Dürfen Politessen im Halteverbot stehen?

Hallo!

Heute haben bei uns im Wohngebiet Politessen Autos die im Halteverbot standen aufgeschrieben. Sie selbst standen mit ihrem Fahrzeug jedoch auch in diesem Halteverbot (durch ein Schild kenntlich gemacht). Auf Nachfrage erhielt ich nur die Antwort, dass sie eine Ausnahmeregelung hätten. Dies ist mir aber neu und ich finde dazu auch keine Rechtsgrundlage. Ich kenne die Ausnahme, dass Einsatzfahrzeuge vor einer Polizeistation ausgenommen sind, dies steht jedoch expliztit unter dem Halteverbotsschild oder, dass das Halteverbot in Notsituationen außer Kraft gesetzt werden kann.
Ich machte, die Politessen zudem darauf aufmerksam, dass ringsrum richtige Parkplätze frei waren und sie dadurch kein gutes Vorbild darstellen würden. Ich erhielt erwartungsgemäß eine patzige Antwort, dass sie nicht bereit wären mit mir (einem mündigen Bürger) zu disskutieren.

Sind die Damen vom Ordnungsamt im Recht?

Huhu!

ich finde dazu auch keine Rechtsgrundlage.

Auch nicht in § 46 StVO?

Ergänzend zur Antwort

Ich kenne die Ausnahme, dass Einsatzfahrzeuge vor einer
Polizeistation ausgenommen sind, dies steht jedoch expliztit
unter dem Halteverbotsschild

Etwas völlig anderes. :wink: Hier werden einfach Parkplätze für Einsatzfahrzeuge freigehalten. Findest du äquivalent auf so ziemlich jedem Firmenparkplatz.

oder, dass das Halteverbot in
Notsituationen außer Kraft gesetzt werden kann.

Nein, Notsituationen sind für Polizei und Co. nicht erforderlich, es müssen nur die Voraussetzungen für die Wahrnehmung von Sonderrechten (§35 StVO) gegeben sein.

Gruß Andreas

Hallo Dani,
ja, es gibt solche Ausnahmegenehmigungen. Meine liegt gerade in meinem Auto. Ich habe sie Mitarbeiterin der Abteilung Tiefbau erhalten.
Da ich selten draufschaue, kann ich dir die Rechtsgrundlage gerade nicht nennen, ich gehe aber nachher mal nachschauen.
Allerdings habe ich bisher selten Gebrauch davon gemacht. Wenn es geht parke ich immer dort, wo jeder andere Autofahrer auch parken darf.
Patzige Antworten haben natürlich nicht zu erfolgen aber ein bißchen kann ich die Damen auch verstehen. Ich vermute nämlich mal, dass du am Tag nicht die einzige bist, die den Politessen etwas zu ihrer Arbeitsauffassung erzählt.
Gruß
kate_

Nachtrag
…bei mir ist es natürlich auch der erwähnte § 46 StVO

Ich habe sie Mitarbeiterin der Abteilung
Tiefbau erhalten.

hier fehlt ein als :wink:

Gruß
kate_

Auch hallo
Das geht ganz einfach, man latscht zur Strassenverkehrsbehörde und schildert seinen Fall. Ist die Begründung gut, dann bekommt man eine Ausnahmegenehmigung, die einen (bzw das Fahrzeug) von gewissen Vorschriften der StVO entbindet.
Bei mir geht es üblicherweise um die Befahrung gesperrter Forstwege.

LG
Mike