Hallo liebe wer-weiss-was-USER.
Ich bin schon seid längerem auf der Suche nach einer Richtlinie/Gesetz die beschreibt ob Dinge von aussen an ein Haus angebracht/gehängen werden dürfen. Bislang verlief meine Suche bei bekannten Suchmaschinen etc. erfolglos.
Ich hoffe jemand von euch kann mir bei meiner Frage helfen.
Beispiel:
Jemand hängt von Außen an sein Balkongeländer einen Blumenkasten. Dieser ragt nun über den unten verlaufenden Gehweg.
Ist dieses überhaupt zulässig oder darf der Blumenkasten nur nach innen gerichtet angebracht werden?
Schonmal riesen Dank für die Antworten.
MfG Daniel
Hallo,
Beispiel:
Jemand hängt von Außen an sein Balkongeländer einen
Blumenkasten. Dieser ragt nun über den unten verlaufenden
Gehweg.
Ist dieses überhaupt zulässig oder darf der Blumenkasten nur
nach innen gerichtet angebracht werden?
Das sollte in der Hausordnung festgelegt sein. Ich habe schon in Häusern gewohnt, wo das erlaubt war, im jetzigen ist es verboten.
Eine andere Frage ist, ob die Haftpflichtversicherung bezahlt, wenn es durch heruterfallende Blumenkästen zum einem Schaden kommt. Das ist m.W. aber auch nicht zentral geregelt sondern in den Versicherungsbedingungen des Vertrages.
Gruß
Torsten
Hi.
Besten Dank dann werde ich dort mal nachschauen. Da ich bei einer Versicherung arbeite lässt sich letzteres bestimmt klären 
mfg daniel
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Hallo,
ich vermute mal, daß sowas auch örtlich geregelt sein kann.
Im Zusammenhang mit dem Rauchverbot in Bayern habe ich gehört, daß die Wirte in Nürnberg an der Wand am Gehweg (allerdings natürlich im Erdgeschoß) keine Aschenbecher für die Raucher anbringen dürfen, da der Luftraum über dem Gehweg der Stadt gehört. Eine Genehmigung dafür bekommt man auch nicht, weil sonst der Gehsteig in der entsprechenden Höhe zu schmal wäre.
Cu Rene