Regelmäßige Zuwendung vom Onkel

Hallo

Die Frage hatte ich schon bei Arbeits- und Sozialamt gestellt, glaube aber nicht, dass ich da jemals eine Antwort bekommen werde, deswegen habe ich sie da wieder gelöscht.

Also jetzt die Frage:

Angenommen zwei Kinder A und B sind Wohngeldempfänger. (Die Eltern lasse ich mal weg, die spielen hier keine Rolle.)
Sie haben einen Onkel C. Dieser Onkel ist ziemlich vermögend und möchte den Kindern regelmäßig einmal im Monat eine nicht ganz kleine Summe (ca. 100,-) zukommen lassen, die sie je nach Wunsch in Absprache mit den Eltern ausgeben oder ansparen können sollen.

Jetzt ist es allerdings leider so, dass dies ja ein Einkommen wäre, wodurch die Kinder A und B deutlich weniger Wohngeld erhalten würden.

Der Onkel C hat keine Kinder, aber ein gutes Einkommen, und zahlt deswegen ausreichend Steuern. Er möchte mit seinen Zahlungen nicht den Staat entlasten, sondern ausschießlich die Kinder fördern.

Wie könnte er dies auf legale Weise tun?

Weiß zufällig jemand eine Antwort?

Viele Grüße
Simsy

Hi
ich weiß nicht, ob hier Fragen nach dem Motto: „Wie betuppe ich den Staat“ , erwünscht sind.

Die Tatsache „genug Steuern zu zahlen“, berechtigt dazu auch nicht.

CU
HaWeThie

Hallo

ich weiß nicht, ob hier Fragen nach dem Motto: „Wie betuppe
ich den Staat“ , erwünscht sind.

Ich habe nach einer legalen Möglichkeit gefragt.

Die Tatsache „genug Steuern zu zahlen“, berechtigt dazu auch
nicht.

Dazu nicht, aber der Onkel kann es natürlich auch einfach seinlassen, den Kindern eine Förderung zukommen zu lassen.

Das wird er wohl tun, wenn er andernfalls nicht die Kinder, sondern den Staat fördert.

Viele Grüße
Simsy

Hallo, Simsy,
ich denke, die einfachste und beste Möglichkeit wird sein, wenn der gute Onkel (Dagobert) den lieben Neffen (Tick, Trick und Track) den monatlichen Hunni in bar rüberwachsen lässt.

Dabei lässt sich vielleicht auch ein monatliches, gemütliches Treffen organisieren und auf diese Weise gleich der gebührende Dank abstatten.

Gruß
Eckard

Auch Hallo,

Das wird er wohl tun, wenn er andernfalls nicht die Kinder,
sondern den Staat fördert.

Er fördert nicht den Staat, sondern entlastet ihn und dadurch auch uns Steuerzahler (wenn alle Hilfsempfänger ehrlich wären)! Schon mal darüber nachgedacht?

LG

Tina

Hallo Hallo

Das wird er wohl tun, wenn er andernfalls nicht die Kinder,
sondern den Staat fördert.

Er fördert nicht den Staat, sondern entlastet ihn und dadurch
auch uns Steuerzahler (wenn alle Hilfsempfänger ehrlich
wären)! Schon mal darüber nachgedacht?

Schon mal drüber nachgedacht, dass du auch den Steuerzahler entlasten könntest, indem du irgendwelchen ALG-2-Empfängern eine monatliche Zuwendung zukommen lässt?

In diesem Falle würde es auch keine Rolle spielen, ob du mit den entsprechenden Personen was zu tun hast oder nicht, es käme wohl komplett dem Steuerzahler zugute.

Warum machst du das nicht?

Viele Grüße
Simsy

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Hallo Eckard,

ich denke, die einfachste und beste Möglichkeit wird sein,
wenn der gute Onkel (Dagobert) den lieben Neffen (Tick, Trick
und Track) den monatlichen Hunni in bar rüberwachsen lässt.

Dieser Gedanke ist natürlich der naheliegendste, ist jedoch wegen der großen Entfernung nicht möglich.

