Unberechtigte Bereicherung - Frist Rückbuchung

Hallihallo,

meine Frage dreht sich um die unberechtigte Bereicherung.
Folgende Situation:
Eine Buchung ist Versehen doppelt vorgenommen worden. Man merkt dies, und schreibt den Empfänger an.

Welche Frist setzt man in so einem Fall dem unberechtigt Bereicherten um das Geld zurückzuüberweisen?

LG Klabauter

Frist setzen

Welche Frist setzt man in so einem Fall dem unberechtigt
Bereicherten um das Geld zurückzuüberweisen?

BGB 286 (3) 30 Tage. Es steht dem Gläubiger frei auch eine geringere Frist anzustezen.
Übrigens „unberechtigte Bereicherung“ in diesem Fall??

Welche Frist setzt man in so einem Fall dem unberechtigt
Bereicherten um das Geld zurückzuüberweisen?

BGB 286 (3) 30 Tage. Es steht dem Gläubiger frei auch eine
geringere Frist anzustezen.
Übrigens „unberechtigte Bereicherung“ in diesem Fall??

§ 286 Abs. 3 BGB ist auf Ansprüche aus ungerechtfertgter Bereicherung nicht anwendbar, da er nur entgeltliche Ansprüche für Güterlieferungen oder Dienstleistungen erfasst. Auch würde dieser ohnehin nur den automatischen Verzugseintritt nach Rechnungstellung regeln und für den vorliegenden Fall daher nichts aussagen.

Ein Anspruch aus § 812 Abs. 1 BGB liegt in diesem Fall selbstverständlich vor, da bei einer Doppelüberweisung die zweite Leistung ohne Rechtsgrund erfolgt ist.

Dea

Huhu!

Übrigens „unberechtigte Bereicherung“ in diesem Fall??

Ja was denn sonst? Der Herausgabeanspruch setzt nur voraus, dass man etwas ohne REchtsgrund erlangt hat. Ob man das jetzt merkt, gutheißt oder gar gewollt hat, ist unerheblich.

ach hör doch bitte auf
Das Froum heisst nicht „rate-mal-mit-Rosenthal“, sondern „wer-weiss-was“!

Mein Eindruck:
Du sehr oft von nichts ne Ahnung aber zu allem eine Meinung.

Das hilft nicht wirklich. Also beschränk dich doch bitte auf das wo du sicher weisst.

Danke und Gruss
Ivo