Liebe Leute,
angenommen, zwei Leute trennen sich nach über 25 Jahren. Angenommen, die Frau ist Deutsche, der Mann ist Nicht-EU-Bürger, hat nie in die deutsche Rentenkasse eingezahlt. Hat er mit Eintritt ins Rentenalter das Recht auf die halbe Rente seiner getrennten Frau? Hat er nach einer Scheidung das Recht auf ihre halbe Rente?
Danke im Voraus für eure Antworten, Susanne
Hallo
Liebe Leute,
angenommen, zwei Leute trennen sich nach über 25 Jahren.
Angenommen, die Frau ist Deutsche, der Mann ist
Nicht-EU-Bürger, hat nie in die deutsche Rentenkasse
eingezahlt. Hat er mit Eintritt ins Rentenalter das Recht auf
die halbe Rente seiner getrennten Frau? Hat er nach einer
Scheidung das Recht auf ihre halbe Rente?
Das wird im Rahmen des Versorgungsausgleiches bei der Scheidung geregelt
Danke im Voraus für eure Antworten, Susanne
LG
Mikesch