Viele Grüße
Simsy

Hallo auch!

Nachdem ich eine derjenigen bin, die brav Steuern zahlen, also eine derjenigen bin, die gerne entlastet werden würden, wüsste ich nicht, warum ich privat auch noch für ALG II - Empfänger zahlen soll. Das mußt Du mir mal erklären?

Ich sehe nicht ein, daß Leute, die nebenbei auf welche Art und Weise auch immer, Nebeneinkünfte erzielen, diese nicht angeben sollen. Ich zahle auch für alles brav meine Steuern. Wer bedürftig ist soll auch Geld bekommen, keine Frage, aber wer mehr hat, muß halt mit Kürzungen rechnen. Wenn ich sehe, daß ALG-II Empfänger mit einem 3er BMW durch die Gegend düsen,während andere von ihrem Job nicht mal richtig leben können, obwohl sie 40 Stunden in der Woche arbeiten, könnte ich kotzen!

Gruß

Tina

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Hallo

Nachdem ich eine derjenigen bin, die brav Steuern zahlen, also
eine derjenigen bin, die gerne entlastet werden würden, wüsste
ich nicht, warum ich privat auch noch für ALG II - Empfänger
zahlen soll. Das mußt Du mir mal erklären?

Das kann ich dir nicht erklären. Nur sieht das der Onkel C mal auch nicht ein. Erklär mir mal, inwiefern du den Onkel nicht verstehen kannst.

Ich sehe nicht ein, daß Leute, die nebenbei auf welche Art und
Weise auch immer, Nebeneinkünfte erzielen, diese nicht angeben
sollen.

Es geht nicht darum, dass Nebeneinkünfte nicht angegeben werden sollen.
Es wurde nach einer legalen Möglichkeit gefragt, und wenn es die nicht gibt, dann wird es auch keine Nebeneinkünfte geben.

Viele Grüße
Simsy

Nochmal Hallo,

ich wollte von Dir eine Erklärung, warum ich als Steuerzahler ALG II Empfänger auch noch privat unterstützen soll, war ja schließlich Dein Vorschlag.

Es geht nicht darum, dass Nebeneinkünfte nicht angegeben
werden sollen.

Auch wenn der Onkel seinen Verwandten regelmäßig etwas zukommen läßt sind dies Nebeneinkünfte.

Es wurde nach einer legalen Möglichkeit gefragt, und wenn es
die nicht gibt, dann wird es auch keine Nebeneinkünfte geben.

Und das finde ich traurig! Versteh mich nicht falsch, jeder kann in eine Situation kommen, in der er auf die Hilfe der Allgemeinheit angewiesen ist, ich finde das auch in keiner Weise verwerflich. Nur wenn ich irgendwie die Möglichkeit habe, auch nur einen Teil meiner Einkünfte anders zu bestreiten, sollte ich dies auch tun.

Schöne Grüße

Tina

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Hallo

Auch wenn der Onkel seinen Verwandten regelmäßig etwas
zukommen läßt sind dies Nebeneinkünfte.

Och Mönsch, das ist doch klar …

Es wurde nach einer legalen Möglichkeit gefragt, und wenn es
die nicht gibt, dann wird es auch keine Nebeneinkünfte geben.

Und das finde ich traurig! Versteh mich nicht falsch, jeder
kann in eine Situation kommen, in der er auf die Hilfe der
Allgemeinheit angewiesen ist, ich finde das auch in keiner
Weise verwerflich. Nur wenn ich irgendwie die Möglichkeit
habe, auch nur einen Teil meiner Einkünfte anders zu
bestreiten, sollte ich dies auch tun.

Och bitte, es geht um 2 Kinder, und die haben nicht die Möglichkeit, ihren Onkel zu zwingen, ihnen regelmäßig Geld zukommen zu lassen.

Viele Grüße
Simsy

Hallo Simsy Mone,

100 Prozent legal sind die folgenden beiden Lösungen:

  1. Der Onkel zahlt das Geld auf ein Sparbuch ein und übergibt es, wenn die Kinder volljährig sind oder die Voraussetzungen für den Wohngeldbezug nicht mehr vorliegen. Dann kommen die Kinder aber nicht sofort ans Geld und das ist hier ja wohl nicht gewünscht.

