Halli Hallo,
folgende hypothetische Frage:
Es gibt Person A, B & C die in einem Verwandschaftsverhältnis zueinenader stehen.
Person A leiht Person B vor einpaar Jahren eine bestimmte Summe Geld, damit diese sich eine EIgentumswohung kaufen kann. Person B verspricht das Geld in 2 Jahren wieder zurückzuzahlen, bricht aber dieses Verbrechen.
Daraufhin einigen sich Person A & B beim Notar einen Darlehensvertrag aufzusetzen in dem festgahlten wird, dass Person A Person B eine bestimmte Summe Geld geliehen hat und Die EIgentumswohung als Grundschuld eingetragen wird. Des Weiteren wird ein Zeitpuznkt festgehalten zu dem das Geld zurückzuhalen ist.
Nun weigert sich Person B das Geld auch nachüberschreiten des Termins den Betrag zurückzuhahlen und möchte das Geld gar nicht mehr zurückzahlen.
Das Geld wurde damals von Person C auf das Konto von Person B überwiesen. Der Darlehensvertrag wurde aber zwischen Person A & B abgeschlossen. Person B hatte das Geld aber nie und hat deshalb Person C gebeten das Geld zu überweisen.
Welche Möglichkeiten haben Person A & C das Geld von Person B zurückzubekommen.
Kann Person A den Darlehensvertrag auf Person C übertragen, damit sich Person C das Geld direkt von Person B einklagt?
Hallo,
das „Person B hatte das Geld aber nie und hat deshalb Person C gebeten das Geld zu überweisen“ verstehe ich nicht.
Warum unterschreibt B beim Notar eine Schuldanerkenntnis, wenn sie das Geld nie bekommen(?) hat?
Wurde die Darlehenssumme als Grundschuld in Grundbuch eingetragen? Auch hier verstehe ich den Satz nicht zweifelsfrei.
Gruß
Ingrid
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Sorry, ich bin mit den Buchstaben A und B durcheinander gekommen.
Richtig heißt es: „Person A hatte das Geld aber nie und hat deshalb Person Cgebeten das Geld zu überweisen“.
Beim Notar wird ein DArlehensvertrag zwischen A & B geschlossen. Darin wird festgehalten, dass A an B Geld verliehen hat und B dieses Geld innerhalb von 2 Jahren zurückzahlen muss. Als Sicherheit wurde die Wohnung von B in den Vertrag mit aufgenommen.
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Hi
hoffentlich war A so schlau, und hat sich eine Grundschuld für die Wohnung des B eintagen lassen. Wenn dann noch B die sofortige Unterwerfung unterschrieben hat, dann kann A die Zwangsversteigerung der Wohnung beantragen, sich aus dem Erlös seine Forderung befriedigen lassen (wenn vorrangige Schulden befriedigt wurden und noch was übrig blieb) und dann den C auszahlen. (De Fakto besteht ein Darlehensvertrag zwischen A und C)
Wenn die Schulden des B an A nicht aus dem Ersteigerungserlös befriedigt werden können, kann A auf dem „üblichen Weg“ gegen B vorgehen.
Gruß
HaWeThie