Hallo,
durch das ausschlagen des Erbes kann man sich ja nicht vor den Beerdigungskosten drücken - soweit ist es mir klar.
Was ist nun, wenn der Erblasser die Beerdigung schon zu Lebzeiten (bei einem seriösen und alteingesessenen Bestatter, der nicht so schnell insolvent wird) geregelt und bezahlt hätte?
Fordert der Staat als Erbe dann diese Kosten von denen zurück, die sie zu tragen hätten? Falls ja - gibt es noch mehr solche Dinge, die trotz Ausschlagung auf einen zukommen könnten?
durch das ausschlagen des Erbes kann man sich ja nicht vor den
Beerdigungskosten drücken - soweit ist es mir klar.
Was ist nun, wenn der Erblasser die Beerdigung schon zu
Lebzeiten (bei einem seriösen und alteingesessenen Bestatter,
der nicht so schnell insolvent wird) geregelt und bezahlt
hätte?
Dann wird die Bestattung über den entsprechenden Bestatter zu den vereinbarten Konditionen ausgerichtet und abgerichtet (wenn die zuständigen Stellen hiervon rechtzeitig Kenntnis erhalten).
Fordert der Staat als Erbe dann diese Kosten von denen zurück,
die sie zu tragen hätten? Falls ja - gibt es noch mehr solche
Dinge, die trotz Ausschlagung auf einen zukommen könnten?
Problematisch wird es nur, wenn mangels Kenntnis von der Bestattungsvorsorge eine andere Bestattung organisiert wird, die dann nicht über das entsprechende Vorsorgeinstrument abgerechnet werden kann. Das muss man sich dann immer im Einzelfall ansehen. Ansonsten muss man natürlich an Gesamtschuldnerschaft, Bürgschaften, … denken. So kommt der als Mitmieter im Vertrag aufgenommene ausschlagende Erbe natürlich nicht umhin weiter für die Miete gerade zu stehen, …