  2. Der Onkel übernimmt eine (Sach-)Leistung für die Kinder und zahlt sie direkt (das Geld geht also nicht erst an die Kinder). So etwas könnte man sich überlegen, wenn beispielsweise teure Musikstunden oder ähnliches bezahlt werden müssen. Der Onkel schließt dann den Vertrag ab und die Kinder nehmen das Angebot wahr. Auch Sachgeschenke sind unproblematisch, wenn sie sich im Rahmen halten.

In einer rechtlichen Grauzone befindet Ihr Euch hingegen, wenn der Onkel ein privates Girokonto auf SEINEN Namen anlegt, über das er alleine verfügt. Nach Möglichkeit wird ein Dispokredit ausgeschlossen, und man sollte natürlich eine Bank wählen, die sowohl am Wohnort des Onkels als auch beim Wohnort der Kinder über kostenlose Geldautomaten verfügt. Der Onkel schickt dann die Geldkarte an die Kinder und überweist monatlich den gewünschten Betrag auf das Konto. So bleibt es sein Geld. Natürlich unterläuft man damit die Buchstaben des Gesetzes, denn die Kinder müssten die Zuwendung trotzdem angeben. Dem Onkel steht es aber frei, mit seinem Geld zu machen, was er möchte. Wenn das Amt herausbekommt, dass die Kinder zusätzliche Einnahmen haben (was bei dieser Lösung allerdings sehr unwahrscheinlich ist), kann man sich immer noch auf einen Kredit berufen. Denn der Onkel kann das Geld auch verleihen. Man setzt dann einen entsprechenden Schuldschein auf (datiert auf die Zeit vor der ersten Zahlung). Dem Onkel steht es natürlich frei, die vereinbarten Kreditmodalitäten einzuhalten oder den Kredit irgendwann ganz abzuschreiben…

Ich tue mich auch sehr schwer mit solchen Lösungen, weil sie die Intention der Gesetzgebung unterlaufen. Ich bin aber selbst in der Situation, dass ich mein Patenkind unterstützen möchte (mit dem ich nicht verwandt bin) und eine Barzahlung sofort zur Reduzierung der Ansprüche führen würde. Aus meiner Sicht unterläuft das völlig den Schenkerwillen und ist deshalb nicht in Ordnung. Wenn ich meinem Patenkind etwas schwenken will, müsste ich zunächst einmal den vollen Hartz IV-Satz aufbringen, bevor ich ihm zusätzlich etwa schenken darf. Verrückt…

Grüße,

Matt

Hallo

Vielen Dank für den hilfreichen Beitrag.

Ich tue mich auch sehr schwer mit solchen Lösungen, weil sie
die Intention der Gesetzgebung unterlaufen. Ich bin aber
selbst in der Situation, dass ich mein Patenkind unterstützen
möchte (mit dem ich nicht verwandt bin) und eine Barzahlung
sofort zur Reduzierung der Ansprüche führen würde. Aus meiner
Sicht unterläuft das völlig den Schenkerwillen und ist deshalb
nicht in Ordnung. Wenn ich meinem Patenkind etwas schwenken
will, müsste ich zunächst einmal den vollen Hartz IV-Satz
aufbringen, bevor ich ihm zusätzlich etwa schenken darf.
Verrückt…

Das ist wirklich verrückt. ALG-2-Kindern darf man praktisch nichts schenken, oder wenn dann nur sehr zweckgebunden. Besonders vor dem Hintergrund, dass ja festgestellt wurde, dass der Satz nicht ausreicht, um ein Kind gesund zu ernähren, ist es schon merkwürdig, dass da noch solche Hürden aufgebaut sind, wenn man diesen Kindern etwas Gutes tun will.

Bei Wohngeld ist es zum Glück wesentlich einfacher.

Viele Grüße
Simsy

Grüße,

Matt