Hallo
Ein Mann kann den Unterhalt seines Kindes nicht zahlen und deswegen wird ihm das Gehalt gepfändet.
Er ist 34, alleinstehend (nie verheiratet) und hat einen Job in dem er zwischen 700 und 800 Euro verdient (netto)
Am Anfang (sagen wir vor 7 Jahren) wurde ihm alles über 550 Euro gepfändet. Als er sich nach einem Jahr einen Anwalt nahm, schaffte dieser es, den Mindestsatz auf 800 Euro anzuheben.
Wer sich aber so ein bisschen auskennt, weiß, das auch 800 Euro zum Leben oft nicht ausreicht.
Weiß jemand, wie viel Geld einem oben genannten Fall definitiv zusteht ?
Danke
Gruß
Andreas
Hallo!
Wer sich aber so ein bisschen auskennt, weiß, das auch 800
Euro zum Leben oft nicht ausreicht.
Ich habe jetzt schon 39 Jahre überlebt, und darunter waren so einige Monate mit weniger Geld.
Weiß jemand, wie viel Geld einem oben genannten Fall definitiv
zusteht ?
Wenn der Mann 800 Euro verdient, stehen ihm 800 Euro zu, mehr nicht (oder soll der Gläubiger noch was draufzahlen?). Er könnte sogar 989,99 pfändungsfrei verdienen, denn da liegt die Grenze.
beim Unterhalt liegen die Grenzen m.W. aber niedriger…
Der Kater
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Weiß jemand, wie viel Geld einem oben genannten Fall definitiv
zusteht ?
Hier wird dir geholfen.
http://www.finanztip.de/recht/familie/duesseldorfer-…
Oha, natürlich!
Man sollte zwar immer alles bis zum Ende lesen, darüber aber den Anfang nicht vergessen.
Natürlich gelten die Pfändungsfreigrenzen nicht bei Unterhaltsforderungen, denn schließlich muss, wer ein Kind in die Welt setzt, nicht nur für sein eigenes, sondern auch für dessen Überleben sorgen. § 850d ZPO gibt hier eine klare Rechenanleitung.
Weiß jemand, wie viel Geld einem oben genannten Fall definitiv
zusteht ?Hier wird dir geholfen.
http://www.finanztip.de/recht/familie/duesseldorfer-…
Was man an Unterhalt zahlen muß, wird der Person immer schön schriftlich mitgeteilt. Was ihm vom Staat zugewiesen zum Leben bleibt wollte ich wissen. Kann ja nicht angehen, das er - wenn er 800 Euro verdient - davon noch 350 Euro für dsas Kind aufbringen muß.
Hallo worldwidefab,
Wer sich aber so ein bisschen auskennt, weiß, das auch 800
Euro zum Leben oft nicht ausreicht.
Ich habe jetzt schon 39 Jahre überlebt, und darunter waren so
einige Monate mit weniger Geld.
wann warst du denn das letzte Mal einkaufen ??..
Dazu mal aktuelle Beispiele…
Eine Tüte Milchreis (500 Gramm ) im Februar 2008 noch für 0,45 € zu haben,kostet jetzt im März 0,69 € (macht satte 53 Prozent Preissteigerung)
Eine Packung Käse (200 Gramm) verpackt …
Februar 2008 = 0,79 €
März 2008 = 0,99 € (macht 25 Prozent Preissteigerung)
Diese Liste ließe sich beliebig fortsetzen…
Solche Preissprünge gab es zu Zeiten der DM nicht…
Vom Energie-Sektor jetzt einmal gar nicht zu reden…
Daher ist meines Erachtens der „Gundbedarf“ von 900 € für den
Unterhaltsverpflichteten nach der Düsseldorfer Tabelle 2008 wirklich das unterste Minimum.Ganz zu schweigen von ALG II-Beziehern (den modernen Sklaven…)
Wenn das so bestimmt wurde, ist das erstmal so. Der Kindesunterhalt hat Vorrang. Offtmals unterstellen die Gerichte sogar, dass der Unterhaltsverpflichtete noch einen Nebenjob aufnehmen könnte.
Wenn das bisheriges Veto gegen den zu verbleibenden Selbstbehalt des Mannes vom Gericht unbeachtet blieb, war’s das erstmal. Manche fangen dann an zu tricksen oder putzen die Platte.
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