Homepage zu beachten ist.
wenn jmd nur als Nebeneinkunft eine Homepage betreibt auf der
ein Produkt erhältlich ist, er aber kein Gewerbe, Firma usw.
hat
Das ist grundsätzlich gar nicht möglich. In dem Moment, wo jemand eine Sache regelmäßig verkauft und damit Gewinn erzielen will, betreibt er ein Gewerbe, und zwar auch dann, wenn er dies rechtswidrigerweise nicht angemeldet hat und keine Steuern dafür zahlt etc. pp.
… In dem Moment, wo
jemand eine Sache regelmäßig verkauft und damit Gewinn
erzielen will …
… und wenn er damit gar keinen Gewinn erzielen will?
Beispielsweise ein Amateurfotograf, der seine Fotos zwar verkauft, aber damit niemals die Herstellungskosten (von Anschaffungskosten der Kamera bis zu Reise- und Übernachtungskosten zum/am Aufnahmeort, evtl. Studiomiete usw.) abdecken kann, also weit mehr Kosten als Ertrag hat, und dies auch ohne detaillierte Gegenüberstellung von Gewinn und Verlust schon auf den ersten Blick offensichtlich ist.
Ja das wäre dann sogenannter Pfusch,
er müsste also ein Gewerbe anmelden etc. von der SV bis sonst seine Beiträge bezahlen,
wenn er keinen Gewinn macht eben nur die Mindestbeiträge, Ust. müsste er abführen .
Einkommensteuer aber nicht, wenn er keinen Gewinn macht, das ist aber auch alles.
Fragt sich nur wie lange er das machen will und vorallem wozu?
Er schädigt nicht nur sich selbst damit, sondern unter anderem seine Mitbewerber, die die gesetzlichen
Erfordernisse erfüllen und ihre Abgaben bezahlen.
Ol
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Hallo,
und wenn ihm seine Tätigkeit vom Finanzamt schon als Hobby bescheinigt wurde. Man also früher mal jahrelang nur Verluste geltend gemacht hat?
Oder gibt es das gar nicht mehr? Früher hat man doch öfter von leuten gehört, die eine z.B. eine gewerbliche Pferdezucht hatten und die Verluste daraus mit dem Gewinn aus der gutgehenden Praxis verrechnen wollten.
Hi
Ja das ist ja möglich daß es als Liebhaberei anzusehen ist, und er den Verlust nicht geltend machen
kann, und wenn es seine einzige Einnahmequelle wäre hätte er dem Finazamt natürlich gegenüber
einen Erklärungsbedarf.
Aber das wird Ihn nicht von den übrigen Pflichten (zB.: Impressum) entbinden.
OL
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jetzt mal nicht ablenken vom Thema
Hallo
also die Meldung ans Finanzamt ist erfolgt von betreffender Person,
aber da es sich um eine freiberufliche Tätigkeit handelt, wird keine MwSt und Umsatzsteuer ausgewiesen, es wirdl quasi ein Festpreis (zB. steht dann 100 Euro für dies und das da) angegeben.
Kann man das machen oder kann das zu Problemen führen???