Verlust des Anwaltstitels bei Insolvenz

Hallo,

eine 1-Mann Anwaltskanzlei hat bei der Bank 50.000 Euro Schulden aufgenommen um teuere Werbung, Raummiete etc. zu bezahlen. Nach zwei Jahren stellt sich heraus, daß Zinsen & Tilgung nicht mehr zurückgezahlt werden können und Insolvenz angemeldet werden muß. Die Bar- und Sachwerte der Kanzlei betragen nun max. noch 1000 Euro. Darüberhinaus bestehen keine Schulden bei Mandanten, Behörden etc., sondern nur bei der Bank.
Verliert der Anwalt bei Anmeldung der Insolvenz seine Lizenz zum Führen einer Anwaltskanzlei? Falls ja, kann er wenigstens noch als angestellter Anwalt in einem anderen Unternehmen arbeiten?

Vielen Dank für das Interesse
Daniel

Hallo!

Verliert der Anwalt bei Anmeldung der Insolvenz seine Lizenz
zum Führen einer Anwaltskanzlei?

Ohne Anwaltszulassung keine Kanzlei - und die Zulassung wird wohl widerrufen werden, § 14 II Nr. 7 BRAO. Wie man die Vermutung in Nr.7 irgendwie widerlegen kann, müsste man vertiefend nachlesen.

Falls ja, kann er wenigstens
noch als angestellter Anwalt in einem anderen Unternehmen
arbeiten?

Er kann als angestellter Volljurist arbeiten, nicht aber als Rechtsanwalt, weder angestellt noch selbständig, wenn die Zulassung weg ist.

Gruß,

Florian.